Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen Nr. 490 vom 24. August 2001
Inhalt
MEXIKO
COSTA RICA
KOLUMBIEN
ECUADOR
CHILE
BOLIVIEN
ARGENTINIEN / USA
MEXIKO
Indigena-Gesetz veröffentlicht – Hypothek für Friedensgespräche und Streit statt Versöhnung
Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 20. September 2001, Poonal).- Ein neues Verhältnis zwischen Staat und Indigenas hatte Mexikos Präsident Vicente Fox versprochen. Den Konflikt mit der mehrheitlich indigenen Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (EZLN) im südlichen Bundesstaat Chiapas wolle er in 15 Minuten lösen, versicherte Fox noch kurz vor seinem Amtsantritt im Dezember. Doch anfangs geweckte Hoffnungen sind inzwischen Makulatur: Das vergangene Woche veröffentlichte „Indigena-Gesetz“ ist nach wie vor heftig umstritten und alles andere als ein Schritt zur Versöhnung mit den rebellischen Zapatisten.
Selbst Präsident Fox hält die Gesetzesreformen, die teilweise Verfassungsrang haben, für „verbesserbar“. Andere äußern sich deutlicher. Eine „Totgeburt“, so die Einschätzung des Nationalen Indigena-Kongresses, der die Mehrheit der mexikanischen Ureinwohner repräsentiert. „Die Institutionalisierung des Rassismus“, meint der Gouverneur von Oaxaca. Und das monatelange eiserne Schweigen der Zapatisten spricht für sich.
Den Hardlinern in der konservativen Regierungspartei PAN und in der einst allmächtigen PRI ist es somit gelungen, den ursprünglichen Gesetzesentwurf mit weitgehenden Indigena-Rechten zu verwässern. Ohne Rücksicht auf die Kritiker verschiedener Seiten und mit großer Eile wurde der substanzlose Entwurf im Kongress durch gewunken. Präsident Fox, der den schon vor Jahren von der Parlamentskommission zu Chiapas (Cocopa) ausgearbeiteten und viel weitergehenden Entwurf des Indigena-Gesetzes selbst in den mexikanischen Kongress eingebracht hatte, wäscht sich nun die Hände in Unschuld. Da nicht absehbar ist, ob er sich noch als Friedensfürst präsentieren kann, ist sein Interesse am Thema rapide gesunken.
Vom Tisch ist es freilich noch nicht. Ende vergangener Woche ließ der Oberste Gerichtshof des Landes eine Verfassungsklage des Bundesstaates Oaxaca gegen das Gesetz zu. Über weitere Klagen muss noch entschieden werden. Nicht-Regierungsorganisationen wollen Mexiko in den kommenden Monaten vor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an den Pranger stellen. Nach Ansicht vieler Rechtsexperten verstoßen Passagen des Gesetzes gegen die ILO-Konvention 169, die Mexiko bereits vor einem Jahrzehnt unterschrieben und ratifiziert hat. Der Nationale Indigena- Kongress und viele andere Indigena-Organisationen haben Proteste angekündigt.
Die Cocopa-Kommission ihrerseits fordert von der Regierung, ihre widersprüchliche Politik zu klären und gegenüber Indigenas sowie Zapatisten eine eindeutige Haltung einzunehmen. Die Kommission selbst versucht, etwas von ihrer früheren Protagonistenrolle wiederzugewinnen und will in wenigen Wochen einen eigenen Friedensplan vorlegen. Vorerst hat das Indigena-Gesetz statt Versöhnung nur weiteren Streit geschaffen. Das Verhältnis zwischen Regierung und den Zapatisten, das Präsident Fox einst so am Herzen lag, ist mit einer schweren Hypothek belastet, für deren Abbau es derzeit keine Perspektiven gibt.
Lohnstreik bei VW könnte ein langer Arbeitskampf werden – Unternehmensführung und Gewerkschaft liegen in ihren Vorstellungen weit auseinander
Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 21. August 2001, npl).- Arbeitskämpfe im mexikanischen Volkswagenwerk in der Stadt Pübla sind immer etwas Besonderes. Was in der größten Autofabrik des Landes passiert, hat Auswirkungen auf die gesamte Branche. So findet der Lohnstreik, den über 12.000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter und 4.000 weitere Beschäftigte des Werkes am vergangenen Samstag um 11 Uhr morgens begannen, viel Aufmerksamkeit. Am Montag wurden die Verhandlungen zum wiederholten Mal ohne größere Annäherung abgebrochen. Falls das mexikanische Arbeitsministerium dem Wunsch von Volkswagen widersteht, den Streik für „inexistent“ zu erklären und damit zu beenden, könnte sich die Auseinandersetzung in die Länge ziehen.
Die Gewerkschaftsführung mit ihrem Vorsitzenden Jose Luis Rodriguez forderte ursprünglich eine Lohnerhöhung von 21 Prozent, die sie jedoch selbst als „verhandelbar“ einstufte. Seit Montag steht den 19 Prozent auf Gewerkschaftsseite das Angebot von 7 Prozent der VW-Spitze gegenüber – eine scheinbar unüberbrückbare Kluft. Rodriguez und andere Gewerkschafter verweisen auf bisherige Abschlüsse in der Autoindustrie in diesem Jahr. Die Ford-Arbeiter handelten 13 Prozent mehr Lohn aus, bei Nissan betrug die Steigerung sogar 16 Prozent. Dabei haben Ford und Nissan nicht unbedingt eine bessere Marktposition als Volkswagen. Die im Branchenvergleich recht gut bezahlten Arbeiter bei VW Puebla werden sich auch deshalb kaum auf einen Tarifabschluss unterhalb dieser Vorgaben einlassen. Ein möglicher Vorwurf von Gewerkschaften anderer Industriezweige, mit einem niedrigen Abschluss eine negative Signalwirkung auszuüben, kann ihnen auch nicht recht sein.
Dagegen sieht der Volkswagen-Repräsentant Francisco Bada das Angebot der Unternehmerseite als geradezu generös an. Es läge immerhin anderthalb Prozent über der erwarteten Inflationsrate in den kommenden zwölf Monaten. Dabei finden die Reallohnverluste, den die Arbeiter in den vergangenen Jahren hinnehmen mussten, keine Erwähnung. Am Wochenende drohte Bada mit der Gefährdung von Milliardeninvestionen für die kommenden Jahre, falls die Gewerkschaft auf einer harten Linie verharre. Wenn die Räder still stehen, laufe alle 24 Stunden ein Verlust von 30 Millionen Dollar an, so ist aus der Konzernführung zu hören.
Das dürfte die Angeschuldigten aber nicht schrecken. Nicht ohne Grund kontert Gewerkschafter Rodriguez damit, dass der VW-Geschäftsführung in Mexiko ein Streik mit begrenzter Dauer durchaus gelegen käme. Angesichts einer internationalen Absatzflaute und schwächelndem mexikanischen Binnenmarkt könnte so die Halde von 12.000 fertig produzierten Autos bei gleichzeitiger Einsparung von Lohnzahlungen abgebaut werden, meint er. Normalerweise verlassen im Durchschnitt täglich 1.550 Autos das Fliessband in Puebla. Außerdem werden Motoren und Achsen für andere VW-Fabriken hergestellt. Nach etwa zwei Wochen Streik wären die Lagerbestände leer. Dann könnte die Nachfrage nicht mehr befriedigt werden. Im Ausland käme es zu Engpässen beim Beetle. Denn nur in Puebla wird die neue Luxusversion des altehrwürdigen Käfers produziert.
Auch die Gewerkschaft droht. In Mexiko zählt sie auf die Unterstützung des Dachverbandes UNT. VW-Gewerkschaften aus anderen Ländern sowie Gewerkschaftsverbände aus den USA und Brasilien sollen ihre Bereitschaft zu Solidaritätsaktionen erklärt haben. Eine Internationalisierung des Konfliktes dürfte nicht im Interesse des Volkswagenkonzerns sein, dass wissen die Gewerkschafter um Rodriguez.
Bei früheren Gelegenheiten konnten sich in- und ausländische Grossunternehmen meistens auf die mexikanische Regierung verlassen, die spezielle Rechtsfiguren schuf, um bei Streik zu intervenieren. Zwar gilt der aus dem Unternehmerlager stammende Arbeitsminister Carlos Abascal als eines der konservativsten Regierungsmitglieder. Doch sorgte er vor wenigen Monaten beim Streik des Bordpersonals der staatlichen Fluggesellschaft Aeromexico fuer einen Präzedenzfall. Entgegen vieler Erwartungen griff das seinem Ministerium zugeordnete Schiedsgericht nicht direkt in den Konflikt ein und die Gewerkschaft setzte sich in den Tarifverhandlungen weitgehend durch. Sollte diese Linie fortgeführt werden, ist der weitere Streikverlauf bei VW Mexiko völlig offen.
Verlängert sich der Arbeitskampf, hat das einen Nebeneffekt. Der für den 26. bis 28. August vorgesehene Besuch des Bundeskanzlers Gerhard Schröder in Mexiko, der vor allem den Charakter einer Pflichtvisite hat, bekäme eine pikante Note.
COSTA RICA
Armut im Paradies des Ökotourismus
Von Gabriel Canihuante
(Heredia, 20. August 2001, na-Poonal).- Das überwältigende Grün der Landschaft ist eine der Hauptattraktionen für die Ökotouristen, die den Bezirk Sarapiquí der Provinz Heredia, im nördlichen Costa Rica besuchen. Nicht weit entfernt von den Unterkünften der Touristen leben arme Familien, die von Erdrutschen und sich häufenden Naturkatastrophen gefährdete Gebiete besetzen, um so ihre unangenehme Situation zu verbessern. Es fehlt dort an Krankenhäusern und Fahrzeugen, um Kranke zu transportieren, ein Fünftel der Bevölkerung hat keine eigene Wohnung. Das sind einige der Probleme, denen sich die 30 000 Bewohner des Bezirks, der zwei Drittel der Provinz Heredia ausmacht, stellen müssen. Weitere Probleme entstehen durch die Vergiftung von Luft, Wasser und der Menschen durch den Einsatz von Chemikalien in der Landwirtschaft.
Brisas del Río, eine Siedlung im Gebiet von Horquetas, wurde offiziell zur Zone extremer Armut erklärt. Diese Siedlung besteht aus 22 Familien, die in der Nähe des Flusses Sarapiquí in einem Gebiet leben, das sie bis vor kurzem illegal besetzt hielten und über das jetzt Verhandlungen im Gang sind.
„Die wirtschaftliche Situation hier ist ziemlich schlecht“, sagt Jessenia González. Die verheiratete 24-jährige Frau ist eine der Sprecher*innen der Gruppe, die 1998 begonnen hatte, das Gebiet des staatlichen Instituts für ländliche Entwicklung (IDA) zu besetzen. Bei Hochwasser überschwemmt der Fluss einen mehrere Meter breiten Streifen und bedroht diese Familien. Die Wohnungen stehen auf einem flachen Gelände, das fast auf derselben Höhe mit dem Wasserspiegel des Flusses liegt.
„Das IDA hat sich geweigert, eine Untersuchung über bestehende Risiken zu machen, um das Gelände zu übergeben“, sagt die Soziologin Ana María Balbontín, eine Mitarbeiterin der Nationalen Universität von Heredia (UNA). Seit 1999 macht die UNA Untersuchungen über die Lebensbedingungen in den verschiedenen Siedlungen des Bezirks.
Jede Familie hat etwa 780 qm Land, worauf sie ihre mehr oder weniger befestigten Häuser gebaut haben, und wo sie anfangen, ihren eigenen Garten anzulegen. Auf den Wegen zwischen diesen Landstücken spielen Dutzende von Kindern. Das Grün von Gras, Bäumen und anderen Pflanzen mildert den Eindruck von Armut beim Betrachten des Ortes, durch den sich Kanäle gebrauchten Wassers schlängeln.
„Unsere Familien hier versuchen, ihre Situation zu verbessern, aber es gibt hier kaum Arbeitsplätze und die Bezahlung ist sehr schlecht“, erklärt Jessenia. „Arbeitsplätze existieren in dieser Gegend hauptsächlich in der Landwirtschaft auf den Plantagen, auf denen Bananen, Yucca, Palmino oder Pejibaye, eine andere Palmenart, angebaut werden. Diese Jobs sind nie sicher, alle paar Monate werden Leute entlassen und die, die Arbeit haben verdienen nur maximal 180 $US. „Dennoch entspricht das dem höchsten Lohnniveau für diese Art von Arbeit im lateinamerikanischen Vergleich.
Die Häuser der Familien ín Brisas del Río haben Wände aus Holzlatten, kein Fundament und Dächer aus Wellblech oder in einigen Fällen aus bloßen Plastikplanen. Es gibt weder fließend Wasser noch Brunnen, und obwohl Stromkabel verlegt worden, sind gibt es keine Anschlüsse in den Häusern.
Costa Rica ist dasjenige Land Mittelamerikas, das als am weitersten entwickelt gilt – trotzdem herrscht die Armut nicht nur in einigen ländlichen Regionen, sondern auch in bedeutenden Teilen des hauptstädtischen Distriktes von San José. Die Arbeitslosenquote gilt mit 5-6% als niedrig, während 20% der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben. In den Statistiken für Lebensqualität nimmt Costa Rica im lateinamerikanischen Vergleich den fünften Platz ein, im weltweiten Vergleich rangiert das Land an 41. Stelle. Das alles bedeutet allerdings nicht, dass es dort keine sozialen Probleme gäbe wie beispielsweise in der Siedlung Brisas del Río in Sarapiquí.
Die Regierung des Präsidenten Miguel Ángel Rodríguez hat für das Jahr 2001 einen Plan zur Bekämpfung der Armut beschlossen. Seine hehres Ziel liegt darin „Möglichkeiten zu schaffen, die es armen Einwohnern Costa Ricas erlauben, eine bessere Lebensqualität und ein persönliches Fortkommen zu erreichen.“ heißt es in einer Verlautbarung dazu. Der Plan soll unter Beteiligung der betroffenen Bevölkerung durchgeführt werden. In diesem Sinne möchte auch das Expertenteam der Universität UNA die Gemeinde von Brisas del Río dabei unterstützen, Projekte anzustoßen, die eine nachhaltige Entwicklung für die Familien dort ermöglichen.
KOLUMBIEN
Der abgebrochene Dialog mit dem ELN – Improvisation der Regierung
(Bogota, 22. August 2001, ac-Poonal).- Nach mehr als zwei Jahren der Annäherung zwischen der Regierung und dem ELN mit dem Ziel, die formellen Verhandlungen mit dieser Guerillaorganisation aufzunehmen, wurden die Gespräche am 7. August abrupt vom Präsidenten Andrés Pastrana abgebrochen. Auch Tage danach sind nur unbefriedigende Argumente bekannt, welche die beiden Seiten zu diesem erneuten Abbruch und zur Aussetzung der Annäherungen veranlassten.
Die Regierung verwies darauf, dass sie beim ELN den politischen Willen zu Verhandlungen nicht fand, obwohl sie verschiedene Vorschläge und Erklärungen präsentiert habe, um die Hindernisse auszuräumen, welche die Aufnahme formeller Gespräche verhinderten. Die Regierung meinte in ihrer Argumentation, sie habe in wichtigen Punkten nachgegeben, um die Konkretisierung eines Abkommens zu ermöglichen, welches den sicheren Beginn der Gespräche hätte erlauben sollen. Die Regierung beharrte zudem darauf, dass ein wichtiger Punkt zum Scheitern auch darin gelegen habe, dass innerhalb des ELN und bei den ELN-Verhandlungsführern keine Kohärenz und Einigkeit geherrscht habe.
Der ELN seinerseits argumentierte ebenfalls, dass trotz seiner verschiedenen Vorschläge zur Überwindung der Schwierigkeiten, welche einem formellen Beginn der Verhandlungen im Wege standen – so die klare und präzise Regelung der entmilitarisierten Zone als Raum für die Verhandlungen und mit internationaler Aufsicht – hätte der ELN in der Regierung keine Klarheit in ihrer Haltung und keine interne Kohärenz in Bezug auf ein Abkommen gefunden. Von dem, was der ELN für ein Abkommen gehalten hatte, seien nachträglich sowohl formelle wie inhaltliche Aspekte wieder geändert worden.
Zusammengefasst: Nach mehr als zwei Jahren Gesprächen, die von Beginn an auf die Begleitung und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft – durch die Unterstützung der Gruppe befreundeter Länder – und selbst schon vor der Regierungszeit von Pastrana bei der sog. Zivilgesellschaft auf breites Interesse stiessen, führen beide Seiten als Grund für die Aussetzung der Gespräche an, sie hätten bei der Gegenseite keinen politischen Willen zum Frieden vorgefunden und die Bereitschaft, bei den Verhandlungen nachzugeben, sei nicht vorhanden gewesen.
Dies verweist auf grundlegende Probleme für die Schaffung von günstigen Bedingungen und Szenarien zur Erreichung des Friedens oder zumindest von ernsthafteren Verhandlungen. In erster Linie ist ein klares Vertrauensdefizit zu konstatieren, fundamentaler Faktor zu Erreichen von Fortschritten bei politischen Verhandlungen eines bewaffneten Konflikts. In zweiter Linie waren die Ankündigungen, es seien bereits Abkommen mit dem ELN getroffen worden, mehr auf die Medien ausgerichtet als dass sie auf reellen und soliden Abkommen basieren. Dies zeigt auf, dass bei den Verhandlungen stets nur kurzfristig gedacht wurde.
Zuletzt, und neben den Schwierigkeiten des Prozesses selber, trugen die konjunkturellen Ereignisse und die „politischen“ Drücke, um den Beginn der Verhandlungen mit dem ELN zu konkretisieren, zur Suspendierung bei. Tatsache ist, dass diese neue Schwierigkeit strukturelle Probleme bei Verhandlungen und zur Ausarbeitung von Möglichkeiten für einen Frieden mit dem ELN aufzeigen, die im Wahlkampf aufgenommen und bearbeitet werden müssen.
Einerseits ist da die Unfähigkeit der Regierung, eine kohärente, dauerhafte und nachhaltige Friedenspolitik auszuarbeiten, d.h. eine staatliche Friedenspolitik auf mittel- und langfristige Sicht, welche nicht von den konjunkturellen Ereignissen der Regierung und dem Auf und Ab ihrer Regierungsfähigkeit abhängig ist. Im Moment ist es noch schlimmer, denn die jetzige Aussetzung der Gespräche durch die Regierung scheint in Beziehung zu den kriegstreibenden Sektoren des Staates und des Establishments zu stehen und hat klare Auswirkungen auf den beginnenden Wahlkampf um die Präsidentenschaft. Ebenso bedeutet die ungleiche und unausgewogene Handhabung des Friedensprozesses mit dem ELN im Vergleich zum Friedensprozess mit der FARC – welche aus militärischen oder opportunistischen politischen Gründen einleuchtende Interessen an der Suspendierung der Verhandlungen mit dem ELN hatte – eine grosse Fehlleistung der Regierung.
Nach dem Abbruch des Prozesses mit dem ELN sagt das Schweigen der Regierung viel aus: Camilo Gómez, der Friedensbeauftragte reiste in die USA und Jorge Mario Eastman, zusätzlicher Delegierter für die Verhandlungen mit dem ELN, beschleunigte seinen Austritt aus der Regierung, um mit César Gaviria in der OAS in Washington zu arbeiten.
Andrerseits war da auch die Zwiespältigkeit des ELN in den Momenten, als es Fortschritte, Inhalte und Vorgehen dieser Guerilla in Bezug auf die sog. Nationale Konvention zu präsentieren galt, dem zentralen politischen Verschlag des ELN. Auch die militärischen Offensiven gegen die Strasseninfrastruktur, die Elektrizitätsversorgung und weitere gewalttätige Aktionen nach jedem Verhandlungsabbruch wurden zu einem Faktor, welcher die Möglichkeiten zu einem Frieden in die Ferne rückten und ein ungünstiges Klima für jene Sektoren der Zivilgesellschaft schufen, die sich für den Dialog und die Verhandlungen einsetzen und die bei früheren Gelegenheiten eine wichtige Rolle bei der Vermittlung und der Ermöglichung der Wiederaufnahme und des Neubeginns der Gespräche spielten.
Zusammengefasst: Die Herausforderung für die Konfliktparteien und für die kolumbianische Gesellschaft allgemein besteht in Bezug auf Frieden oder Krieg darin, die Fähigkeit und die Kohärenz zu haben, ganz klar die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen für einen Friedensschluss dieses mehr als 30-jährigen internen bewaffneten Konflikt offen zu legen. Es ist notwendig, im jetzigen Wahlkampf nicht nur über die Art des Verhandlungsprozesses, die Methodik und die Spielregeln, also über die Vorgehensfragen zu sprechen, sondern grundlegend darüber, welche Art von Gesellschaft, von politischem Regime, welches Entwicklungsmodell und welche Zukunft wir Kolumbianer*innen fähig sind, uns zu geben.
Sieg der U'wa
(Bogotá, 20. August 2001, na-Poonal).- Das us-amerikanische Unternehmen Occidental Petroleum Co. verkündete am 27. Juli, dass die Bohrungen am Bohrloch Gibraltar I im kolumbianischen Ölfeld Siriri eingestellt worden seien, nachdem dort Gas und Kondensate, aber kein Erdöl gefunden worden waren.
Das Ölfeld liegt im traditionellen Gebiet der indigenen Gruppe der U'wa. Die U'wa – die einmal mit kollektivem Selbstmord drohten, falls die Ölbohrungen weitergingen – erhielten nationale und internationale Unterstützung für ihre Kampagne gegen die Förderung des Rohöls. Das Unternehmen sagte, es werde darüber nachdenken, seine Operationen in der Zone wieder aufzunehmen, in der Ölreserven von 1,4 Milliarden Barrel vermutet werden. Die Vereinigung der Traditionellen Autoritäten der U'wa beurteilt die vorübergehende Einstellung der Arbeiten als Sieg, kündigte aber an, sich weiter gegen die Ölprospektion des spanischen Unternehmens Repsol im Gebiet Capachos I zur Wehr zu setzen. „Betroffen sind die Gebiete Angostura (mit 3.200 ha) und Macareiros (40 ha) der U'wa und das Gebiet Payeros (94 ha), in dem die letzte Gruppe der Sikuani wohnt“, verkündeten die Indigenas. Sie baten um Respekt für die territorialen und kulturellen Rechte der indigenen Gruppen und die rechtliche Anerkennung der U'wa-Reservate.
ECUADOR
Die sozialen Spannungen steigen
(Quito, 20. August, na-Poonal).- Die wachsende soziale Unzufriedenheit und der Stillstand in den Gesprächen mit indigenen Gruppen bringen den ecuadorianischen Präsidenten Gustavo Noboa seit Mitte Juli – als er von einer Reise nach Spanien zurückkehrte – zunehmend in Bedrängnis. In Spanien hatte er finanzielle Unterstützung und ein Abkommen über die Situation der ecuadorianischen Einwanderer nach Spanien gesucht. Am 17. Juli schloss Noboa nun die wichtigste Bank des Landes, die staatliche Filabanco, aufgrund fehlender Liquidität.
Einen weiteren Rückschlag erlitt er, als am 7. August das Verfassungsgericht eine umstrittene Erhöhung der Mehrwertsteuer, die der Staatschef im Mai genehmigt hatte, für verfassungswidrig erklärte. Etwa 26.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen traten am 3. Juli für Lohnerhöhungen und bessere finanzielle Ausstattung des Gesundheitssystems in Streik. Drei Tage später erhöhten die Abgeordneten ihre eigenen Diäten auf bis zu 2.000 US-Dollar, was Gewerkschaften und Gemeinde-Organisationen noch mehr aufbrachte.
Am 9. Juli kündigte Marcelo Santos, Staatsminister im Präsidialamt, den bevorstehenden Erlass von Dekreten an, mit denen die Forderungen der indigenen Organisationen erfüllt werden sollten, einschließlich der Tarife für öffentliche Transportmittel, des Verkaufs von Haushaltsgas in indigenen Gemeinden, politischer Maßnahmen zum Plan Colombia, der Vergabe von Landbesitztiteln an Bauern und Finanzmitteln für die Nationale Entwicklungsbank.
Am 17. Juli verschob die Regierung jedoch die Unterzeichnung der Dekrete auf unbestimmte Zeit, weil die indigenen Verhandlungsführer im Dialog mit der Regierung sich gegen Teile des Textes ausgesprochen hätten. Zwei Tage später setzten indigene Gruppen, angeführt vom mächtigen Bund Indigener Nationalitäten Ecuadors (CONAIE) die Gespräche aus, die Teil eines Abkommens vom Februar waren, das nach einer massiven Protestwelle geschlossen wurde. Die CONAIE und andere Organisationen fordern außerdem vom Kongress die Aufhebung des Bankgeheimnisses, damit festgestellt werden kann, wer für die Schließung von Filabanco verantwortlich ist und wer davon profitiert. Sie verlangen, dass die Namen der großen Schuldner, deren nicht zurückbezahlte Kredite offenbar mehrere Banken in die Pleite trieben, offen gelegt werden. Es soll außerdem festgestellt werden, was mit den 1,4 Milliarden US-Dollar geschah, mit denen Filabanco und die Banco del Pacífico gerettet werden sollten. Fünfzehn Banken gingen zwischen 1998 und 2000 in Konkurs.
Offizielle Zahlen zeigen, dass der Grundwarenkorb für eine vierköpfige Familie 289 US-Dollar monatlich kostet, während das durchschnittliche Familieneinkommen 201 Dollar beträgt. Laut Weltbank häufen die zehn reichsten Prozent der zwölf Millionen Ecuadorianer 43 Prozent des Einkommens des Landes an, während die ärmsten zehn Prozent nur 0,6 Prozent erhalten.
CHILE
Colonia Dignidad bloßgestellt
(Santiago, 20. August 2001, na-Poonal).- Osvaldo Romo Mena, ehemaliger Offizier des chilenischen Geheimdienstes DINA, bestätigte, dass die Colonia Dignidad, eine deutsche Enklave im Süden Chiles, während der Diktatur Augusto Pinochets (1973-90) tatsächlich ein Haftzentrum war, in dem Gefangene verschwinden gelassen wurden. Dies ist das erste Mal, dass ein ehemaliger Geheimpolizist anerkennt, dass in der Colonia Dignidad, auch als Villa Bayern bekannt, in den 70er Jahren politische Gefangene gefoltert und verschwinden gelassen wurden. Dies wurde bislang systematisch geleugnet.
Im Januar 1999 genehmigte Richter Juan Guzmán – der mehr als 270 Anklagen gegen Pinochet untersucht – eine Durchsuchung der Colonia Dignidad, in der geheime Gräber gesucht wurden. Auch wenn keine menschlichen Überreste gefunden wurden, machte man einen Bunker ausfindig, der als Folterzentrum diente. Laut Anzeigen von Familienangehörigen fanden sich dort die Überreste von 48 verschwundenen Verhafteten.
BOLIVIEN
(La Paz, 13. August 2001, na-Poonal).- Das Restaurant „El Cevichón“ ist bekannt wegen seiner Meeresspezialitäten und seiner peruanischen Gerichte. Seit kurzem hat der Besitzer des Lokals, Jorge Paco, eine weitere außergewöhnliche Zutat beigefügt. An der Wand hinter der Theke prangt wie ein Poster die Titelseite einer lokalen Tageszeitung mit der Schlagzeile: „Peruaner ohne Dokumente verlangen Amnestie“.
„Wir sind 60.000 Peruaner, die in Bolivien leben. Wir arbeiten, haben Familie, jedoch keine Papiere. Deswegen werden wir wie Verbrecher behandelt“, erklärt Paco. Die Amnestieforderung, die er und seine Landsleute vertreten, hat der peruanische Menschenrechtsbeauftragte Walter Alban gegenüber den bolivianischen Behörden formuliert. Laut Jorge Paco soll damit einer Welle von Verfolgung, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit gegen die Peruaner in Bolivien begegnet werden.
Die Polizeibehörden und die Regierung Boliviens leugnen die Existenz einer solchen Fremdenfeindlichkeit. Im Juni sagte der Oberste Polizist, General Walter Osinaga: „Seit zwei Monaten bin ich Chef der Polizei. Wir haben bittere Erfahrungen mit den Peruanern gemacht, unsre Reaktion darauf ist uns als Fremdenfeindlichkeit ausgelegt worden. So ist es aber nicht.“ Trotzdem haben mehrere peruanische Immigrant*innen angegeben, dass hauptsächlich die Polizei für Übergriffe verantwortlich ist.
„Wir haben Kenntnisse über eine antiperuanische Spezialeinheit im Polizeiapparat. Sie hat das Ziel, gegen meine Landsleute vorzugehen. Ihre Mitglieder werden die Peruanerjäger genannt“, erklärt Jorge Quiroz, der an der Hochschule San Andrés in La Paz Rechtwissenschaften studiert.
Nach Pacos Angaben reichen die Übergriffe der Polizei von Erpressungen bis zur unmenschlichen Behandlung im Polizeiarrest. Im Mai 1999 wurde der peruanische Staatsbürger Freddy Cano mit Verbrennungen dritten Grades am ganzen Körper in einer Zelle der Ausländerpolizei aufgefunden. Sein Gesicht war von den Verbrennungen komplett entstellt. Zudem hatte Cano mehrere Knochenbrüche. Er erklärte der Presse, dass er nach einem Streit mit einem Taxifahrer verhaftet worden sei. Die Polizeibehörden vertraten gleich drei Versionen des Vorfalls. Zuerst gaben sie an, dass Cano versucht habe, sich umzubringen, indem er Feuer legte; dann erklärten sie, dass ein Kurzschluss den Brand verursacht habe und schließlich wurde behauptet, der Verhaftete habe ein Feuer in der Zelle angezündet, um die Kälte zu bekämpfen.
Cano ist inzwischen an den Folgen der Verbrennungen gestorben. Seine Frau verlangt von der bolivianischen Regierung eine Entschädigung, um die Kinder ohne Vater aufziehen zu können. Und sie will die Schuldigen bestraft sehen. Bis heute ist der Fall nicht abgeschlossen. Der mit der Angelegenheit betraute Richter leitete bisher nur ein Verfahren gegen zwei untergeordnete Polizeibeamte ein, die ihre Unschuld beteuern.
Im April diesen Jahres führte Oberst Andrés Gómez, damals Leiter der Gerichtspolizei in der bolivianischen Hauptstadt La Paz, eine Aktion durch, die in einem diplomatischen Skandal endete. Bei der Aktion kam es zu Übergriffen gegen Kinder, Frauen und gegen Diplomat*innen. Gómez hatte eine Überraschungsoperation geplant, bei der er eine Bande von Straßenräuber*innen dingfest machen wollte. Diese hatten zwei Wochen zuvor eine Bank und eine Wohnung überfallen. Mit einem Durchsuchungsbefehl und seinen besten Beamten stürmte er eine private Zusammenkunft in einem Wohnhaus.
Dabei nahm er allerdings auf verschiedene Umstände zu wenig Rücksicht. Die Polizeioperation richtete sich gegen einen Ort, an dem sich sowohl Kinder als auch diplomatisches Personal aus Peru und Kolumbien aufhielten. Gómez beschuldigte zudem den zum peruanischen Botschaftspersonal gehörenden Polizeioberst Martín Morales in aller Öffentlichkeit, ein Drogenabhängiger und ein Verbrecher zu sein. Beweise gegen Morales konnte er nicht vorbringen, er behauptete jedoch: „Meine Erfahrungen als Polizist zeigen mir, dass er unter Drogen stand.“
Der peruanische Botschafter in Bolivien, Harry Beleván McBride, bezeichnete Gómez daraufhin als „bekannten Fremdenfeind“ und verlangte von der Regierung seine Entlassung. Der bolivianische Innenminister Guillermo Fortún reagierte zunächst darauf, indem er Gómez im Amt bestätigte. Im Juni musste der Polizeichef dann allerdings doch gehen.
Franz Ondarza, der bolivische Botschafter in Perus Hauptstadt Lima, goss auf seine Weise Öl ins Feuer: In den letzten Jahren sei sein Land von peruanischen Kriminellen überflutet worden, kommentierte er. Am 8. Mai erklärte Ondarza in der Nachrichtensendung Cadena Peruana wortwörtlich: „Wir sind von flüchtenden Terroristen und Verbrechern, die das Land illegal betreten und ein kriminelles Klima herbei geführt haben, überschwemmt worden. Entführungen, Raubüberfälle und andere Delikte, einschließlich Mord, gab es bei uns vorher nicht.“
Insgesamt 258 Ausländer*innen sind in den bolivischen Gefängnissen inhaftiert. Laut der Zentralverwaltung der Haftanstalten sind allein 83 davon Peruaner*innen. Nardy Suxo, Anwältin der bolivianischen Menschenrechtsbehörde, berichtet von peruanischen Staatsbürgern in Isolationszellen. Der Polizeichef Osinaga will keine Kenntnis von solch extremer Behandlung haben, gibt allerdings die Existenz von Vorurteilen gegen Peruaner*innen zu. „Man füllt uns die Köpfe mit der Gleichung 'Peruaner gleich Krimineller'. In einigen Fällen trifft das zu, aber das sind Einzelfälle.“
Der peruanische Menschenrechtsbeauftragte Albán stellt fest, dass sich die schwierige Situation der Peruaner*innen ohne Papiere in den letzten Jahren zugespitzt hat. Er fügt hinzu, dass „die Polizei und einige Bereiche des Justizapparates diskriminierend vorgehen. Es gibt Misshandlungen bei der Verhaftung. Es gibt Vorurteile. Es gibt kein einheitliches Handeln. Die Behandlung, die verhaftete Personen anderer Nationalität erfahren, ist unterschiedlich“.
Nach Angaben der Organisation „Menschenrechte der Migranten“, die Teil der südamerikanischen Plattform für Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung ist, sind auch die peruanischen Student*innen in Bolivien von der Diskriminierung betroffen. So verlangte der Rektor der Universität Real Mayor Pontifica de San Francisco de Chuquisaca, in der Stadt Sucre von einigen Studierenden einen Aufschlag auf die Studiengebühren, „der einzige Grund dafür war, dass sie Peruaner sind“, heißt es in dem Bericht.
ARGENTINIEN / USA
Human Rights Watch verurteilt die Nicht-Auslieferung des Folterers Alfredo Astiz
(Washington, 19. August 2001, comcosur-Poonal).- Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ hat vergangene Woche die Entscheidung der Regierung unter Präsident Fernando de la Rua verurteilt, den ehemaligen Offizier der argentinischen Armada und Ex-Folterer Alfredo Astiz nicht auszuliefern. Der als der „Blonde Engel“ bekannt gewordene Astiz wurde Mitte August freigelassen, nachdem die argentinische Regierung die Auslieferungsanträge, die von Frankreich und Italien gestellt worden waren, abgelehnt hatte. Die beiden europäischen Staaten hatten die Überstellung des Ex-Offiziers gefordert, weil dieser während der Militärdiktatur (1976-83) daran beteiligt war, unter anderem italienische und französische Staatsbürger verschwinden zu lassen.
„Die Entscheidung ist ein Sieg für die Straflosigkeit – es sei denn, die Regierung stellt sicher, dass Astiz schnell in Argentinien abgeurteilt wird“, erklärte José Miguel Vivanco, Direktor von Human Rights Watch Amerika, in einem Kommuniqué. „Argentinien hat nicht das Recht, die Rechtsprechung eines ausländischen Gerichtshofes bei derartig schweren Vergehen zurückzuweisen, wenn es die Verurteilung nicht selbst übernimmt“.
Astiz, der als Symbol für die Unterdrückung während der Diktatur gilt, war seit dem vergangenen ersten Juli in Haft gewesen. Ein italienischer Richter erhob Anklage wegen der Entführung, der Folterung und dem Verschwindenlassen von Angela Maria Aietta sowie Susana und Giovanni Pegoraro. Susana Pegoraro war zum Zeitpunkt ihrer Entführung schwanger und musste ihr Kind im Gefängnis zur Welt bringen. Nach Frankreich sollte die Auslieferung am 3. Juli stattfinden, dort wird Artiz die Entführung und das Verschwindenlassen der französischen Geistlichen Alice Donon und Leonie Douquet vorgeworfen. In Frankreich war Astiz für diese Verbrechen bereits 1990 in Abwesenheit verurteilt worden.
Der „Blonde Engel“ erlangte seine Freiheit aufgrund eines Urteils der Bundesrichterin Maria Servini de Cubria, nachdem Stunden zuvor Außenminister Adalberto Rodriguez offiziell bekannt gegeben hatte, dass Argentinien unter Hinweis auf seine territoriale Souveränität die Auslieferung des ehemaligen Mitglieds der Marine an ausländische Gerichte zurückweise. Human Rights Watch weist dieses Argument jedoch zurück: „Im Gegensatz zu den Aussagen der Regierung besteht in der Forderung nach Auslieferung kein juristisches Problem“, sagt Vivanco. „Astiz wird durch dieses Vorgehen vor einem Prozeß geschützt, der ihm für die Verbrechen gemacht werden soll, die in Argentinien unter die Amnestiegesetze fallen („Punto Final“ von 1986, „Befehlsnotstand“ von 1987). Es sind viele Jahre vergangen, seit die Militärdiktatur vorbei ist, aber die argentinischen Gerichte haben ihn immer noch nicht verurteilt“, sagte Vivanco abschließend.
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