Poonal Nr. 729

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 08. August 2006

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

HONDURAS

COSTA RICA

KOLUMBIEN

BOLIVIEN

BRASILIEN

PARAGUAY

ARGENTINIEN

CHILE

LATEINAMERIKA


MEXIKO

Bestrafung von Militärs wegen Vergewaltigung gefordert

Von Jackie Campbell und Soledad Jarquín

(Monclova, 3. August 2006, cimac-poonal).- Etwa 500 Frauen und Männer aus verschiedenen Ortschaften des mexikanischen Bundesstaats Coahuila demonstrierten am Mittwoch (3. August) in Saltillo dafür, dass 13 Frauen, die Opfer von Vergewaltigung wurden, Gerechtigkeit widerfahre. Zudem setzten sie sich für die Polizisten ein, die von Angehörigen des Militärs am Eingreifen gehindert wurden. Im Morgengrauen des 11. Juli hatten etwa 20 Soldaten zwei Sexarbeiterinnen aus dem Nachtclub „Las Playas“ sowie elf weitere aus dem „Pérsico“ vergewaltigt. Minuten zuvor war der Soldat José Joaquín Álvarez Flores, der sich mit anderen Angehörigen des Militärs in dem Nachtclub Las Playas befand, als Störenfried aus dem Lokal geworfen worden. Die beiden Lokale befinden sich im Sperrbezirk von Castaños.

Die Soldaten gehören zur Sechsten Militärzone und waren in einer Kaserne in Muzquiz stationiert. Sie waren dafür abgestellt, die Pakete mit Wählerstimmen im Gebäude der Nationalen Wahlkommission in Monclova zu bewachen. Die Militärs hatten ihren Posten verlassen, um den Sperrbezirk im 14 Kilometer entfernten Castaños aufzusuchen. Eine der Sexarbeiterinnen musste sich als Folge des Überfalls einer Abtreibung unterziehen; eine andere Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie bereits zweimal im Krankenhaus behandelt werden musste.

Die Demonstration begann in der Gemeinde San Antonio de Padua im Zentrum der Stadt und führte vorbei an der in der Kolonie Progreso gelegenen Kaserne, die bereits 36 Stunden zuvor geräumt worden war. Unter den Teilnehmern befanden sich viele Frauen, aber auch zahlreiche Autofahrer schlossen sich der Demonstration an. Auf großen Transparenten wurde Respekt für die Frauen gefordert, die Sonderbehandlung der Soldaten kritisiert sowie die Veröffentlichung der Namen der über 20 Soldaten verlangt, die an den am 11. Juli begangenen Übergriffen beteiligt gewesen waren.

Unter den Demonstranten befand sich auch Raúl Vera López, der Bischof von Saltillo. Auch er übte Kritik an einem Verfahren, das die Soldaten anstatt die Frauen von Castaños schütze. Angesichts der Vergewaltigungen und der Gewalt gegenüber den Tänzerinnen, Sexarbeiterinnen und Polizeibeamten dürfen man „sich nicht verschließen vor dem, was die Gerechtigkeit gebietet“. Auch die Abgeordnete Silvia Garza erklärte, die Militärstaatsanwaltschaft habe die Soldaten, die an der Vergewaltigung der Frauen aus Castaños beteiligt waren, auszuliefern, damit die Gerichtsbarkeit von Coahuila tätig werden könne. „Diese Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben. Wir fordern die Namen der Täter“, erklärte Garza.

USA bilden mexikanische Behörden bei Migranten-Verfolgung aus

(Guatemala-Stadt, 29. Juli 2006, cerigua-poonal).- NachAngaben hoher Beamter des State Department unterstützen die USA Mexiko bei der Sicherung seiner Grenze zu Guatemala. Das finde durch Vorbereitung und Materialausstattung der Behörden statt, die für das Aufspüren, die Festnahme und die Ausweisung illegaler Einwanderer aus Zentralamerika zuständig sind.

Elizabeth Whitaker, stellvertretende Staatsekretärin für Angelegenheiten der westlichen Hemisphäre, sagte in Washington, ihre Regierung unterstütze die mexikanischen Bemühungen bei den Grenzkontrollen durch Ausbildung, Training und Ausstattung von drei frei einsetzbaren Spezialeinheiten. Dies gab die Presseabteilung der für Lateinamerika-Angelegenheiten zuständige US-Behörde bekannt. Die Vereinigten Staaten haben demnach drei hochmoderne Spezialfahrzeuge zur Verfügung gestellt, die Kraftfahrzeuge mit versteckten Passagieren oder Gütern aufspüren können. Die USA habe die Ausbildung zur Grenzsicherung der mexikanischen Beamten im Bundesstaat Chiapas finanziell unterstützt, sagte Whitaker weiter.

Cresencio Arcos, Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsdepartment der USA bekräftigte, die internationale Zusammenarbeit zwischen Mexiko, Zentral- und Südamerika sei entscheidend für die Bekämpfung illegaler Personentransporte und die Zerschlagung der Infrastruktur von Schlepperbanden, die Migranten in die USA bringen. Arcos, der auch stellvertretender Sekretär der Nationalen Sicherheitsbehörde für Internationale Angelegenheiten ist, betonte, dass Mexiko seit Jahren der „entscheidende Partner“ seiner Behörde bei der Kontrolle illegaler Einwanderer nach Nordamerika sei.

Menschenrechtsorganisationen in Guatemala kritisieren die mexikanische Migrationspolitik. Die Regierung erwarte zwar die rechtmäßige Behandlung der eigenen Staatsbürger, unterwerfe aber andere zentralamerikanische Migranten auf dem Weg in die USA auf eigenem Staatsgebiet scharfen Kontrollen, Verfolgungen und Ausweisungen. Nach Untersuchungen von Migrantenhilfsorganisationen sind es mexikanische Polizei- und Migrationsbeamte sowie die mexikanische Armee, die für die meisten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.

Strafanzeige aus Berlin gegen mexikanische Polizei

Interview mit Anwalt Wolfgang Kaleck

Von Gerold Schmidt

(Mexiko-Stadt, 2. August 2006, npl).- Am 4. Mai 2006 führte die mexikanische Polizei einen brutalen Einsatz in dem Ort San Salvador Atenco nahe Mexiko-Stadt aus. Zu den schwer misshandelten Personen gehörte auch die deutsche Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar. Sie reichte am 17. Juli über ihren Anwalt Wolfgang Kaleck Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen bisher unbekannte mexikanische Polizisten ein. Mit Kaleck sprach Gerold Schmidt über da
s Verfahren. Der Strafrechtler ist Bundesvorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) und unter anderem Sprecher der „Koalition gegen die Straflosigkeit. Wahrheit und Gerechtigkeit für die deutschen Verschwundenen in Argentinien“.

Warum wurde die Strafanzeige in Berlin gestellt? Es gibt im wesentlichen zwei Gründe dafür. Samantha Dietmar hat ihren Wohnort in Berlin und die Stadt ist Regierungssitz. Wenn es um die Einbeziehung staatlicher Stellen geht, ist diese Nähe nützlich.

Wie sind Sie zu dem Verfahren gekommen? Ich habe Erfahrungen im internationalen Strafrecht und zum Beispiel Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Argentinien, Irak und Usbeskistan vertreten. Zudem kenne ich die mexikanischen Verhältnisse relativ gut.

Welches sind die wichtigsten Punkte der Strafanzeige?

Angezeigt haben wir bisher unbekannte mexikanische Polizisten unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Nötigung.

In der Presse wurde erwähnt, das Auswärtige Amt habe zu einer Strafanzeige in Deutschland geraten. Gibt es eine Abstimmung mit dem AA? Wir waren ohnehin entschlossen, Strafanzeige in Deutschland zu erstatten. Insoweit wurden wir durch das Auswärtige Amt in der Meinung bestätigt, ein Vorgehen in Deutschland könne hilfreich für die Aufklärung der Ereignisse sein.

Aufgrund der Strafanzeige wird es nun zu einem so genannten Rechtshilfeersuchen kommen. Wie muss man sich das vorstellen? Die Staatsanwaltschaft Berlin läßt über die Stationen Berliner Justizministerium, Bundesjustizministerium und letztlich das Auswärtige Amt und die deutsche Botschaft bei der mexikanischen Regierung die den Fall betreffenden Informationen abfragen. Sie regt bei der mexikanischen Seite Ermittlungen an. Solche Verfahren dauern naturgemäß eine Weile, bevor sie in Gang kommen. Für die Staatsanwälte sind sie keine alltägliche Selbstverständlichkeit.

Läuft im Fall von Samantha Dietmar ein Einzel- oder Sammelverfahren in Mexiko? Nicht, dass wir wüssten. Sie konnte dort gar keine Anzeige erstatten, weil sie gleich nach den Vorkommnissen deportiert wurde. Ihr wurde keine Möglichkeit zur Regelung ihrer Angelegenheiten gelassen. Wir befinden uns im Gespräch mit mexikansichen Anwälten, um gegebenenfalls auch dort ein Strafverfahren anzustrengen. Im Moment schien ein Vorgehen in Deutschland erfolgversprechender. Langfristig sind Ermittlungen und Strafverfahren in Mexiko das Ziel. Wir hoffen, dass Ermittlungen und Untersuchungen der deutschen Behörden ihren Teil dazu beitragen können. Im Übrigen geht Semantha Dietmar gemeinsam mit den anderen ausgewiesenen Ausländerinnen gegen ihre Deportation vor.

Hat die mexikanische Botschaft in Berlin irgendeine Reaktion gezeigt, gibt es Kontakte mir ihr? Bisher nicht.

Räumen Sie der Strafanzeige denn wirklich Erfolgsaussichten ein? Wir sind optimistisch. Man kann den Erfolg in solchen Verfahren nicht immer einfach messen. Es ist ein Versuch. Staatliche und polizeiliche Gewalt wird nirgendwo auf der Welt ohne Weiteres verfolgt. Immer bedarf es Druck, auch von außen. So ein Strafverfahren braucht Öffentlichkeit und politischen Druck. Sonst kann es schnell versanden.

Existieren Parallelen zu anderen Fällen, in die Sie involviert waren? Ich arbeite seit 1998 in der Koalition gegen Straflosigkeit in einem Netzwerk von NGOs an der Strafverfolgung mehrerer Dutzend argentinischer Militärs mit. Da geht es um die von der Diktatur im Zeitraum von 1976 bis 1983 begangenen Verbrechen an Deutschen und Deutschstämmigen. Gegen mehrere Militärs hat die deutsche Justiz internationale Haftbefehle erlassen. Zur Zeit begehrt die BRD von der argentinischen Regierung die Auslieferung der Ex-Juntachefs Jorge Rafael Videla und Emilio Massera wegen dem Mord an den zwei deutschen Studenten Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank in den Jahren 1976/1977. Das hätte im zu Beginn unserer Arbeit auch niemand vorherzusagen gewagt.

Wahlgericht entscheidet partielle Neuauszählung

Von Gerold Schmidt

(Mexiko-Stadt, 6. August 2006, npl).- Weder Fisch noch Fleisch. Die am Samstag einstimmig getroffene Entscheidung der Obersten Kammer des mexikanischen Bundeswahlgerichtes, einen Teil der bei den Präsidentschaftswahlen vom 2. Juli abgegebenen Stimmen neu auszuzählen, verlängert den Nachwahlkonflikt weiter. Der Beschluß, vom 9. bis 14. August die Ergebnisse von gut neun Prozent aller Wahllokale nachzuprüfen, ist weit von der Forderung einer kompletten Neuauszählung des nach dem bisherigen Resultat äußerst knapp unterlegenen sozialdemokratischen Oppositionskandidaten Andrés Manuel López Obrador entfernt. Er entspricht allerdings auch nicht den Erwartungen des Regierungskandidaten der klerikal-konservativen Partei der Nationalen Aktion (PAN) Felipe Calderón. Dieser hatte gehofft, die Anfechtungsklage werde von den sieben Richtern abgeschmettert und sein Weg ins Präsidentenamt frei sein.

López Obrador zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der Entscheidung. Sie stünde auf “rechtlich schwachen” Füßen, erklärte er vor seinen Anhängern auf dem Platz der Verfassung im historischen Zentrum von Mexiko Stadt. Der friedliche zivile Widerstand, der sich in den zurückliegenden Tagen unter anderem in einer Blockade mehrerer Verkehrsadern ausdrückte, werde fortgesetzt. Das Gericht habe sich mit dem Hinweis auf arithmetische Fehler nur für die Öffnung von 11 839 der über 131 400 Wahlurnen entschieden, obwohl “es insgesamt 72 000 Urnen mit denselben Merkmalen gibt”. Die Führung der López Obrador unterstützenden Parteienkoalition will in Kürze ihre weitere Strategie ankündigen. Wütende Anhänger des Kandidaten skandierten nach Bekanntgabe des Urteils “ohne Lösung gibt es Revolution”.

Dagegen kündigte die Regierungspartei an, die sich “an den Rechtsrahmen haltende” Entscheidung des Wahlgerichtes zu akzeptieren. Sie setzt darauf, dass sich der gut 240 000 Stimmen oder 0,58 Prozent betragende Vorsprung ihres Kandidaten durch die nachträgliche Teilauszählung nicht signifikativ verändern wird. Das ist tatsächlich die Frage. Bei den neu auszuzählenden Wahlurnen handelt es sich überwiegend um Fälle, in denen die Opposition Unregelmäßigkeiten zu ihren Ungunsten geltend macht. Bestätigt sich dies, schließen einige Wahlexperten nicht aus, dass es in einer zweiten Etappe nach dem 14. August doch noch zu einer vollständigen Nachzählung kommt oder die Präsidentschaftswahl gar annulliert werden könnte. Die Anordnung, vorerst Urnen in 149 der 300 Wahldistrike erneut auszuzählen, sei beispiellos und ein “Triumph der Opposition”, so der Rechtsexperte Eduardo Huchim. Immerhin handele es sich um fast vier Millionen der 41 Millionen abgegebenen Wählerstimmen.

Andere Beobachter werten den Beschluß eher als Besänftigungsversuch des Wahlgerichtes gegenüber den Protesten der Sympathisanten von López Obrador, der gleichzeitig für den rechten Kandidaten akzeptabel ist. Einigkeit besteht nur darin, dass die Wahlbehörde IFE und ihr Präsident Luis Ugalde nach dem Richterurteil in einem schlechten Licht stehen. Die IFE hatte trotz Kritik und Anschuldigungen immer von einem beispielhaften und transparenten Wahlprozess gesprochen. Davon kann nun auch offiziell keine Rede mehr sein. Spätestens bis zum 31.
August müssen die Richter abschließend über die Legalität der Präsidentschaftswahlen entschieden haben. Erklären sie die Wahlen für gültig, haben sie bis maximal zum 6. September Zeit, offiziell den nächsten mexikanischen Präsidenten zu ernennen.

GUATEMALA

US-Pharmakonzern verweigert AIDS-Medikament

(Lima, 26. Juli 2006, na-adital).- Nach Angaben derinternationalen Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen von Anfang Juli weigert sich der amerikanische Pharmakonzern Abbot, ihr die neue Version des AIDS-Medikaments Liponavir/Ritonavir zur Nutzung in ihren Projekten in Guatemala zu verkaufen. Nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen wird die neue Version des Medikaments von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgrund der Vorteile gegenüber der früheren Zusammensetzung empfohlen. Zu den Vorteilen zählten die geringere Dosierung, kühlungsfreie Lagerung und die Möglichkeit, das Mittel auch unabhängig von den Mahlzeiten einzunehmen.

Abbott weigert sich außerdem, die Registrierung des Medikaments in Entwicklungsländern zuzulassen. Die Firma begründete ihre Haltung damit, es könne „auch die alte Version eingesetzt werden”, die auf dem US-Markt nicht mehr angeboten wird. „Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die Monopole den Patienten schaden”, sagte Tido von Schön-Angerer, Leiter der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen.

HONDURAS

Lehrerprotest geht weiter

(Buenos Aires, 3. August 2006, púlsar).- DerArbeitskampf für höhere Löhne, den die honduranische Lehrergewerkschaft seit einiger Zeit führt, ist weit von einer Lösung entfernt. Die Regierung von Präsident Manuel Zelaya weigert sich zu verhandeln, solange die Demonstrationen anhalten. Rund 20.000 Lehrer gingen am Dienstag (1. August) in Tegucigalpa auf die Straße. Die Regierung stellte sich eindeutig gegen die Aktion und ließ die Straßen der Hauptstadt vom Militär besetzen. Am Mittwoch sorgten Aufstandsbekämpfungseinheiten dafür, dass der Betrieb auf dem internationalen Flughafen von Tegucigalpa reibungslos vonstatten ging, während die Lehrer versuchten, das Flughafengelände einzunehmen.

Die Angestellten des Bildungssektors fordern die Einhaltung des im Jahr 1997 erlassenen Statuts für Lehrer. Dort wurde eine Reformierung der Gehälter festgelegt. Die Regierung verlangt ihrerseits, dass die Lehrkräfte die Straßen verlassen und sich auf einen Dialog am runden Tisch einlassen, um ohne Druck verhandeln zu können. Samuel Bográn, der Präsident der Finanzkommission des Parlamentes, warnte, dass eine Steigerung der Haushaltsausgaben „die Vereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfond (IWF) überschreiten könnten“. Damit würde die Möglichkeit aufs Spiel gesetzt, dass der IWF dem Land Schulden erlasse.

COSTA RICA

Indígenas lehnen Bergbauprojekt ab

(Fortaleza, 1. August 2006, adital-poonal). Die inTalamanca ansässigen indigenen Gemeinden haben auf die Präsenz eines Bergbaucamps von ungefähr einem Hektar Größe hingewiesen. Das Lager befindet sich in dem als „La Pila“ bekannten Naturschutzpark, der im Süden des Landes liegt. Nach Informationen von Sonia Torres vom Lateinamerikanischen Netzwerk von Frauen im Widerstand gegen den Bergbau (Red Latinoamérica de Mujeres en Resistencia a la Minería) kritisieren die Indígenas diese Art von Projekten schon lange, da ihnen Bergbauunternehmen bereits im Jahr 1993 den Fluss verschmutzt und im Jahr 1980 vereinbarte Versprechen nicht eingehalten hätten.

Die Indigenen berichteten, es sei normal, Helikopter über dem Gebiet kreisen zu sehen. Die Piloten hätten Anweisung, falls sie „entdeckt“ würden, anzugeben, dass sie Kranke transportieren würden. Offensichtlich können die Bergarbeiter aber auf die Unterstützung einiger Indigener sowie der Regierung von Präsident Óscar Arias zählen. Der Staatschef bereite sich darauf vor, so Torres, „das Vordringen des Bergbaus und der Erdölförderung in die Nationalparks, indigenen Gebiete und das übrige Territorium des kleinen zentralamerikanischen Landes zu unterstützen“.

Torres weist darauf hin, dass die costaricanischen Indígenas von allen bisherigen Regierungen marginalisiert und ausgeschlossen worden seien. „Dennoch können sie auf die Sympathie vieler Costaricaner und Ausländer zählen“, die über das Eindringen „in die indigenen Gebiete“ empört sind und den sofortigen Abzug fordern“. Die Indigenen seien nicht vorab über das Vorgehen befragt worden, was einen offensichtlichen Bruch des von Costa Rica unterzeichneten Abkommens 169 der Weltarbeitsorganisation darstelle.

KOLUMBIEN

Regierung soll Verantwortung für Massaker übernehmen

(Fortaleza, 2. August 2006, adital-poonal).-DerInteramerikanische Gerichtshof für Menschenrechte forderte die kolumbianische Regierung auf, für die Folgen von zwei Massakern in Ituango in der Provinz Antioquia einzustehen. Dabei wurden 19 Menschen von den paramilitärischen Vereinigten Selbstverteidigungsgruppen AUC (Autodefensa Unida de Colombia) ermordet. Die Klage wurde dem Gerichtshof von der Interdisziplinären Gruppe für Menschenrechte und der Kolumbianischen Juristenkommission vorgelegt.

Das erste Massaker ereignete sich am 11. Juni 1997 in der Gemeinde La Granja. 22 Paramilitärs drangen damals in die Gemeinde ein, ordneten die Schließung aller öffentlichen Einrichtungen an und ermordeten vier ausgewählte Bauern. Das zweite Massaker geschah am 25. Oktober 1997 in der Gemeinde El Aro. Dabei griffen die Paramilitärs die Gemeinde an, ließen die Einwohner im Zentralpark versammeln und ermordeten 15 von ihnen.

Laut Presseinformationen sei die Regierung dem Urteil nach verantwortlich für die Verletzung des Rechts auf Leben, für die Vertreibung von Bauern und für Schikanen gegenüber den Einwohnern, da sie nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hatte, um das Massaker zu verhindern.Staatliche Sicherheitskräfte und Behörden der Region hätten die illegal bewaffnete Gruppe, die das Massaker verübte, festnehmen müssen. Der kolumbianische Präsident erklärte, die Regierung werde ihre internationalen Pflichten ehrenvoll einhalten und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Respekt anerkennen.

In dem Urteil wird zudem eine Entschädigungszahlung in Höhe von 426.000 US-Dollar an die Familien der Opfer gefordert. Die Regierung muss einen Plan zum Wohnungsbau in den beiden geschädigten Gemeinden umsetzen und den geflohenen bzw. vertriebenen Einwohnern eine sichere Rückkehr in ihre Gemeinde garantieren.

BOLIVIEN

Morales startet „landwirtschaftliche Revolution“

(Buenos Aires, 2. August 2006, púlsar).- Derbolivianische Präsident Evo Morales gab am Mittwoch (2. August) den Beginn der “landwirtschaftlichen Revolution” bekannt. 2.300 Besitzurkunden von Grundstücken wurden an Familien übergeben, die auf dem betreffenden Land arbeiten. Im Ort Ucureña in Cochabamba präsentierte der Staatschef den offiziellen Plan, mit dem eine Neuverteilung des Landes, die Mechanisierung der Landwirtschaft und der Zugang zu Krediten und Märkten für kleine Bauern erreicht werden soll. Seit Veröffentlichung der Dekre
te um die „landwirtschaftliche Revolution“ auf legale Füße zu stellen, versucht die Regierung den kleinen und mittleren Agrarproduzenten zu helfen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Huego Salvatierra erklärte, dass die neue Gesetzgebung Wert auf die Ausdehnung gemeinschaftlichen Eigentums lege, und zwar auf der Grundlage einer philosophischen und politischen Vision, wie sie die Mehrheit der bolivianischen Bevölkerung über die Bedeutung des Bodens habe. Salvatierra sagte, dass diese Mehrheit aus Indigenen und Bauern bestehe, die kein Stück Land besäßen, das ihnen ein würdiges Leben ermögliche. Die Initiative der Regierung plant für das Jahr 2006 die Vergabe von 20.000 Landtiteln.

Streit zwischen Kirche und Regierung

(Montevideo, 28. Juli 2006, comcosur).- Diebolivianische Regierung unter Evo Morales ist mit ihren Plänen, einen säkulären Staat und Unterricht zu schaffen, in einen schwierigen Konflikt mit der katholischen Kirche geraten. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung erinnerte Morales die Kirche an ihre Verbindungen mit und ihr Schweigen während der Phase der Diktatur, in der die Bevölkerung lange Zeit unterdrückt wurde. Bolivianische Kirchenoberhäupter lehnten indes die Pläne der Regierung ab.

Auch die Innenministerin Alicia Muñoz erinnerte daran, dass die katholische Kirche angesichts der während der chilenischen Diktatur unter Augusto Pinochet begangenen Verbrechen geschwiegen habe. Unterstützt wird sie in ihrer Argumentation von Senator Gastón Conejo, der erklärte, dass auch im Falle Boliviens und insbesondere angesichts des Plan Condors die katholische Kirche nicht protestiert habe. Der Plan Condor war in den siebziger Jahren durchgeführt worden, um oppositionelle Kräfte zu beseitigen.

Außenminister David Choquehuanca rief zudem ins Gedächtnis, dass die katholische Kirche einst als Instrument der Kolonialisierung und Beherrschung der indigenen Bevölkerungsgruppen auf den südamerikanischen Kontinent gekommen war. Doch diese Gruppen seien nun in Bolivien an der Macht. Die erforderlichen Reformen für einen laizistischen Staat werden in der Verfassungsgebenden Versammlung beraten.

Einige Vertreter der Kirche bemühten sich um einen versöhnlicheren Ton und erklärten: „Die katholische Kirche unterstreicht ihren Respekt und die Verteidigung der Demokratie als bestes System, um verschiedene Ideen gegenüberzustellen und Kompromisse zu erzielen und dabei die grundlegenden Rechte und Pflichten jedes Einzelnen zu wahren“. Konservative Kreise stellten sich jedoch gegen die Pläne des Bildungsministers Félix Patzy, ein indigener Soziologe, der als treibende Kraft hinter den Reformplänen der Regierung gilt. Morales rief inzwischen die Kirche zum Dialog auf und betonte, dass es sich hierbei um einen offenen Dialog handele. „Der Dialog ist wichtig und wir sind bereit zuzuhören“, sagte er.

Morales eröffnet Basisradio

(La Paz, 30. Juli 2006, recosur-poonal).- Derbolivianische Präsident Evo Morales eröffnete vergangene Woche in Independencia, Cochamba, das zweite Basisradio in Bolivien. Der Regierungschef beteiligte sich gemeinsam mit Vizepräsident Álvaro García Linera, Präsidialminister Juan Ramón Quintana und dem venezolanischen Botschafter Julio Montes an dem Festakt zur Übergabe des Radiosenders. Der Sender soll der bäuerlichen Gemeinschaft der Region dienen. In etwa eineinhalb Jahren soll ein eigener Fernsehkanal für die Bauern folgen.

Der Sender mit einer Kapazität von drei Kilowatt sendet auf der Mittelwellenfrequenz 1.050 MHz. Er ist der zweite seiner Art, nachdem der erste Sender vor einigen Wochen in Orinoca übergeben wurde. Dieser wird mit seinen Sendungen über das Landesweite System von Radios der originären Bevölkerung (Sistema Nacional de Radios de los Pueblos Originarios) „on air“ gehen. Geplant ist, dass zukünftig 30 Radiosender im Land das Netzwerk bilden.

Morales schlug im Rahmen der Feierlichkeiten vor, dass der Sender den Namen “Guerrilleros der Unabhängigkeit“ tragen solle. Damit wolle man den Personen der Region gedenken, die aktiv an den Guerrilla-Kämpfen teilgenommen hatten, die 1814 begonnen und mit der Gründung Boliviens 1825 ein Ende gefunden hatten. Der Präsident versprach auch 52.000 US- Dollar für den Bau eines Gewerkschaftsgebäudes zur Verfügung zu stellen. Von dort aus soll auch der Radiosender arbeiten.

In den Basisradios soll die bäuerlichen Bevölkerung Boliviens, die keinen Zugang zu den Massenmedien hat, zu Wort kommen. Diesem Ziel wird man noch näher kommen, wenn in eineinhalb Jahren der Fernsehsender „on air“ geht.

BRASILIEN

Regierung bereitet ein Treffen der Welthandelsorganisation vor

(Buenos Aires, 3. August 2006, púlsar).- DieVerhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) sollen nach dem Willen Brasiliens fortgesetzt werden. Die brasilianische Regierung unter Luiz Inacio Lula Da Silva bereite ein Treffen der Gruppe der 20 (G-20) in Rio de Janeiro vor, erklärte Außenminister Celso Amorim. „Es gibt keine Alternative zur WTO. Wenn die nächste Verhandlungsrunde nicht gut ausgeht, wird das schlimme Auswirkungen haben, nicht nur für Brasilien. Das wäre ein Signal an die Welt, dass das multilaterale System gescheitert ist.“ Die brasilianische Regierung strebe eine Einigung innerhalb der Welthandelsorganisation an, so Celso Amorim.

Die Verhandlungen der WTO waren vor einigen Monaten abgebrochen worden. Streitpunkt war die Forderung nach einem erleichterten Zugang zu den Agrarmärkten der reicheren Länder im Tausch mit einer Öffnung des industriellen und des Dienstleistungssektors der Entwicklungsländer.

Die Gruppe der 20 (G-20) entstand im September 2003 mit dem Ziel, eine gemeinsame Position innerhalb der Entwicklungsländer zu formulieren. Heute gehören 21 Länder dazu: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Kuba, Ägypten, Philippinen, Guatemala, Indien, Indonesien, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Südafrika, Thailand, Tansania, Uruguay, Venezuela und Zimbabwe. Das nächste Treffen ist für den 9. und 10. September angesetzt. Es werde ein „Treffen zur Evaluation und zum Abstecken von Strategien“, so Außenminister Amorim.

PARAGUAY

Opferangehörige von Supermarktbrand fordern Gerechtigkeit

(Fortaleza, 2. August 2006, adital-poonal).- DieAngehörigen der Opfer des Brandes im Supermarkt Ycuá Bolaños in Asunción, bei dem am 1. August vor zwei Jahren 360 Menschen gestorben und weitere 500 verletzt worden waren, fordern Gerechtigkeit. Anderenfalls seien sie bereit, „auf eigene Faust Gerechtigkeit herzustellen, und schrecken nicht davor zurück, den Supermarkt anzuzünden, damit ihre Stimmen gehört werden“, sagten einige von ihnen gegenüber der Agentur Jakueke.

Die Justiz ist währenddessen noch damit beschäftigt, die Verantwortlichen zu finden. Die juristischen Vorgänge kommen nur langsam voran. Es gebe viele Hindernisse, die den Abschluss des Falles und die Bestrafung der Schuldigen der Tragödie verzögern würden, erklärte die Organisation „Kein Vergessen, kein Vergeben“, der viele Verwandte der Opfer von Ycuá Bolaños angehören.

Der Prozess begann am 24. Juli mit den Hauptangeklagten Jua
n Pío Paiva und Daniel Paiva, den Besitzern des Geschäfts, sowie dem Wachmann Daniel Areco. Angehörige, Anwälte und Journalisten waren anwesend. Einige Tage später demonstrierten die Angehörigen vor dem Justizpalast gegen die Angeklagten. Die Demonstration war von der Organisation „Kein Vergessen, kein Vergeben“ organisiert worden.

Nach Meinung von Vertretern der Opferangehörigen ist es wichtig, dass sich Staatsvertreter am Prozess beteiligen, weil die Entschädigungszahlungen, die vom Urteil abhängen, Zeit brauchten. „Wir warten und warten. Der Vorfall ist schon zwei Jahre her und wir haben die Schuldigen immer noch nicht“, so die Organisation. Die Menschenrechtskommission des Parlaments untersucht noch, ob ein Verhandlungstisch eingeführt wird.

ARGENTINIEN

Mapuche-Gemeinschaften besetzen Land im Süden

(Buenos Aires, 1. August 2006, púlsar).- VierMapuche-Gemeinschaften haben 10.000 Hektar Land in der Provinz Neuquén besetzt, um das Eigentumsrecht an diesen Gebieten zu reklamieren. Die Aktion für die Wiedererlangung des Bodens begann am Samstag (30. Juli) in einer Gegend, in der sich ein Mapuche-Friedhof, Höhlenmalereien und Felder befinden. „Die Entscheidung, das Land zurückzufordern, war die Konsequenz aus dem Fehlen von Antworten in den letzten zwei Jahren“, sagte Verónica Huilipan, Repräsentantin der Mapuche-Konföderation von Neuquén.

Ein Teil des zurückgeforderten Gebiets befindet sich unter der Kontrolle des Militärs, für einen anderen Teil hat die Corporación Pulmari einem Privatbetrieb eine Nutzungskonzession gegeben. Die Corporación Pulmari besteht aus vier von der Bundesregierung bestimmten Mitgliedern sowie vier von der Provinzregierung ausgewählten Vertretern. Einer von ihnen repräsentiert die Mapuches. Unter den zurückgeforderten Gebieten befinden sich die Gemeinden Salazar, Catalán, Currumil und Wiñoy Tayiñ Rakizuan.

CHILE

Neue Erkenntnisse über die Colonia Dignidad

(Montevideo, 28. Juli 2006, comcosur).- Mindestens 22Gefangene der Diktatur Augusto Pinochets wurden in der Colonia Dignidad getötet und mit chemischem Phosphor verbrannt. Dies ergab die Aussage des deutschen Gerhard Mucke vor dem Richter Jorge Zepeda, der die in der rechtsradikalen Kolonie nahe Parral begangenen Delikten ermittelt. Mucke war ein Komplize Paul Schäfers, dem Gründer und Leiter der Colonia Dignidad. Die deutsche Enklave gilt auch als ein geheimes Folterzentrum.

Der Tageszeitung La Nación zufolge bezeugte Mucke, dass er 1973 eine Gruppe Militärs zu einem geheimen Massengrab geführt habe. Dort hätten sie fünf Gefangene von einem Lastwagen geladen, exekutiert und in die Grube geworfen. Er fügte hinzu, dass in den zwei Monaten, die auf den Putsch vom 11. September 1973 folgten, mindestens 20 Gefangene der Diktatur getötet und verschüttet worden seien. Mucke erinnerte sich, dass Schäfer ihn angewiesen habe, den Ort zu „säubern“. Er sagte, daraufhin habe er die Leichen exhumiert. Sie seien in einen Sack gesteckt und verbrannt worden. Die Asche sei in einem Lastwagen zum Fluss Perquilauquén gebracht worden.

Jüngste Untersuchungen deckten in der Kolonie umfangreiche Waffenarsenale auf. Gegen die zwei Männer wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt.

Gericht erkennt Gutachten über Demenz Pinochets an

(Montevideo, 28. Juli 2006, comcosur)-. Das Gerichtunter Vorsitz von Richter Víctor Montioglio erkannte die Gültigkeit eines medizinischen Gutachtens an, das im Jahr 2001 die Demenz Augusto Pinochets amtlich bestätigte. Aufgrund dieses Gutachtens wurde das Verfahren gegen den 90-jährigen Pinochet im Fall Caravana eingestellt.

Die Anwälte Eduardo Contreras, Hugo Gutiérrez und Miriam Villagra baten vor Gericht um Nichtanerkennung des Gutachtens wegen Betruges, da der Ex-Diktator seine Senilität lediglich simuliert habe. Alle aus der Anerkennung des Gutachtens resultierenden Entscheidungen sollten zudem widerrufen werden. Die Anwälte gaben an, dass sich der Ex-Diktator während der letzten Anhörungen in bester gesundheitlicher Verfassung befunden habe. Aufgrund der Weigerung des Gerichts, das Gutachten abzulehnen, erklärten die Anwälte, vor das Berufungsgericht zu ziehen. Dieses soll letztlich über Annahme oder Ablehnung des Gutachtens entscheiden.

Justiz verurteilt Peiniger Osvaldo Romo

(Buenos Aires, 2. August 2006, púlsar).- DerOberste Gerichtshof Chiles hat die Verurteilung Osvaldo Romos wegen der Beteiligung an der Entführung des Studenten Jorge Espinoza zu sieben Jahren Haft bestätigt. Der Student und Aktivist der Gruppe Revolutionäre Linke Bewegung MIR (Movimiento de Izquierda Revolucionaria) war 1974 entführt worden. Romo war daran als Zivilbeamter der Geheimpolizei DINA (Dirección de Inteligencia Nacional) der damaligen Militärdiktatur beteiligt.

Das oberste Gericht wies den Antrag der Verteidigung auf Ausweitung der Amnestie und der Verjährung zugunsten Romos zurück. Das Urteil stützt sich auf die Auffassung von der Unverjährbarkeit der Entführung von Menschen. Osvaldo Romo war bereits wegen seiner Beteiligung an der Entführung der Journalistin Diana Aron verurteilt worden.

Zum Ende der von Augusto Pinochet geführten Militärdiktatur hatte sich der ehemalige DINA-Beamte nach Brasilien abgesetzt. Dort wurde er schließlich von Zivilpolizisten aufgespürt und nach Chile verbracht, wo Anzeigen wegen Menschenrechtsverletzungen gegen ihn vorlagen.

LATEINAMERIKA

Mercosur schafft Observatorium für Menschenrechte und Demokratie

(Fortaleza, 2. August 2006, adital).- DiePräsidenten der Mitgliedsstaaten des südamerikanischen Wirtschaftsbündnisses Mercosur haben auf ihrem Gipfeltreffen im argentinischen Córdoba die Schaffung eines Observatoriums für Demokratie und Menschenrechte beschlossen. Das Projekt geht auf eine Initiative von Venezuela zurück und hat zum Ziel, darüber zu wachen, dass die Grundlagen der Demokratie in den Mitgliedsstaaten (Brasilien, Argentinien, Paraguay, Uruguay und Venezuela) gewahrt bleiben.

Besonders Augenmerk gilt dabei der Verfassung, den Menschenrechten sowie den sozialen und politischen Rechten. Aus diesem Grund wird auch die Beobachtung von Wahlen durch Vertreter des Mercosur befürwortet. Das Projekt soll in den nächsten fünf Monaten umgesetzt und auf dem nächsten Gipfeltreffen im Dezember dieses Jahres vorgestellt werden.

Die Präsidenten beschlossen darüber hinaus die Einrichtung einer gemeinsamen Bank, der Banco del Sur. Mit ihrer Hilfe sollen die Produktivsektoren in den Mitgliedsländern unterstützt werden, damit sich die Industrie in den schwächsten Ländern wieder erholen und in den stärkeren Ländern weiter gestärkt werden kann.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

Koordination in Berlin: Birgit Marzinka

Übersetzungsteam: Ricarda Franzen, Sebastian Landsberger, Sebastian Henning, René Cofré  Baeza, Nicole Heigl Romana, Marit Teerling, Lui Lüdicke, Lilli von der Ohe, Kristina Vesper, Katrin Aue, Kathrin Fochtmann, Jana Fleschenberg, Jan Kühn, Inga Vietzen, Henrike Hochmuth, Henning Alts, Grit Petschick, Dietrich von Richthofen, Cornelia Gritzner, Cornelia Derler, Claudia Hektor, Christina Klug, Carolin Gehrmann, Brigitta Kainz, Anna Mielke, Ania Müller;

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