Kinderschutz-Policy

Kinderschutz-Policy des Nachrichtenpool Lateinamerika e. V.

Überarbeitete Fassung November 2025 – mit Ergänzung zum Umgang mit Verdachtsfällen

1. Einleitung

Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt aufzuwachsen. Dies ist in der UN-Kinderrechtskonvention ausführlich beschrieben, die von fast allen Staaten dieser Erde unterzeichnet wurde.
Dennoch sind Kinder weltweit weiterhin unterschiedlichen Formen von Gewalt ausgesetzt – häufig durch Erwachsene, die sie eigentlich behüten und beschützen sollten. Kinderschutz umfasst den Schutz vor jeder Form von Missbrauch, Vernachlässigung, Gewalt und Ausbeutung. Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge, Unterstützung und ein sicheres, liebevolles Aufwachsen.

2. Selbstverständnis des NPLA

Der NPLA fühlt sich dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen weltweit verpflichtet. Der Respekt persönlicher Grenzen sowie der Schutz vor jeglicher Form von Gewalt stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Auch wenn unsere direkten Kontakte mit Minderjährigen begrenzt sind, sehen wir uns in besonderer Verantwortung, ein sicheres Umfeld für alle jungen Menschen zu schaffen, die mit uns in Projekten, Workshops oder redaktioneller Zusammenarbeit in Kontakt treten. In unserer Arbeit mit Partnerorganisationen in Lateinamerika sind wir uns bewusst, dass Kinderschutz dort aufgrund struktureller Bedingungen unterschiedlich umgesetzt wird. Wir möchten mit unserer Arbeit zur Sensibilisierung für Kinderrechte beitragen und Kinderschutz als Querschnittsthema in der Bildungs- und Medienarbeit verankern.

3. Arbeit des NPLA mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Der NPLA arbeitet insbesondere mit jungen Erwachsenen (17–27 Jahre) im Rahmen von Freiwilligendiensten, journalistischen Bildungsformaten und Kooperationen (z. B. mit dem ICJA). Darüber hinaus richten sich einzelne Bildungsangebote an Schülerinnen und Berufsschülerinnen. In Lateinamerika kommen wir nur punktuell in Kontakt mit Minderjährigen, etwa bei Interviews, Recherchen oder in Beiträgen, die Kinder betreffen. In allen diesen Kontexten gilt der Schutz der Kinder und Jugendlichen als oberste Priorität.

4. Zielsetzung der Policy

Diese Kinderschutz-Policy soll Mitarbeitenden, Referent*innen und Ehrenamtlichen Orientierung bieten, um Risiken zu erkennen, Grenzverletzungen zu vermeiden und im Verdachtsfall umsichtig zu handeln. Ziel ist es, ein Bewusstsein für die Rechte und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu fördern und klare Handlungsabläufe im Verdachtsfall sicherzustellen.

5. Unser Commitment

  1. Wir verurteilen jede Form von Gewalt und sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
  2. Wir handeln sensibel und gehen jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach.
  3. Alle Mitarbeitenden und Referent*innen des NPLA unterzeichnen den BER-Kodex Kinderschutz.
  4. Neue Mitarbeitende und Ehrenamtliche werden hinsichtlich Kinderschutz, Kommunikationsethik und Grenzachtung geschult.
  5. Wir schaffen eine Kultur, in der das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht, durch:
    • die Anerkennung des BER-Kodex Kinderschutz,
    • interne Verhaltensregeln und Selbstverpflichtungen,
    • Schulungen zu Gewaltschutz und sexualisierter Gewalt,
    • ggf. Führungszeugnisse für Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen.

6. Vorgehen in Verdachtsfällen

Der NPLA verpflichtet sich zu einem klaren, transparenten und vertraulichen Verfahren im Umgang mit Hinweisen oder Verdachtsmomenten.

a) Grundprinzipien
  • Der Schutz des Kindes oder Jugendlichen hat immer Vorrang.
  • Jeder Verdacht wird ernst genommen.
  • Diskretion und Datenschutz werden gewahrt.
  • Die betroffene Person wird respektvoll behandelt und erhält Unterstützung.
  • Niemand darf wegen einer Meldung benachteiligt werden („Whistleblower-Schutz“).
b) Meldewege
  • Alle Verdachtsfälle werden umgehend an die Kinderschutzbeauftragte oder den Vorstand des NPLA gemeldet.
  • Meldungen können persönlich, schriftlich oder anonym erfolgen.
  • Wenn Mitarbeitende außerhalb Deutschlands betroffen sind (z. B. ICJA-Freiwillige), erfolgt die Abstimmung mit der ICJA-Kinderschutzstelle oder den Partnerorganisationen vor Ort.
c) Vorgehen im Verdachtsfall
  1. Dokumentation: Zeitpunkt, Beobachtung, Beteiligte, erste Einschätzung.
  2. Erste Bewertung: Prüfung, ob Gefahr im Verzug besteht.
  3. Interne Beratung: Kinderschutzbeauftragte*r stimmt sich mit dem Vorstand ab.
  4. Kontaktaufnahme zu externen Fachstellen (z. B. Kinderschutzbund, VENRO-Beratungsstellen).
  5. Schutzmaßnahmen: ggf. Suspendierung von Tätigkeiten oder Kontaktverbot bis zur Klärung.
  6. Information der Behörden, falls der Verdacht auf eine Straftat besteht.
  7. Abschluss & Nachbereitung: Reflexion und ggf. Anpassung interner Prozesse.

7. Kommunikationsrichtlinien

  1. Kinder und Jugendliche werden in allen Medieninhalten respektvoll dargestellt.
  2. Privatsphäre, Einverständnis und kulturelle Kontexte werden geachtet.
  3. Bilder oder Namen, die Kinder identifizierbar machen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung verwendet.
  4. Freiwillige und Autor*innen werden in Fragen der Bildrechte und ethischen Berichterstattung geschult.

8. Monitoring

Der NPLA berichtet jährlich über kinderschutzrelevante Aktivitäten und Maßnahmen. Dieser Bericht dient der Transparenz und kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Schutzkonzepts.

9. Verhaltenskodex des NPLA (Kurzfassung nach ICJA-Vorbild)

Alle Mitarbeitenden, Referent*innen und Freiwilligen des NPLA verpflichten sich:

  • Kinder und Jugendliche respektvoll zu behandeln, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Identität.
  • Ihre Intimsphäre und persönlichen Grenzen zu wahren.
  • Das Vier-Augen-Prinzip einzuhalten, wo immer möglich.
  • Keine diskriminierenden, übergriffigen oder gewalttätigen Handlungen zu dulden.
  • Sich Rat zu holen, wenn Unsicherheiten bestehen.
  • Jegliche Form sexualisierter Gewalt sofort zu melden.
  • Verantwortungsbewusst mit Fotos, Daten und digitalen Inhalten umzugehen.
  • Sich der eigenen Vorbildrolle bewusst zu sein und keine Machtverhältnisse auszunutzen.

10. Kinderschutzbeauftragte/r beim NPLA

Eine Ansprechperson wird durch den Vorstand benannt. Diese Person dient als erste vertrauliche Kontaktstelle bei Verdachtsfällen und koordiniert das weitere Vorgehen nach dieser Policy. Die
vom NPLA ernannte Ansprechperson für Kinderschutz nimmt regelmäßig an einer entsprechenden Schulung oder Fortbildung teil, um sicherzustellen, dass sie im Umgang mit Verdachtsfällen und bei der Umsetzung der Policy qualifiziert ist.

Aufgaben:
  • Erster Ansprechpartnerin bei Verdachtsfällen
  • Dokumentation und Weiterleitung von Fällen
  • Koordination mit externen Fachstellen
  • Jährlicher Bericht an den Vorstand

 

Berlin, im November 2025

Der Vorstand des Nachrichtenpool Lateinamerika e. V. (NPLA)

Nachrichtenpool Lateinamerika
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