Genozid-Resolution könnte sich auf erneuten Prozess gegen Ríos Montt auswirken

(Lima, 03. Juni 2014, noticias aliadas).- Laut der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Flavia Pansieri, könnte sich eine vom guatemaltekischen Parlament verabschiedete Resolution auf die für Januar 2015 geplante Wiederaufnahme des Prozesses gegen Ex-Diktator Efraín Ríos Montt (1982-83) auswirken.

 

Montt war am 10. Mai 2013 wegen Völkermordes an den Maya-Indigenen des Volkes Ixil und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 80 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Montt gilt damit als der erste Politiker, der im eigenen Land wegen eines Völkermords von einem einheimischen Gericht verurteilt wurde. Das Urteil wurde jedoch am 20. Mai 2013 vom Verfassungsgericht Guatemalas wegen juristischer Verfahrensfehler wieder aufgehoben und eine neue mündliche Verhandlung angeordnet.

Resolution bestreitet Völkermord

Das guatemaltekische Parlament hatte am Abend des vergangenen 15. Mai (Ortszeit) eine nicht bindende Resolution verabschiedet, in der es heißt, es habe während des 36 Jahre andauernden Bürgerkrieges (1960-1996) keinen Genozid gegen die indigene Bevölkerung gegeben. Der Krieg hatte mehr als 250.000 Tote gefordert.

In der Resolution rufen die Abgeordneten fast drei Jahrzehnte nach dem Krieg zu Versöhnung und Frieden auf, nahmen jedoch einen Passus in den Text auf, in dem sie die Position vertreten, dass es „juristisch nicht haltbar“ sei, zu behaupten, es habe „ein Genozid während des bewaffneten Konflikts“ gegeben.

Die Deklaration wurde von einem Abgeordneten eingebracht, der als Gefolgsmann des Ex-Diktators Efraín Ríos Montt gilt. UN-Hochkommissarin Pansieri warnte daraufhin am 22. Mai dieses Jahres, dass diese Resolution „negativ auf die Gewaltenteilung“ auswirken könne, zitiert Prensa Libre die Hochkommissarin. „Versöhnung darf nicht als Alternative zur Rechtssprechung verstanden werden. Frieden und Entwicklung im Land können nicht auf der Grundlage von Straffreiheit geschaffen werden“, so Pansieri weiter.

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