Was beim Verfassungsplebiszit am 4. September auf dem Spiel steht

(Montevideo, 9. Juli 2022, la diaria/poonal).- Am 4. September entscheiden die Chilen*innen, ob in ihrem Land bald eine neue Verfassung in Kraft tritt. Die Kampagnen für das Apruebo (Zustimmung zur neuen Verfassung) und Rechazo (Ablehnung) haben bereits Anfang Juli begonnen, die landesweite Ausstrahlung der Fernsehwerbespots wird im August starten. Den fertig ausgearbeiteten Text für eine neue Verfassung hatte der 154-köpfige Verfassungskonvent am 4. Juli an Präsident Gabriel Boric übergeben.

Eines der wichtigsten Merkmale des Verfassungsentwurfs ist, dass er neue Rechte vorsieht und die Rolle des Staates stärkt, indem er ihm die Verantwortung überträgt, die in der Verfassung verankerten Rechte zu garantieren. Gerade die eingeschränkte Rolle des Staates ist einer der größten Kritikpunkte an der aktuellen Verfassung, die während der Diktatur unter Augusto Pinochet verabschiedet und bei den Protesten 2019 als wichtige Ursache der sozialen Ungleichheit in Chile identifiziert wurde. In den 388 Artikeln des neuen Verfassungsentwurfs werden insbesondere die Rechte von Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Frauen, der LGBTIQ*-Community und der indigenen Gemeinschaften gestärkt. Die neue Verfassung zielt außerdem auf die Anerkennung der Rechte von Hausangestellten und Gewerkschaften und auf die Festigung der öffentlichen Bildungs-, Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme ab. Der Entwurf setzt sich außerdem für den Schutz der Umwelt und insbesondere des Wassers ein. Einige der vorgesehenen Rechte im Detail:

Plurinationalität und Rechte der indigenen Gemeinschaften in der Verfassung

In ihren allgemeinen Grundsätzen definiert die Verfassung den chilenischen Staat als einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat. Sie erklärt Chile als „plurinational, interkulturell, regional und ökologisch“ und definiert die Demokratie des Landes als „inklusiv und paritätisch“.

Damit wird auch die Vielfalt der indigenen Völker des Landes anerkannt. So heißt es, dass „die Souveränität beim chilenischen Volk liegt, das sich aus verschiedenen Nationen zusammensetzt“. Damit gelten die Mapuche, Aymara, Rapanui, Lickanantay, Quechua, Colla, Diaguita, Chango, Kawésqar, Yagán, Selk’nam und „andere, die in der gesetzlich festgelegten Weise anerkannt werden können“, als Nationen und Völker.

In dem Text heißt es, dass indigene Völker und Nationen individuelle und kollektive Rechte haben, insbesondere jene „auf Autonomie, auf Selbstverwaltung, auf ihre eigene Kultur, auf ihre Identität und Weltanschauung, auf ihr Erbe, auf ihre Sprache, auf die Anerkennung und den Schutz ihres Landes, ihrer Territorien und ihrer Ressourcen“. Außerdem wird festgelegt, dass Chile ein mehrsprachiger Staat ist: Zur Amtssprache Spanisch kommen „in ihren Gebieten und in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte jedes Volkes und jeder Nation“ die indigenen Sprachen als Amtssprachen hinzu. Die chilenische Gebärdensprache wird ebenfalls anerkannt.

Artikel für die Gleichstellung der Geschlechter, reproduktive Rechte und gegen sexualisierte Gewalt

Im Verfassungsentwurf heißt es, dass der Staat „eine Gesellschaft fördert, in der Frauen, Männer und Menschen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt unter Bedingungen substanzieller Gleichheit teilhaben – in der Erkenntnis, dass ihre wirksame Vertretung ein Grundsatz und eine Mindestvoraussetzung für die volle und substanzielle Ausübung von Demokratie und Staatsbürgerschaft ist“. Der Text legt fest, dass staatliche Institutionen und öffentliche Verwaltungseinrichtungen zukünftig geschlechterparitätisch besetzt werden sollen.

Weiterhin heißt es im Entwurf: „Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle und reproduktive Rechte. Dazu gehört unter anderem das Recht, freie, selbstbestimmte und informierte Entscheidungen über den eigenen Körper, die Ausübung der Sexualität, die Fortpflanzung, die Lust und die Empfängnisverhütung zu treffen“. Der Staat muss die Ausübung dieser Rechte garantieren. Dazu gehört auch das Recht auf freie und kostenlose Abtreibung.

Die neue Verfassung sieht auch das Recht auf den Zugang zu einer „umfassenden Sexualerziehung, die den vollen und freien Genuss der Sexualität fördert“, „Geschlechterstereotypen beseitigt und geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt verhindert“, vor. Außerdem heißt es: „Alle Frauen, Mädchen, Jugendlichen und Personen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt haben das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt in all ihren Erscheinungsformen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich und unabhängig davon, ob sie von Privatpersonen, Institutionen oder staatlichen Akteuren ausgeübt wird.“

Besonderer Schutz für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen

Der Verfassungsentwurf enthält auch mehrere Artikel, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen garantieren und legt fest, dass die Verhinderung „von Gewalt gegen Kinder für den Staat höchste Priorität hat. Zu diesem Zweck wird er Strategien und Maßnahmen entwickeln, um gegen Situationen vorzugehen, die eine Untergrabung der persönlichen Integrität von Kindern bedeuten, unabhängig davon, ob die Gewalt von der Familie, vom Staat oder von Dritten ausgeht“.

Auch der Schutz von Menschen mit Behinderungen ist im neuen Verfassungsentwurf verankert: „Alle Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf das Erleben und die Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit – gegebenenfalls mit Unterstützung und Schutzmaßnahmen – , auf allgemeine Zugänglichkeit, auf soziale Eingliederung, auf Eingliederung in das Arbeitsleben und auf politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe“, heißt es dort. Zukünftig sollten per Gesetz Maßnahmen festgelegt werden, die Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung, Arbeit und Wohnung garantieren.

Ebenso werden die Rechte von Personen im Freiheitsentzug anerkannt. „Jede Person, die einer Form des Freiheitsentzugs unterworfen ist, darf keine anderen Einschränkungen ihrer Rechte erleiden als die, die für die Vollstreckung der Strafe unbedingt erforderlich sind“, heißt es in dem Text. Außerdem sei es die Pflicht des Staates, einen Strafvollzug zu schaffen, der auf soziale Eingliederung und Integration ausgerichtet ist.

Älteren Menschen werden die Rechte „auf ein Altern in Würde, auf ausreichende Leistungen der sozialen Sicherheit für ein Leben in Würde, auf Zugang zur physischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und digitalen Umwelt, auf politische und soziale Teilhabe, auf ein Leben frei von altersbedingtem Missbrauch, auf Autonomie und Unabhängigkeit sowie auf die volle Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit mit angemessener Unterstützung und angemessenen Garantien“ zugesichert.

Bildung und Gesundheit

Der Verfassungsentwurf erkennt das Recht auf Bildung während des gesamten Lebens an und legt fest, dass das Gesetz den Zugang der Bevölkerung zur Bildung gewährleisten soll. Dazu wird der Staat „ein öffentliches, säkulares und freies Bildungssystem aufbauen, verwalten und finanzieren, das aus staatlichen Einrichtungen und Institutionen auf allen Ebenen und in allen Bildungsmodalitäten besteht“.

Außerdem wird festgelegt, dass staatlich gegründeten oder anerkannten Hochschuleinrichtungen jegliche Form der Gewinnerzielung untersagt ist. Damit wird ein Thema angesprochen, das in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von Studierendenprotesten war. Darüber hinaus wird festgelegt, dass alle Universitäten ihre Aufgaben der „Lehre, Forschung und Zusammenarbeit mit der Gesellschaft“ erfüllen sollen und dass „in jeder Region mindestens eine staatliche Universität und eine staatliche Fachhochschule vorhanden sein sollen“. Auch im Bildungsbereich heißt es: „Die Verfassung schützt die akademische Freiheit, die Forschung und die freie Meinungsäußerung der Akademikerinnen und Akademiker an den staatlich gegründeten oder anerkannten Universitäten“.

Im Bereich der Gesundheit sieht der Verfassungsvorschlag vor, dass „der Staat ausschließlich für die Steuerung des Gesundheitssystems, einschließlich der Regulierung, Überwachung und Kontrolle öffentlicher und privater Einrichtungen“ zuständig ist und, dass „das nationale Gesundheitssystem universell, öffentlich und integriert“ ist und aus öffentlichen und privaten Anbietern bestehen kann.

Darüber hinaus sieht es vor, dass „das Gesetz ein öffentliches System der sozialen Sicherheit einrichtet, das Schutz bei Krankheit, Alter, Invalidität, Überleben, Mutterschaft und Vaterschaft, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie anderen sozialen Fällen des Mangels oder der Minderung der Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts oder der Arbeitsfähigkeit bietet“. Die neue Verfassung stellt außerdem „insbesondere die Deckung der Leistungen für Personen, die Haus- und Pflegearbeiten verrichten“, sicher.

Recht auf Arbeit und Anerkennung von Pflegearbeit

Im Entwurf für die neue Verfassung wird auch das Recht auf Arbeit garantiert. Es legt fest, dass „der Staat eine öffentliche Politik entwickelt, die es ermöglicht, Arbeit, Familien- und Gemeinschaftsleben mit der Pflegearbeit zu vereinbaren“. Darin heißt es: „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen und des privaten Sektors haben das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Dazu gehört das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, Tarifverhandlungen zu führen und zu streiken“. Weiter heißt es: „Die Gewerkschaftsorganisationen sind als alleinige Vertreter der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern die ausschließlichen Träger des Rechts auf Tarifverhandlungen“.

„Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, schließt das Recht ein, auf jeder nationalen und internationalen Ebene Gewerkschaftsorganisationen zu gründen, ihnen beizutreten und sich von ihnen zu lösen, ihre eigenen Regeln aufzustellen, ihre eigenen Ziele zu formulieren und ihre Tätigkeit ohne Einmischung Dritter auszuüben“, heißt es dort.

Der Entwurf erkennt auch die Haus- und Pflegearbeit an und weist den Staat an, dafür zu sorgen, dass es keine Benachteiligung für diejenigen gibt, die sie ausüben. Außerdem legt er das Recht auf Zugang zur Pflege fest, das der Staat durch ein umfassendes Pflegesystem gewährleisten muss.

Weitere Artikel: von der Wahlpflicht bis zur internationalen Eingliederung Chiles

Der vorgeschlagene Verfassungstext erkennt das Recht auf Wohnraum, auf ein Mindestmaß an zugänglicher und sicherer Energie sowie auf Sport und Erholung an. Außerdem heißt es dort: „Niemand darf zum Tode verurteilt oder hingerichtet, der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“ und „niemand darf dem Verschwindenlassen ausgesetzt werden. Jedes Opfer hat das Recht, gesucht zu werden, und der Staat stellt dafür alle erforderlichen Mittel zur Verfügung“.

In einer Definition der chilenischen Außenpolitik heißt es, dass das Land „Lateinamerika und die Karibik zu einem vorrangigen Gebiet in seinen internationalen Beziehungen erklärt“, „sich für den Erhalt der Region einsetzt“ und „die regionale, politische, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und produktive Eingliederung der Staaten untereinander fördert“.

Eine weitere Änderung ist die Rückkehr zur Wahlpflicht für Personen ab 18 Jahren und die Möglichkeit der freiwilligen Stimmabgabe für Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren sowie für Personen, die im Ausland leben.

Staatliche Sicherheitsorgane und Institutionen

Im Bereich der Sicherheit wird die Polizei entmilitarisiert, indem festgelegt wird, dass sie „dem für die öffentliche Sicherheit zuständigen Ministerium untersteht und keine militärische, sondern eine polizeiliche Einrichtung ist“. Diese ist dazu bestimmt, „im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, dem Recht Geltung zu verschaffen und die Grundrechte zu schützen“. So heißt es: „Bei der Anwendung von Gewalt handelt sie nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Notwendigkeit, der Vorsorge, der Verhältnismäßigkeit, der Nichtdiskriminierung und der Verantwortlichkeit unter Achtung des Völkerrechts und der in dieser Verfassung garantierten Grundrechte“.

Unter der Vielzahl der in den Verfassungsentwurf aufgenommenen Themen haben zwei Änderungen die meisten Kontroversen ausgelöst: die Umwandlung des Senats in eine Kammer der Regionen, die zukünftig für die Angelegenheiten der einzelnen Gebiete des Landes zuständig wäre, und die Anerkennung indigener Justizinstitutionen als Mittel zur Konfliktlösung, wobei der Oberste Gerichtshof als oberstes Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig ist.

Umweltkapitel hält Rechte der Natur und die Verantwortung des Staates in der Klimakrise fest

Ein weiteres Kapitel des neuen Verfassungstextes ist der Umwelt gewidmet. Darin heißt es, dass „die Natur Rechte hat“ und, dass „Staat und Gesellschaft die Pflicht haben, sie zu schützen und zu achten“. Weiterhin muss „der Staat den Dialog, die Zusammenarbeit und die internationale Solidarität fördern, um sich an die Klima- und Umweltkrise anzupassen, sie zu mildern, zu bewältigen und die Natur zu schützen“. Dabei stehen „Tiere unter besonderem Schutz. Der Staat schützt sie, indem er ihre Empfindungsfähigkeit und ihr Recht auf ein Leben frei von Misshandlung anerkennt“.

Außerdem führt der Text den Begriff der „natürlichen Gemeingüter“ ein, die er als „Elemente oder Bestandteile der Natur, über die der Staat eine besondere Sorgfaltspflicht hat, um die Rechte der Natur und die Interessen der heutigen und künftigen Generationen zu gewährleisten“ definiert. Damit sind „das Küstenmeer und sein Meeresboden, die Strände, die Gewässer, Gletscher und Feuchtgebiete, die geothermischen Felder, die Luft und die Atmosphäre, die Hochgebirge, die Schutzgebiete und die einheimischen Wälder, der Untergrund und andere durch die Verfassung und das Gesetz erklärte Güter“ als natürliche Gemeinschaftsgüter festgehalten. Darin heißt es außerdem, dass niemand sich das „Wasser in all seinen Ausprägungen, Luft, Hoheitsgewässer und Strände“ aneignen kann.

Wenn diese natürlichen Gemeingüter „in privater Hand sind, schließt die Aufsichtspflicht des Staates die Befugnis ein, ihre Nutzung und ihren Genuss zu regeln“. So kann der Staat „behördliche Genehmigungen für die Nutzung unaneigenbarer natürlicher Gemeingüter im Einklang mit dem Gesetz zeitlich befristet erteilen – unter dem Vorbehalt des Ablaufs, des Erlöschens und des Widerrufs mit besonderen Erhaltungsauflagen, die im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Natur und zum Nutzen der Allgemeinheit gerechtfertigt sind“. Der Text weist darauf hin, dass „diese Genehmigungen, ob individuell oder kollektiv, keine Eigentumsrechte begründen“.

Insbesondere wird betont, dass „Wasser für das Leben, die Ausübung der Menschenrechte und die Natur von wesentlicher Bedeutung ist“ und dass „der Staat das Wasser in all seinen Zuständen und Phasen sowie seinen Wasserkreislauf schützen muss“. So heißt es, dass „jeder Mensch das Menschenrecht auf ausreichende, sichere, annehmbare, erschwingliche und zugängliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat“ und, dass „es die Pflicht des Staates ist, dies für die heutigen und künftigen Generationen zu gewährleisten“.

Der Entwurf legt auch fest, dass der Staat die „absolute Herrschaft“ über alle „Bergwerke und mineralischen Stoffe, metallische und nichtmetallische, sowie über die Lagerstätten fossiler Stoffe und Kohlenwasserstoffe, die im Staatsgebiet vorhanden sind, mit Ausnahme der oberirdischen Tone, unbeschadet des Eigentums an den Grundstücken, auf denen sie sich befinden“, ausübt. Der Text schließt auch Gletscher und Schutzgebiete von jeglicher Bergbautätigkeit aus.

Kampagnenbeginn: Amnesty International spricht sich für Apruebo aus

Neben sozialen, Umwelt- und feministischen Bewegungen schloss sich der Kampagne für die Zustimmung zu diesem Verfassungsentwurf auch Amnesty International an. Die internationale Menschenrechtsorganisation brachte kürzlich ihre Unterstützung für die neue Verfassung zum Ausdruck. In der aktuell gültigen Verfassung herrsche „ein deutlicher Unterschied zur heutigen Verfassung, [der] darin besteht, dass bestimmte wichtige Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Wohnung, Wasser und Nahrung, nicht oder nur sehr unzureichend berücksichtigt werden, wie das Recht auf Gesundheit und soziale Sicherheit“, so hieß es.

Umfragen sagen für den 4. September ein knappes Ergebnis voraus

Im Oktober 2020 hatten 80 Prozent der Chilen*innen für eine neue Verfassung gestimmt. Bis jetzt bleibt jedoch ungewiss, ob diese Stimmung auch fast zwei Jahre und einen konkreten Verfassungsentwurf später noch anhält und letzterer bei dem verbindlichen Plebiszit am 4. September die notwendige Unterstützung erhält.

Viele Monate lang lag die Zustimmung zur neuen Verfassung in Umfragen deutlich über der Ablehnung. Doch in letzter Zeit haben sich die Umfragewerte umgedreht: Die jüngste Umfrage des konservativen Meinungsforschungsinstituts Cadem, die Anfang Juli veröffentlicht wurde, kam zu dem Ergebnis, dass 51 Prozent der Chilenen dazu neigen, den Text abzulehnen, während 34 Prozent bereit sind, ihn anzunehmen. Dabei bleibt ein großer Anteil unentschlossener Wähler*innen.

Eine andere Umfrage des Unternehmens Criteria ergab, dass 48 Prozent der Befragten mit „Nein“ stimmen würden, 31 Prozent mit „Ja“, während 22 Prozent der Wähler*innen unentschieden blieben. Gleichzeitig ergab eine Umfrage von Latinobarómetro, dass 35 Prozent den Verfassungsentwurf ablehnen würden, während 31 Prozent dafür sind, ihn anzunehmen. Weitere 14 Prozent würden voraussichtlich mit Nein stimmen und 16 Prozent sind unentschlossen. Für das Apruebo-Lager gilt es also insbesondere, bisher unentschlossene Wähler*innen vom Entwurf des Verfassungskonvents zu überzeugen. So oder so zeichnet sich für das Verfassungsplebiszit am 4. September ein knappes Ergebnis ab.

 

Der fertige Entwurf für die neue Verfassung kann hier auf Spanisch gelesen und heruntergeladen werden.

 

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Eine Antwort zu “Was beim Verfassungsplebiszit am 4. September auf dem Spiel steht”

  1. Vielen Dank für den ausführlichen und informativen Artikel. Nun bin ich aber wirklich neugierig geworden und wüsste gern, was zu dem Meinungsumschwung in der Bevölkerung geführt hat. Herzliche Grüße,
    Lui

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