Indigene Selbstbestimmung
(Abkommen Guatemala) Das 1995 unterzeichnete Abkommen über die Identität und die Rechte der indigenen Völker erkennt an, dass die guatemaltekische Nation multiethnisch, multikulturell und mehrsprachig ist. Das Abkommen wurde 1995 zwischen der guatemaltekischen Regierung und URNG in Mexiko-Stadt unterzeichnet. Zu den indigenen Völkern zählen die Maya-, Garifuna- und Xinca-Völker. Zu den hier vertraglich festgeschriebenen Rechten zählt das Recht auf Selbstbestimmung und damit das Recht, ihre eigenen politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Institutionen aufzubauen, während ihnen gleichzeitig die uneingeschränkte Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben des Staates garantiert wird. Der guatemaltekische Staat erkennt außerdem das Recht indigener Völker auf Besitz, Nutzung, Entwicklung und Kontrolle ihrer traditionell gehörenden Ländereien, Territorien und Ressourcen an. Auf diesem Abkommen basieren indigene Instanzen wie die Alcaldías Indígenas, die indigenen Bürger*innenämter, die in Rechtsstreitigkeiten und Konflikten schlichten, sich aber auch der Verteidigung der indigenen Sprache und Kultur, der Bewahrung der Natur und der Geschichte der Ahnen verschrieben haben. Doch auch wenn die indigene Selbstverwaltung vom guatemaltekischen Staat anerkannt ist, ein Budget erhält sie im Gegensatz zu staatlichen Institutionen wie der Gemeindeverwaltung, der Polizei oder der Gerichtsbarkeit bis heute nicht.
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