Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(span. crimen de lesa humanida, crimen contra la humanidad) Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung bezeichnet. Erstmals völkervertraglich festgelegt 1945 im Londoner Statut für den Nürnberger Prozess. Wir folgen in der deutschen Übersetzung Hannah Arendt, die die vielfach verwendete Bezeichnung „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ als „Understatement des Jahrhunderts“ kritisierte. Der Tatbestand des crimen de lesa humanidad erscheint im Kontext der Aufarbeitung von Verbrechen während der lateinamerikanischen Diktaturen, doch auch Verbrechen unserer heutigen Zeit wie das Verschwindenlassen von Menschen sind im Völkerrecht als Verbrechen gegen die Menschheit definiert.

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