Von FDCL (Pressemitteilung)
(Santiago de Chile, 12.04.2017, FDCL).- Die chilenische Justiz hat gestern in zwei wichtigen Urteilen Haftstrafen gegen Mitglieder der Colonia Dignidad und des Diktatur-Geheimdienstes DINA verhängt. Die erste Kammer des Berufungsgerichts Santiago sprach auch den Opfern, bzw. ihren Angehörigen Entschädigungssummen zu.
Im Fall der Entführung und Ermordung des Mitglieds der Bewegung der Revolutionären Linken (MIR) Alvaro Vallejos (AZ 1051-2015), erhöhte das Gericht die in erster Instanz verhängten Strafen gegen vier Geheimdienstler von 10 auf 15 Jahre Haft. Das Colonia Dignidad-Mitglied Gerhard Mücke wurde wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt. Alle Verurteilten befinden sich bereits wegen anderer Verbrechen in Haft. Alvaro Vallejos Villagrán wurde im Mai 1974 von chilenischen Geheimdienstlern entführt und in die Colonia Dignidad verbracht. Dort wurde er gefoltert und verhört und ist seitdem verschwunden.
Die Entführung und Ermordung von Vallejos wurde bereits seit Jahrzehnten mit der Colonia Dignidad in Verbindung gebracht. Im Oktober 1979 hatte der ehemalige Agent der chilenischen Geheimpolizei DINA Samuel Fuenzalida vor dem Landgericht Bonn ausgesagt, er habe den Gefangenen Vallejos nach seiner Festnahme von einem Haftzentrum in Santiago in die Colonia Dignidad gebracht und ihn „den Deutschen“ übergeben. Der Sektenführer Paul Schäfer habe den Gefangenen weggebracht und sei nach wenigen Minuten alleine wiedergekommen. Er sei daraufhin mit der Hand über seinen Hals gefahren und habe „fertig“ gesagt, um zu bedeuten, dass Vallejos umgebracht wurde.
Der Fall des Alvaro Vallejos war der einzige Verschwundenen-Fall, der bereits im 1991 erschienenen Bericht der chilenischen Wahrheitskommission („Rettig-Kommission“) der Colonia Dignidad zugeordnet wurde. Im 2005 von der Justiz beschlagnahmten Geheimarchiv der Deutschensiedlung wurde danach auch das Protokoll eines Verhörs von Vallejos aufgefunden, das wohl unter Folter in der Colonia Dignidad durchgeführt wurde. Das Gerichtsverfahren begann vor über 25 Jahren, vier der ursprünglich Angeklagten, darunter auch der Chef der Colonia Dignidad Paul Schäfer und der Direktor der DINA Manuel Contreras sind inzwischen verstorben.
Im zivilrechtlichen Teil des Verfahrens wurde den Angehörigen von Vallejos eine Entschädigung in Höhe von 300 Millionen Pesos (etwa 430.000 Euro) zugesprochen. In erster Instanz hatte der ermittelnde Richter Jorge Zepeda zudem den chilenischen Staat zur Errichtung eines Gedenkmuseums auf öffentlichem Straßenrand am Eingang der Colonia Dignidad verurteilt. Der chilenische Fiskus hatte dagegen Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht sprach nun den Zivilklägern – zwei Menschenrechtsorganisationen – die aktiv-Legitimation ab, verwarf aber das Urteil nicht vollständig. Der Oberste Gerichthof wird nun letztinstanzlich darüber befinden müssen, ob das Museum vom Staat errichtet werden muss. Das geplante Museum ist nicht identisch mit der Errichtung eines Gedenkortes innerhalb der Colonia Dignidad, eine Forderung die Opferorganisationen seit vielen Jahren vorbringen. Hier hatte der chilenische Staat im vergangenen Jahr 180 Hektar der Siedlung unter Denkmalschutz gestellt.
In einem weiteren zeitgleich veröffentlichten Urteil (AZ 1843-2015) verhängte dieselbe Kammer des Berufungsgerichts Gefängnisstrafen gegen einen DINA-Agenten als Täter sowie die Colonia Dignidad Mitglieder Gerhard Mücke und Kurt Schnellenkamp wegen Beihilfe. Dieses Verfahren behandelte die Entführung von 50 Personen, die 1975 in der Stadt Talca festgenommen und in die Colonia Dignidad verschleppt wurden, wo sie unter Folter verhört wurden. Gerhard Mücke wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt. Schnellenkamp, der gestanden hatte einen Bus mit Gefangenen von Talca in die Colonia Dignidad gefahren zu haben, erhielt 500 Tage Haft. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht senkte hiermit die in erster Instanz verhängten Haftstrafen von jeweils fünf Jahren deutlich ab. Im zivilrechtlichen Teil wurden jedem Opfer 20 Millionen Pesos (knapp 30.000 Euro) als Entschädigung zugesprochen.
Die Reaktionen von Opferorganisationen auf die Urteile fielen gemischt aus. Gabriel Rodríguez, der 1975 in die Colonia Dignidad verschleppt und dort gefoltert wurde zeigt sich über den Richterspruch erleichtert, da „er erneut zweifelsfrei feststellt, dass Colonia Dignidad während der Pinochet Diktatur eine Mord- und Folterstätte war.“ Er bemängelte allerdings die lange Verfahrensdauer: „Einige meiner Mitgefangenen von damals sind inzwischen verstorben, ohne dieses Urteil zu kennen.“ Myrna Troncoso, Vorsitzende der Angehörigenorganisation der Verschwundenen in der Stadt Talca, hingegen, zeigte sich enttäuscht über die geringen Haftstrafen für die verurteilten Colonia Dignidad Mitglieder „die der Schwere der Taten, die vom Gericht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden, nicht gerecht werden.“
Pressemittelung der chilenischen Justiz zu den gestrigen Urteilen (Spanisch): http://www.pjud.cl/noticias-del-poder-judicial/-/asset_publisher/kV6Vdm3zNEWt/content/corte-de-santiago-dicta-sentencias-en-contra-de-agentes-de-la-dina-y-miembros-de-colonia-dignidad
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