Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen Nr. 336 vom 30. April 1998
Inhalt
KUBA
HAITI
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
PANAMA
GUATEMALA
EL SALVADOR
MEXIKO
ARGENTINIEN
BRASILIEN
PERU
URUGUAY
KOLUMBIEN
ECUADOR/AMAZONASGEBIET
KUBA
Vorsichtige Annäherung mit den USA unter Vermittlung des Vatikans
Von Claude Hackin
(Havanna, 25. April 1998, npl).- In einem sind sich Kuba und die USA einig: Beide weisen eine Entspannung im gegenseitigen Verhältnis weit von sich. Dennoch ist seit dem Papstbesuch zu Beginn dieses Jahres eine Annäherung zwischen beiden Staaten zu beobachten, wie sie nicht einmal vor dem März 1996 bestand. Damals verabschiedete der US-Kongreß das Helms-Burton-Gesetz, das die Handelsblockade gegen Kuba verschärfte.
Begleitet wird diese Entspannung durch Gesten der internationalen Gemeinschaft. Am 21. April lehnte die UN-Menschenrechtskommission erstmals den Antrag der USA ab, die kommunistische Karibikinsel wegen Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. Und die EU zog bei der Welthandelsorganisation ihren Vorbehalt gegen das Helms- Burton-Gesetz zurück. Dies impliziert, daß die USA darauf verzichten werden, die in dem Gesetz vorgesehenen Sanktionen gegen andere Länder, die mit Kuba Handel treiben, in Kraft zu setzen.
Am 20. März hatte die US-Außenministerin Madeleine Albright angekündigt, die Strafmaßnahmen außer Kraft zu setzen, mit denen die USA auf den Abschuß von zwei Kleinflugzeugen von Exilkubanern vor zwei Jahren reagiert hatten. Damit sind Direktflüge zwischen beiden Ländern und auch Geldüberweisungen an Familienangehörige auf der Insel wieder möglich. „Dies bedeutet keinerlei Änderung unserer Politik gegenüber Kuba,“ versicherte Albright umgehend. Die kubanische Regierung begrüßte die Maßnahme, nicht ohne zu betonen, daß erst eine völlige Aufhebung der Blockade ein Schritt in Richtung Normalisierung der Beziehungen sein könnte.
Zweifellos war der Besuch des Papstes bei Fidel Castro Ende Januar der Auslöser für die vorsichtige Annäherung. Noch im Februar wurden 299 Gefangene freigelassen, weit mehr als von der katholischen Kirche gefordert. Der positiven Reaktion seitens des US-Außenministeriums folgte eine Reihe ungewöhnlicher Besuche beim Vatikan: Zuerst sprach Albright mit dem Katholikenführer über „die Beziehungen zu Kuba“. Presseberichten zufolge übergab sie Johannes Paul II eine Liste von weiteren Gefangenen, die an die kubanische Regierung berichtet war. Nur Tage später empfing der Papst Kubas Außenminister Roberto Robaina. Obwohl Robaina den Erhalt irgendeines US-Dokuments bestritt, geriet ein weiterer „Zufall“ ins Blickfeld. Zeitgleich mit dem Außenminister hielt sich der Kardinal von Havanna, Jaime Ortega, im Vatikan auf.
Beobachter bewerten diese Zufälle als Beginn einer Vermittlungstätigkeit seitens der katholischen Kirche mit dem Ziel, ein Entgegenkommen der seit bald 40 Jahren verfeindeten Länder zu bewirken. Genau dies wollen die rechten Exilkubaner in Miami verhindern, für sie zählt nur ein Sturz des verhaßten „Maximo Lider“ Fidel Castro. Ohne die Zeichen der Zeit zu beachten, bereiten sie eine neue Gesetzesinitiative vor, um karibische Länder, die Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba unterhalten, zu bestrafen.
In ungewohnt klarer Form erteilte Außenministerin Albright dieser Idee ein Absage. Die Länder der Region müßten selbst entscheiden, ob sie mit Kuba handeln, sagte sie Anfang April während eine Rundreise in der Karibik. Auch intervenierte Albright nicht gegen die Aufnahme Kubas in die Lome-Konvention, die den Ländern des Pazifischen Beckens und der Karibik Handelsvergünstigungen mit der EU einräumt.
Trotz dieser Zurückhaltung sind die USA weiterhin strikt dagegen, daß Kuba wieder in die Organisation amerikanischer Staaten zurückkehren darf. Fast alle lateinamerikanischen Staaten und Kanada kritisieren diese US-Position, zuletzt vergangenes Wochenende beim Amerika-Gipfel, an dem nur Castro nicht teilnehmen durfte. Die Isolation der USA in dieser Frage machte der kanadische Ministerpräsident Chretien deutlich: Überraschend kündigte er an, Fidel Castro noch diesen Monat zu besuchen.
HAITI
Abgelehnt: Hervé Denis ist nicht Kiriyenko
(Wiesbaden/Port-au-Prince, 21. April 1998, haiti info-Poonal).- Der Senat hat am 15. April den Premierministerkandidaten Hervé Denis erneut abgelehnt. Zwar stimmten acht Senatoren für Denis, bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen war die notwendige Zweidrittel-Mehrheit aber nicht gegeben. Die Mitglieder der OPL hatten schon vor der entscheidenden Sitzung ihr negatives Votum angekündigt. Die Erklärung der OPL-Parteispitze vor wenigen Wochen nützte da wenig. Sie hatte versichert, bei dem dritten Versuch, einen Premierminister zu finden, jedem von Präsident René Préval vorgeschlagenen Kandidaten zuzustimmen. Dem erwiderten die Senatoren, daß die Parteiführung kein Recht habe, im Namen ihrer Abgeordneten zu entscheiden.
Die Ablehnung von Hervé Denis als Premierminister hat die Diskussion um die politische Führung des Landes wieder angeheizt. Präsident Préval erinnerte daran, daß laut Verfassung nur ein Premier mit den Parteien des Landes über die der Mitbestimmung einzelner politischer Kräfte in der Regierung verhandeln könne. Es müsse schnell ein Premier ernannt werden, der dann in der Lage wäre, mit den Parteien über Machtquoten und die Verteilung der Ministerien sprechen könne. Der Präsident hat inzwischen die Konsultationen für die Ernenung eines anderen Kandidaten aufgenommen.
Gabriel Fortuné von dem anti-neoliberalen Block im Parlament äußerte sich „schockiert“ über die „Unverantwortlichkeit und den Mangel an Sensibilität“ der OPL-Mitglieder. Das Volk sei am Ende seiner Kräfte und die Partei weigere sich, die Krise zu lösen, sagte Fortuné. Er schlug vor, neue Parlamentswahlen für den kommenden November anzusetzen. Die beiden Blöcke würden nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen, es müßten neue Mehrheiten geschaffen werden, meinte der Abgeordnete. Am 17. April forderte auch der Bürgermeister der Stadt Jérémie vorzeitige Parlamentswahlen.
Thema doppelte Staatsbürgerschaft
(Wiesbaden/Port-au-Prince, 21. April 1998, haiti info-Poonal).- Haitianer oder nicht? Das ist der Titel, unter dem derzeit eine Kampagne zum Recht der Auslandshaitianer*innen auf die doppelte Staatsangehörigkeit läuft. Bisher dürfen die Haitianer*innen nicht zwei Pässe gleichzeitig besitzen. Nehmen sie eine andere Staatsangehörigkeit an, werden sie automatisch von der haitianischen ausgeschlossen. Davon sind viele Haitianer*innen betroffen, seitdem sie – oft erzwungen – im ausländischen Exil leben. Betroffen sind ebenfalls die Kinder dieser Bürger*innen, die im Ausland geboren sind oder einen von einem ausländischen Elternteil geboren sind. Eine Verfassungsänderung könnte erst mit dem Amtsbeginn des nächsten Staatspräsidenten eintreten, d.h. im Jahr 2001. Voraussetzung ist aber, daß diese Reform noch in dieser Legislaturperiode, die in einigen Monaten zu Ende geht, beantragt wird. Die Zeit drängt, meinen mehrere Orgainisationen von Haitianer*innen im Ausland und rufen zu massiven Aktionen auf, damit die Abgeordneten dieser Legislaturperiode die Verfassungsänderung auf den Weg bringen.
DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Künstler statt Politiker
(Santo Domingo, 20. April 1998, pulsar-Poonal).- Angesichts des zunehmenden Vertrauensverlustes der traditionellen dominikanischen Politiker haben die drei großen Parteien allesamt Künstler als Kandidaten für das Bürgermeisteramt in der Hauptstadt aufgestellt. Dort wird wie in den anderen Kommunen des Landes am 16. Mai gewählt. Auch das Nationalparlament wird neu zusammengesetzt. Für die sozialdemokratische Partei tritt der legendäre Merengue-Sänger Johnny Ventura als Kandidat für das Vizebürgermeisteramt an. Auf ihm würde im Falle seiner Wahl jedoch die Hauptarbeit lasten, da Spitzenkandidat José Francisco Peña Gómez schwer krebskrank ist. Für die das Land regierende Partei der Dominikanischen Befreiung will der Komiker Roberto Salcedo in Santo Domingo Bürgermeister werden. Die konservative Sozialchristliche Reformistische Partei schließlich bietet den Fernsehmoderator Rafäl Corporán auf, ein enger Freund des Caudillos und Ex-Präsidenten Joaquín Balaguer.
PANAMA
Ein tödliches Erbe
Von Jesús Q. Alemancia
(Panama-Stadt, April 1998, alai-Poonal).- In den ersten Sekunden des 21. Jahrhunderts wird Panamas Bevölkerung einen besonderen Grund zum Feiern haben. Das Land bekommt die vollständige Kontrolle über die Verwaltung und den Betrieb der Panamakanalzone. Auch die Grundstücke und Installationen, die noch in den Händen der US-Streitkräfte auf panamaischem Territorium sind, werden dann unter der Hoheitsgewalt der Behörden des mittelamerikanischen Landes stehen.
Dieses Ziel war für ganze Generationen von Panamärn ein Traum. Der Traum von „einem einzigen Territorium mit nur einer Fahne“, wie es von Teilen der Bevölkerung auf eine nationalistische Formel gebracht wurde. Gleichzeitig spiegelt sich darin jedoch ein Stück Wut über die Demütigung wider, als die die jahrzehntelange US- Herrschaft über den Panamakanal empfunden wurde.
Doch der Jubel könnte bis zum Jahr 2000 noch getrübt werden. Denn weder die nationalen Autoritäten, noch die US-Militärs haben in den vergangenen Jahren übermässigen Drang gezeigt, über den Wandel der amerikanischen Militärbasen in zivile Einrichtungen zu informieren. Die Gründung des multilateralen Drogenzentrums, die Übergabe des Zentrums für Tropenversuche an die Universität im Rahmen des Projektes „Stadt des Wissens“ und vor allem der ökologische Zustand der Truppenübungsplätze werden praktisch als Geheimsache behandelt. Was den letzten Punkt angeht, so wartet da möglicherweise eine Zeitbombe auf Panama.
Die wichtigsten Truppenübungsplätze sind das fast 8.500 Hektar große Gelände Emperador sowie Balboa Oeste mit gut 3.700 Hektar Fläche im Süden der Kanalzone und das Piña-Areal im Norden, das über 2.500 Hektar umfaßt. Die Inbesitznahme und Nutzung dieser Gebiete mit einer Gesamtfläche von 14.700 Hektar geht fast bis in die Anfangsjahre der 1903 auf US-Initiative von Kolumbien abgespaltenen Republik zurück. Der Truppenübungsplatz Emperador besteht seit 1930. Piña kam 1940 dazu und 1965 folgte Balboa Oeste.
Die Gelände sind für die militärische Ausbildung und Manöver bestimmt. Eingesetzt werden bei den Übungen insbesondere Sprengkörper und bestimmte chemische Stoffe. Die Plätze werden von verschiedenen Einheiten der us-amerikanischen Streitkräfte verwaltet: Emperador und Piña von der Südarmee, Balboa Oeste von der Luftwaffe und den Spezialkommandos SEALS. In letzteren dienen Soldaten, die auf Aktionen zu Wasser, in der Luft und auf dem Festland vorbereitet sind.
Das geschätzte Resultat der Übungen in den zurückliegenden Jahrzehnten: Etwa 4.600 Hektar Areale, die mit nicht-detonierten Sprengkörpern verseucht sind. Das entspricht immerhin 31 Prozent der Gesamtfläche der Truppenübungsplätze. Fast 2.000 Hektar der angenommenen verseuchten Fläche geht auf das Konto von Balboa Oeste und Piña. Die Gefahr läßt sich durch die Katalogisierung von Zonen mit „sehr hoher“, „hoher“ und „mittlerer“ Dichte nicht- detonierter Sprengsätze ablesen. Ein besonderer Fall ist der Truppenübungsplatz Emperador, dessen am meisten verseuchter Teil gleichsam wie ein Dolch in eines der Kanalufer stößt.
Für die Militärs der Südarmee beschränken sich die notwendigen Aktionen, um diesem gefährlichen Zustand der Umwelt zu begegnen, auf die angekündigte Säuberung von 12 Hektar in Emperador, 16 Hektar in Balboa Oeste und 5 Hektar in Piña. Das sind zusammen 33 Hektar oder 0,7 Prozent des verseuchten Geländes – eine alarmierende und lächerliche Zahl zugleich.
Statt die Gefahr zu beseitigen, gibt es bisher viele halbherzige Lösungsvorschläge: So sollen einige Bereiche der Truppenübungsplätze deshalb nicht berücksichtigt werden, weil das Gebiet bewaldet oder abschüssig ist und daher nur von einer beschränkten menschlichen Nutzung auszugehen sei. In den Ausbildungs- und Manöverzonen will man sich nur um die Grasplätze kümmern. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Areale, in denen die Sprengkörper einschlugen, durch Barrieren und Schilder abzusichern. Schließlich wird in Aussicht gestellt, öffentliche Bildungskampagnen zu fördern, um auf die Gefahren der verseuchten Bereiche aufmerksam zu machen. Noch wird auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die Gebiete als Truppenübungsplätze beizubehalten und sie in ihrer Gesamtheit der panamaischen Regierung zu übergeben.
Die präsentierten Vorschläge beziehen sich auf den Artikel IV der Torrijos-Carter-Verträge von 1997 über den Kanal. Der Artikel besagt: „Nach Beendigung jedweder Aktivität oder Operation sind die Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um – soweit durchführbar – sicherzustellen, daß jede Bedrohung für das menschliche Leben, seine Gesundheit und Sicherheit entfernt wird. Und zwar von jedem Verteidigungsstützpunkt, militärischem Koordinationsgebiet oder Teil desselblen und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Genehmigung für die Nutzung durch die Streitkräfte der Vereinigten Staaten ausläuft…“.
Bei Betrachtung des bisher Geschehenen drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die Vorschläge ausreichend und verantwortungsbewußt sind. Wie sind sie mit der ursprünglichen Absicht in Einklang zu bringen, die Militärbasen in zivile Einrichtungen umzuwandeln? Ein weitere Frage ist, ob sich die Südarmee an den Geist der Vereinbarungen halten wird oder sich hinter den Schutz der Formulierung „soweit durchführbar“ im Artikel IV zurückzieht. Die Beantwortung ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Truppenübungsplätze. Für die panamaische Bevölkerung geht es darum, ob sie im 21. Jahrhundert ein Land frei von Todessymbolen haben wird oder ein tödliches Erbe in Form eines mit Sprengkörpern kontaminierten Bodens mit sich schleppen muß.
GUATEMALA
Bischofsmord in Guatemala angeblich aufgeklärt. Streit zwischen
Kirche und Regierung. Friedensprozeß ernsthaft gefährdet.
Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 30. April 1998, npl).- Der Hauptverdächtige im Fall des am vergangenen Sonntag brutal ermordeten guatemaltekischen Bischofs Juan Gerardi soll am Donnerstag von der Polizei gefaßt worden sein. Weitere Einzelheiten wurden bislang nicht mitgeteilt. Möglicherweise hat die Täterbeschreibung eines 16jährigen Zeugen entscheidende Hinweise gebracht. Unbestätigt bleibt nach wie vor, ob der Mord – wie in der breiten Öffentlichkeit vermutet – einen politischen Hintergrund hat.
Der Friedensprozeß in Guatemala steht vor seiner schwersten Belastungsprobe seit dem Abkommen zwischen Regierung und Guerilla im Dezember 1996. Direkt nach der Beerdigung seines Weihbischofs am Mittwoch soll Erzbischof Prospero Penados in seinem Büro eine telefonische Todesdrohung erhalten haben.
Zwei Tage vor dem Verbrechen hatte Juan Gerardi die Ergebnisse der kirchlichen Kommission zur „Wiedergewinnung der historischen Erinnerung“ (Remhi) über die Menschenrechtsverletzungen während des 36 Jahre dauernden internen Krieges in Guatemala vorgestellt. Unter dem Titel „Guatemala, Nie Wieder“ zog die Kommission, die von Gerardi geleitet wurde, eine traurige Bilanz: 150.000 Kriegstote, 50.000 Verschwundene, eine Million Menschen, die ins Ausland oder in die Berge flüchteten, 40.000 Kriegswitwen.
Kirchliche Kreise, Menschenrechtsgruppen und die meisten politischen Beobachter bringen den Mord an dem Bischof und Menschenrechtler direkt mit dem Bericht in Verbindung. Vielleicht wurde es Juan Gerardi zum Verhängnis, daß er die Militärs und die Paramilitärs als hauptverantwortlich für die zurückliegenden Verbrechen bezeichnete. Zwar kann die frühere Guerilla URNG keineswegs auf ihre Kriegspolitik stolz sein, doch die Kirchenkommission machte sie für weniger als zehn Prozent der Menschenrechtsverletzungen in dem internen Konflikt verantwortlich. Viele stimmen der guatemaltekischen Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchu zu, die die berüchtigten Todesschwadronen für den Mord an Gerardi verantwortlich macht. In der Vergangenheit waren die Todesschwadronen eng mit der Armeeführung verbunden.
Erst vor zwei Wochen hatte die guatemaltekische Regierung die Entscheidung der UN-Menschenrechtskommission gefeiert, das Land nach 19 Jahren von der Liste derjenigen Nationen zu streichen, deren Menschenrechtssituation ständig von UNO-Sondergesandten überprüft wird. Mehrere unabhängige Organisationen in Guatemala hatten das als verfrüht bezeichnet. Nun herrscht die Angst vor, die schlimmsten Zeiten könnten zurückkehren. Auch die Mitglieder der ehemaligen linksgerichteten Guerilla, die inzwischen vollständig entwaffnet ist, werden sich ihre Gedanken machen. Wie soll ihre Zukunft aussehen, wenn nicht einmal davor zurückgeschreckt wird, einen Bischof zu ermorden. Die Guerillaführung, die auf eine Zukunft der URNG als politische Partei setzt, spielte die Bedeutung des Verbrechens allerdings herunter. Ex-Kommandant Rolando Moran sprach von einer „isolierten Tat“, die „kein Problem“ für die Erfüllung der Friedensabkommen darstelle.
Zwischen der katholischen Kirche und der Regierung ist es unterdessen zu Spannungen gekommen. In Kirchenkreisen wird offenbar befürchtet, die Regierung sei zwar zu wortreichen Verurteilungen der Tat bereit, könne es aber an dem notwendigen Nachdruck bei der Suche nach den intellektuellen Hintermännern des Mordes fehlen lassen. Ruth del Valle, stellvertretende Leiterin von Remhi, sagte, die Regierung sei verantwortlich, wenn das Verbrechen nicht aufgeklärt werde.
In den folgenden Tagen muß sich zeigen, ob die schnelle Verhaftung des „Hauptverdächtigen“ die restlose Aufklärung des Mordes an Bischof Gerardi nach sich zieht, oder ob die Festnahme eher dem öffentlichen Druck geschuldet ist, schnelle Ergebnisse vorzuweisen. Wenn das Verbrechen nicht bis in die letzten Einzelheiten untersucht wird, ist die Friedensentwicklung nach Meinung vieler beendet, bevor er richtig angefangen hat. Da wird es wenig nützen, wenn die beiden Hauptbeteiligten in diesem Prozeß, Regierung und Guerilla, dies bisher anders darstellen.
Justizkommission für radikale Änderungen im Rechtssystem
(Guatemala-Stadt, 21. April 1998, cerigua-Poonal).- „Das guatemaltekische Justizsystem hat eher im Dienste politischer, wirtschaftlicher und militärischer Mächte statt in dem der Gesamtheit gestanden.“ So begann das Mitglied der Justizkommission, der frühere Anwaltspräsident Arnoldo Ortiz Moscoso seine Rede, in der er die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Kommission zusammenfaßte. Vor 300 Personen – Regierungsfunktionär*innen, Diplomat*innen, Rechtsexpert*innen und interessierten Bürger*innen – ließ er wenig Gutes an der Rechtsprechung des Landes: „Sie wurde benutzt, die Ungerechtigkeit zu rechtfertigen sowie den Zustand der Straffreiheit zu festigen, indem sie dem Illegalen, Parteiischen und Korrupten den Schein der Legalität gab.“
Begleitet von anderen Mitgliedern der zwölfköpfigen Kommission stellte Moscoso das Ergebnis von einem Jahr Arbeit vor. In dieser Zeit hörten er und seine Kolleg*innen – neben Jurist*innen auch ein Berater des Privatsektors, ein Maya und die Menschenrechtsaktivistin Helen Mack – Dutzende von Organisationen und Einzelpersonen an und diskutierten mit ihnen über das guatemaltekische Rechtssystem. Anregungen gab es auch von ausländischen Rechtsexpert*innen. „Es muß eine neue Sichtweise eingenommen werden, die die augenblickliche ersetzt, welche Gerichte nur als Bestrafungs- und Unterdrückungsinstrumente sieht. Verschlimmert wird letzteres noch durch fehlende Effizienz und Korruption“, nahm Ortiz Moscoso kein Blatt vor den Mund.
Eine neue Rechtsordnung muß nach Auffassung der Kommission ein Instrument sein, das Konflikte lößt und Opfer entschädigt. Die Mitglieder sehen dafür eine koordinierte Rechtsvision als notwendig an, die von allen beteiligten Staatseinrichtungen geteilt wird, die Unabhängigkeit der Justiz garantiert und als wichtigstes Element den Zugang aller zur Rechtsprechung sicherstellt. Dazu gehöre auch die „gerichtliche Pluralität“ in Guatemala anzuerkennen, indem Rechtpraktiken der Indígenas integriert und vom Staat anerkannt werden. Eine genaue Formel, wie dies geschehen könnte, hat die Justizkommission allerdings nicht anzubieten. Sie ruft dazu auf, die Rechtssprechung der indigenen Gemeinden systematisch zu untersuchen und eine landesweite Debatte über das Thema zu führen. Die Bevölkerungsmehrheit der Indígenas solle bei dieser Diskussion die Hauptrolle spielen.
Die Kommission ist ebenfalls dafür, alternative Vorgehensweisen für die Konfliktlösung zu fördern, die nicht auf dem aktuellen Gerichtssystem beruhen. „Damit solle aber keine private Justiz gebildet werden, zu deren Diensten nur die Zahlungskräftigen Zugang haben“, warnte Moscoso während der Ergebnispräsentation. Alternative Mechanismen sollten die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien wieder herstellen, schnellere und weniger belastende Lösungen bringen und den Gerichten Arbeit abnehmen. Zu den konkreten Vorschlägen gehören Verfassungsreformen: das Recht auf eine kostenlose Verteidigung für die, die sich sonst keine leisten könnten; die Beschränkung der Militärgerichtsbarkeit auf rein militärische Angelegenheit; ein garantiertes Budget für das Justizsystem und die Behörde des Generalstaatsanwaltes; und schließlich die Ernennung der Zivilen Nationalpolizei als alleinverantwortlicher Einrichtung für die innere Sicherheit.
Mit Nachdruck wird auf den Kampf gegen die Einschüchterung und die Korruption verwiesen, die die Unabhängigkeit der Gerichte unterminiert. Bessere Löhne und eine bessere Ausbildung werden als Gegenmaßnahme empfohlen. Ein Gesetz soll das Justizwesen neu regulieren. Die Kommission spricht sich gegen die herkömmliche Praxis auf, RichterInnenposten politisch zu besetzen. Schutzprogramme für Zeug*innen und Justizangestellte sowie höhere Strafen für Einschüchterungsaktionen sind weitere Schritte, die nach Überzeugung der Mitglieder der Kommission helfen können.
Waldbrände
(Guatemala-Stadt, 22. April 1998, cerigua-Poonal).- In mehreren Provinzen Guatemalas sind Waldbrände außer Kontrolle geraten. Die Regierung authorisierte das Finanzministerium, Extramittel bereitzustellen. Militärische und zivile Behörden sind aufgefordert, der Kommission für Schutzgebiete (CONAP) und der Nationalen Waldbehörde (INAB) alle notwendige Hilfe zu leisten. Nach Angaben der CONAP sind in den vergangenen Monaten fast 400 Quadratmeilen Wald in verschiedenen Landesregionen durch die Feuer betroffen worden. Allein in der Provinz Peten, wo es die letzten zusammenhängenden Regenwaldgebiete Guatemalas gibt, haben sich die Flammen auf etwa 240 Quadratmeilen ausgebreitet. Vier Nationalparks und mindestens drei archeologische Stätten sind bedroht. Das Schutzgebiet San Ramon ist von einem zehn Meilen langen Feuerwall umgeben und droht völlig niederzubrennen.
Die Nationale Waldbehörde macht die durch das Phänomen „El Niño“ verursachte Dürre für das Unglück verantwortlich. Greenpeacemitglied Elmar Lopez widerspricht jedoch der offiziellen Darstellung. Abholzung und die Schädigung natürlicher Quellen seien ebenfalls für sinkende Wasservorräte verantwortlich und hätten die Region zu einem Pulverfaß gemacht. Laut seiner Schätzung wird landesweit mindestens die Hälfte der Brände vorsätzlich gelegt – entweder um den Boden für landwirtschaftliche Zwecke frei zu machen oder um die Wälder zu zerstören, damit dort vermarktbare Hölzer gepflanzt werden können. Das Waldgesetz, das schwere Strafen bis hin zur Haft für Brandstifter vorsieht, könne zwar zukünftige Feuer verhindern, werde aber nicht angwandt. Im Peten versuchen etwa 380 Campesinos, Soldaten und Umweltschützer*innen, die Flammen zu bekämpfen. Doch es fehlt sowohl an genügend Personal wie auch der richtigen Ausrüstung.
EL SALVADOR
Amnestierte Militärs könnten doch noch wegen Mordes an Nonnen
verurteilt werden
Von Iván Castro
(San Salvador, 23. April 1998, npl).- Hohe ehemalige Angehörige der salvadoreanischen Streitkräfte, darunter zwei Generäle, kommen möglicherweise erneut vor Gericht. Die Justiz des Landes muß entscheiden, ob sie die Nachforschungen über den Mord an drei nordamerikanischen Nonnen und einer US-Sozialarbeiterin vor über 17 Jahren wieder aufnimmt. Es handelt sich nicht nur um eine Bewährungsprobe für das Rechtssystem. Ein neuer Prozeß könnte nach Meinung von Anwälten und Beobachtern auch dazu beitragen, andere Greueltaten aufzuklären und zu sühnen, die von Militärs und Paramilitärs während des Bürgerkrieges von 1980 bis 1992 begangen wurden. Dazu gehört das Massaker an sechs Jesuitenpriestern und zweien ihrer Angestellten im Jahr 1989.
Angestoßen hat die Debatte eine Veröffentlichung in der New York Times. Diese gab Erklärungen von vier der fünf wegen der Vergewaltigung und des Mordes an den Nonnen verurteilten Nationalgardisten ab, die wegen der Tat zu 30 Jahren Haft verurteilt wurden. Die ausführenden Mörder führen zu ihrer Rechtfertigung an, „Befehle von Oben“ erhalten zu haben. Ein Antrag der Nationalgardisten auf Amnestie wurde bisher zweimal abgelehnt, während ihre Befehlshaber aus der Armee von Anfang an vom Amnestiegesetz profitierten und straffrei ausgingen.
Auch der konservative Erzbischof von San Salvador, Fernando Sáenz Lacalle, hat erklärt, nun müsse über die Neuaufnahme des Falles nachgedacht werden. „Alle haben das Recht, die historische Wahrheit zu wissen. Niemand darf eine wirkliche Untersuchung verhindern“, so Lacalle. Die Entführung, Vergewaltigung und Ermordung der Maryknoll-Ordensschwestern Ita Ford, Maura Clark und Dorothy Kazel sowie von Jean Donovan am 2. Dezember 1980 fand zu einem Zeitpunkt statt, als eine Machtübernahme der linksgerichteten Guerilla der FMLN möglich erschien. Um dies zu vermeiden, begannen die USA mit einer massiven Wirtschafts- und Militärhilfe, um die Aufstandsbekämpfung zu unterstützen. Insgesamt wurden bis Kriegsende etwa sieben Milliarden Dollar von den republikanischen US-Regierungen in das kleine El Salvador gepumpt.
Heute wehrt sich selbst Präsident Armando Calderón Sol von der rechten ARENA-Partei nicht mehr grundsätzlich gegen ein erneute Aufarbeitung der Vergangenheit. Das Land habe sich gewandelt und die Gerichtsbarkeit habe die Macht, auf die Forderungen einzugehen. Ähnlich äußerte sich Bundesstaatsanwalt Manuel Córdova. Dagegen hat der frühere stellvertretende Chef des Streitkräfteoberkommandos, General Mauricio Vargas, die Aussagen der vier Häftlinge zurückgewiesen. Es gehe nicht um die Wahrheitssuche, sondern darum, die Armee anzugreifen.
Miguel Montenegro, Leiter der regierungsunabhängigen Menschenrechtskommission lobte die Erklärungen der ehemaligen Nationalgardisten: „Wir haben immer gesagt, das es eine Verantwortung von Staatsfunktionären und in diesem Fall des Militärs gab.“ Eine späte Verurteilung könnte die Generäle Carlos Vides Casanova und Guillermo García und weitere vier hohe Militärs treffen, zumindest wegen der Verschleierung des Verbrechens gegen die Nonnen und Donovan. Casanova und García leben heute in Florida. Wiederholt haben die Familienangehörigen der Ermordeten und wichtige US-Zeitungen dagegen protestiert.
Schon im März 1993 waren die Generäle in dem Bericht der salvadoreanischen Wahrheitskommission an die UNO wegen ihrer unrühmlichen Rolle genannt worden. Doch wenige Tage nach dem Bericht erließ Präsident Alfredo Cristiani eine Generalamnestie, von der die Mehrheit der zahlreicher Verbrechen angeklagten Militärführung profitierte. Mehr als 85 Prozent der schweren Menschenrechtsverletzungen im Bürgerkrieg entfielen nach den Informationen der Wahrheitskommission auf die Armee. Der Saldo beim Friedensschluß 1992 betrug über 75.000 Tote, 12.000 Kriegsversehrte und 8.000 Verschwundene.
Der Fall der ermordeten Nonnen hat die oft hinterfragte Versöhnung in El Salvador wieder zum diskutieren Tagesthema gemacht. Aus dem Umfeld des Jesuitenordens verlautete, wegen des Massakers an den sechs Ordensmitgliedern im November 1989 durch eine Spezialeinheit der Armee denke man jetzt an eine Klage vor der Interamerikanischen Justizkommission, um die intellektuellen Urheber zur Verantwortung zu ziehen. Für viele Familienangehörige der Opfer von Menschenrechtsverletzungen bleibt unterdessen nur eine vage Hoffnung. Bei den allgemeinen Wahlen im Frühjahr 1999 könnte es einen Regierungswechsel und geänderte Mehrheiten im Parlament geben. Das eröffnete – vielleicht – den Weg für die Rücknahme des Amnestiegesetzes und ein Ende der Straffreiheit.
MEXIKO
Ehrung für „Las Abejas“
(Mexiko-Stadt/Montevideo, 24. April 1998, comcosur-Poonal).- Der von 35 Nicht-Regierungsorganisationen verliehene Menschenrechtspreis Sergio Méndes ist der Gruppe „Las Abejas“ (die Bienen) aus Chiapas verliehen worden. Den Abejas gehörten auch die 45 Tzotzil-Indígenas an, die bei dem Massaker von Acteal am 22. Dezember 1997 umgebracht wurden. Jorge Martínez vom Organisationskomitee erklärte: „Die Botschaft, die wir übermitteln wollen, ist klar: Chiapas bleibt im Zentrum unserer Sorgen und Aktionen.“
ARGENTINIEN
Neue Untersuchungen über die Vergangenheit
(Buenos Aires/Montevideo, 24. April 1998, comcosur-Poonal).- Ein Gericht der Provinz Buenos Aires erklärte sich bereit, die Nachforschungen über die Verbrechen unter der Militärdiktatur in einem Verfahren wieder aufzunehmen, obwohl die Verantwortlichen nicht verurteilt werden können. Die Entscheidung fiel aufgrund einer Klage, die die Ständige Menschenrechtsversammlung eingereicht hatte. Das Gericht in der Stadt La Plata begründete seinen Beschluß mit dem „Recht der Angehörigen der Opfer von Staatsverbrechen unter der de facto-Regierung, über die Umstände ihres (der Opfer) Verschwindens und gegebenenfalls über den Verbleib ihrer sterblichen Reste zu erfahren“.
Die Tageszeitung „Página 12“ glaubt, die neue Situation „könnte unerwartete Auswirkungen haben, wie beispielsweise das Auftauchen von Namen der Unterdrücker, die bisher in den aufgrund der Amnestiegesetze im Nichts gebliebenen der Akten verschwunden waren“. Quellen in Justizkreisen meinen sogar, es könnten einige „Deliktsfiguren“ geben, die nicht unter das Gehorsams- und das Schlußpunktgesetz fallen, die den Stützen der Diktatur die Straffreiheit bescherten. Zu diesen Delikten gehören die Entführung von Minderjährigen, Vergewaltigungen und Vermögensraub. Im Einzelfall käme es darauf an, ob diese Vergehen noch nicht verjährten.
Unterdessen kam vom argentinischen Senat ein entgegengesetzes Zeichen. Die Mehrheit der Kammer stimmte der Beförderung des Militärs Néstor Castro Vellaz zum Oberst zu. Neben den Mitgliedern der Regierungspartei stimmten auch einige Mitglieder der oppositionellen Radikanen Bürgerunion (UCR) für den Aufstieg von Vellaz innerhalb der Armeehierachie. Der frischgebackene Oberst wird von Menschenrechtsgruppen beschuldigt, während der Diktatur als Unterdrücker in einer Spezialeinheit gearbeitet zu haben.
BRASILIEN
Indígenas wehren sich
(Brasilia/Montevideo, 24. April 1998, comcosur-Poonal).- Mehrere Dutzend Indios von der Ethnie der Guaraní-Kaiovas, die auf brasilianischem und paraguayischem Gebiet lebten, haben mehrere kleine Haziendas in Paranhos, Bundesstaat Mato Grosso do Sul besetzt. Seit einem Bericht, den die Nationale Indígena-Stiftung (FUNAI) im vergangenen November herausgab, sehen die Guaraní- Kaiovas die Region als ihr Territorium an. Seit dem 19. April, dem Tag des Indios in Brasilien, besetzten sie bereits acht Haziendas. Sie kamen in Gruppen von 50 bis 100 Personen, bewaffnet mit Pfeil und Bogen sowie Speeren auf die Plantagen und vertrieben die Besitzer. In der Region von Paranhos siedelten sich die Weissen ab 1870 nach dem Ende des Krieges zwischen Paraguay und Brasilien an. Seit einem halben Jahrhundert lebten die Indígenas in der Region Taguaperí und pflanzten Mate für die Gesellschaft „Mate Laranjeira“ an. Nach den Aussagen einiger ihrer Anführer wurden sie von dem Unternehmen dabei wie Sklaven behandelt.
PERU
Hungerstreik von MRTA-Gefangenen
(Lima/Montevideo, 24. April 1998, comcosur-Poonal).- Mitglieder der Revolutionären Bewegung Tupac Amaru (MRTA) begannen in zwei peruanischen Gefängnissen einen Hungerstreik, um damit eine menschlichere Behandlung durchzusetzen. Sie begannen mit der Protestaktion am 22. April. Am 22. April 1997 hatte das Militär die von einem MRTA-Kommando monatelang besetzte japanische Botschaft in Lima gestürmt und dabei alle 14 Guerillamitglieder getötet. Der Hungerstreik wird im Frauengefängnis von Chorillos und der Hochsicherheits-Haftanstalt von Yanamayo durchgeführt. In Yanamayo ist Nancy Gilvoni inhaftiert, die Witwe von Néstor Cerpa Cartolini, der das Botschaftskommando anführte. Nach der peruanischen Gesetzgebung dürfen die wegen Terrorismus verurteilten Personen nur eine halbe Stunde täglich außerhalb ihrer Zelle verbringen und nur einmal im Monat Besuch erhalten. Die Häftlinge fordern einen Ausgang von einer Stunde pro Tag, wöchentliche Besuche und einen direkten Kontakt mit ihren Familienangehörigen, nicht wie bisher durch ein Fenster getrennt. In einem Kommuniqué rufen sie Menschenrechtsorganisationen dazu auf, ihre Forderungen zu unterstützen, damit die physische und psychische Folter gegen sie aufhöre. Es wird von etwa 450 inhaftierten Mitgliedern der MRTA ausgegangen.
URUGUAY
Drohungen gegen Journalisten und linke Opposition
(Montevideo, 24. April 1998, comcosur-Poonal).- Gabriel Mazzarovich, ein junger Journalist, der in der Politikredaktion bei der Tageszeitung „La República“ arbeitet, erhielt mehrere Todesdrohungen. Er hatte in den zurückliegenden Tagen mehrere Meldungen über den Folterer Jorge Silveyra veröffentlicht. Silveyra, der sich unter der uruguayischen Militärdiktatur einen berüchtigten Namen machte, wurde kürzlich zum Berater des Streitkräftekommandanten befördert. Wenige Stunden vor den Drohungen gegen Mazzarovich wurde das Auto des Politikers Milton Romani angezündet. Dieser gehört der Partei für den Sieg des Volkes an, einer der Gruppierungen, die in dem linken Oppositionbündnis Frente Amplio zusammenarbeiten. Auch Romanis früherer Vorgesetzter, der ehemalige Abgeordnete Hugo Cores, fand sein Auto vor einiger Zeit nur noch als verbranntes Wrack wieder.
KOLUMBIEN
Riskante Kinderarbeit: Immer mehr Minderjährige verdingen sich bei
Kriegsparteien und Drogenbossen
Von Esdon del Valle
(Bogota, 21. April 1998, npl).- Die Drogenmafia, rechte Todesschwadronen und der blutige Krieg zwischen Regierung und der stärksten Guerilla des Kontinents prägen den Alltag in Kolumbien. Im Schatten dieser Schlagzeilen breitet sich ein Phänomen aus, das in ganz Lateinamerika die zunehmende Verarmung begleitet: Kinder, die ihre Arbeitskraft verkaufen. Doch in Kolumbien sind ihre Arbeitsplätze besonders gefährlich. Minderjährige dienen als Kindersoldaten auf der einen oder anderen Seite, werden zu Attentätern im Auftrag der Mafia ausgebildet oder bauen Koka- Blätter für die Narco-Kartelle an.
Einer UNICEF-Studie zufolge arbeiten in dem andinen Land rund 2,5 Millionen Kinder, um sich selbst oder ihren Familien das Überleben zu sichern. Experten gehen davon aus, daß die Armut jeden Monat Tausende Kinder zusätzlich auf den Arbeitsmarkt treibt. Oft beginnen die Kinder mit der Erwerbsarbeit, wenn ihre Eltern entlassen wurden. Im vergangenen Jahr stieg die Arbeitslosenquote von 10,5 auf 14 Prozent.
Noch konzentriert sich die Kinderarbeit auf bestimmte Sektoren. Im Hochland nahe der Hauptstadt Bogota arbeiten Minderjährige in der Blumenzucht, vor allem für den Export. Schwerstarbeit verrichten Kinder, die in zumeist weit abgelegenen Steinbrüchen oder Minen arbeiten. Hunderttausende müssen neben der Schule in der Landwirtschaft arbeiten, und oft wechseln sie zu ganztägiger Arbeit, bevor die Ausbildung abgeschlossen ist.
Die Kampagnen gegen Kinderarbeit, die insbesondere von europäischen Ländern ausgehen, stossen bei den Betroffenen allerdings auf ein geteiltes Echo. „Ich arbeite, um Lebensmittel kaufen zu können,“ so die Begründung der meisten Kinder für ihre Erwerbstätigkeit. Die wenigen Gruppen, die mit den Kindern zusammenarbeiten, fragen nach der Alternative: Solange nichts gegen die Armut unternommen werde, könne den Kids nicht verboten werden, zu arbeiten. Sinnvoller sei es, für einen speziellen Arbeitsschutz der Kinder einzutreten, damit sie in illegalen Arbeitsverhältnissen nicht zusätzlich ausgebeutet werden.
Über 5.000 Kinder, so die neuesten Angaben der kolumbianischen Menschenrechtskommission, haben inzwischen im Untergrund eine Beschäftigung gefunden. Gegen einen mageren Sold kämpfen sie in den Reihen einer der beiden großen Guerillaverbände, die seit Jahren mit der Regierung um die Macht im Land ringt. Sprecher der Guerillaverbände haben mehrfach bestätigt, daß „viele Minderjährige“ in ihrer Reihen kämpften. Sie hätten sich der Bewegung angeschlossen oder seien Söhne der Guerilleros, die in der Bergen leben.
Auch rechte Paramilitärs – sie stehen im Verdacht, von der Armee für die Erledigung schmutziger Aufträge rekrutiert zu werden – greifen auf Kindersoldaten zurück. Dies bestätigte einer ihrer Anführer namens Fidel Castano. Eine Studie der Nationaluniversität in Bogota bezweifelt, daß die Kinder freiwillig gegen Sold arbeiten: Sie „unterstützen keine politische Linie, sondern werden von der Armut dazu gedrängt, als Söldner zu kämpfen“.
Nicht bekannt ist, wie viele Kinder bei der Herstellung von Kokain und Heroin beschäftigt sind. Mehrere Tausend, lauten vorsichtige Schätzungen. Sie arbeiten unter schwierigsten Bedingungen: Die Arbeit in diesem Sektor ist illegal und wird verfolgt. Außerdem werden große Mengen Chemikalien bei der Produktion eingesetzt.
Auf rund 50.000 Hektar Land wird in Kolumbien Koka und Mohn angebaut. Nach US-Angaben produzieren die Drogenkartelle aus den Ernten 80 Prozent des weltweit komsumierten Kokains. Und jetzt drängen sie zunehmend auch auf den Heroinmarkt. Um die Rauschgiftproduktion zu verhindern, versuchen Polizei und Armee, die versteckten Felder ausfindig zu machen und zu zerstören. Oft werden einfach Herbizide versprüht, die die Gesundheit der Menschen in der Region schädigen und das Ökosystem belasten.
Kinder arbeiten vor allem in zwei Bereichen: Bei der Ernte von Koka-Blättern und der chemischen Veredelung des Rohstoffs zur Droge. Ungeschützt hantieren sie dabei mit Benzin, Äther, Säuren und anderen Chemikalien. Eine weitere Gefahr geht von den mit Maschinengewehren bestückten Hubschraubern aus, die die Urwaldregionen auf der Suche nach Drogenfeldern oder Guerilleros überfliegen. Für diese Arbeit, weit weg von Zuhause, bekommen die Minderjährigen rund 100 US-Dollar monatlich. Der offizielle Mindestlohn liegt bei 150 Dollar.
ECUADOR/AMAZONASGEBIET
Die Rache des „Kapitän Eisenhaken“ – Bioklau im Amazonas
Von Eduardo Tamayo G.
(Quito, 16. April 1998, alai-Poonal).- Mit dem Wort „Pirat“ wird normalerweise das Bild eines holzbeinigen Haudegens verbunden, bis an die Zähne bewaffnet, mit einer schwarzen Augenklappe versehen und eine Hand durch einen Eisenhaken ersetzt. Der Pirat kennt keine Skrupel und ist zu allem bereiten, um sich des Schatzes zu bemächtigen, der im allgemeinen aus Juwelen sowie Gold- und Silbermünzen besteht. Wer denkt, die Piraten wären Ende des 20. Jahrhunderts verschwunden, irrt sich.
Nur, in den heutigen Zeiten sind sie zu Figuren mit Universitätsausbildung geworden, die die Urwaldzonen im Süden des Planeten nach scheinbar Wertlosem absuchen: medizinische Pflanzen und das in mehreren tausend Jahren angesammelte überlieferte Wissen der Indígena-Völker. Das sind die modernen „Biopiraten“. Sie brauchen keine Klingen und scharfen Messer mehr, um ihre Raubüberfälle zu unternehmen, sondern nur eine Schere, einen Rucksack und einen Reisepaß. Der Schatz nennt sich nicht mehr Gold, Silber und Edelsteine, sondern Patente. Die Pharmaindustrien erhalten damit jährlich Gewinne in Milliardenhöhe.
Derzeit hat es die Koordination der Indígena-Organisationen des Amazonasbeckens (COICA) mit einem modernen und einflußreichen Biopiraten zu tun. Sein Name ist Loren Miller. Er leitet die Internationale Gesellschaft für medizinische Pflanzen in Kalifornien. Vor zwei Jahren sprach ihm die Organisation Koalition gegen die Biopiraterie den Preis „Kapitän Eisenhaken“ zu, weil er 1986 in den USA die Ayaguasca oder Yagué patentieren ließ; eine Pflanze, die von den meisten Indígena-Völkern des Amazonasbeckens für zeremonielle Zwecke benutzt wird.
Miller gab damals vor, „eine neue Sorte“ der Ayaguasca auf dem Landstück einer Indígena-Familie in Ecuador „entdeckt“ zu haben. Nach er sich über die halluzinogen und heilenden Eigenschaften und Wirkungen der Pflanze informiert hatte, nahm er Exemplare davon mit. Die „neue Sorte“ war nichts anderes als die „Liane der Geister“ oder eben die Ayaguasca, die seit mehreren hundert Jahren von den Indígenas gepflanzt wird.
Obwohl die COICA erst zehn Jahre später von der Patentierung erfuhr, klagte sie das Vorkommnis an und reagierte energisch gegen Miller. In einem 1996 verbreiteten Kommuniqué und später auf ihrem V. Kongreß in Georgetown, Guyana, erklärte die Organisation Miller zum „Feind der Indígena-Völker des Amazonasbeckens“, verbot ihm das Betreten der Indígena-Territorien und wies jede Verantwortung „für die körperliche Unversehrtheit des Herrn Miller und Angehörige seine Unternehmens“ zurück. Gleichzeitig verlangte die COICA, das Miller verliehene Patent zu annullieren.
Die Koordination der Indígena-Organisationen des Amazonasbeckens verbreitete ihre Resolution über das Internet. Offenbar wurde auch Miller auf diese Weise alarmiert. Seine Pläne, im Südwesten Ecuadors mit einer Investition von zwei Millionen Dollar zusammen mit einheimischen Unternehmern ein Labor für die Verarbeitung der Ayaguasca zu installieren, mußte er vorerst aufgeben.
Womit die Indígenas aus dem Amazonas aber nicht gerechnet hatten, ist die Tatsache, daß Miller über vielfältige Kontakte zur US- Regierung verfügt. Diese hat inzwischen zu einer großen Offensive ausgeholt, um Kapitän Eisenhaken und seine zukünftigen Investitionen zu verteidigen. An dem Kreuzzug beteiligte sich aktiv die Botschaft der Vereinigten Staaten in Ecuador. Sie soll sogar unter den Umweltnetzen Europas Meldungen verbreitet haben, daß es sich bei der COICA um eine terroristische und kidnappende Organisation handele.
Die direkteste Auswirkung für die COICA gab es jedoch durch eine Entscheidung der Interamerikanischen Stiftung FIA, deren Geldmittel überwiegend aus den USA stammen. Die Stiftung stoppte die Finanzierung der COICA und ihrer Mitgliedsorganisationen. Die FIA betrachtet „die Resolution der COICA bezüglich Herrn Miller“ als „mißbräuchlich und verwerflich“. Sie fordert die Indígenas auf, ihre Erklärung „durch einen an den Präsidenten der Interamerikanischen Stiftung gerichteten Brief“ zurückzunehmen. Das entsprechende Schreiben trägt die Unterschrift von Adolfo Franco, Vizepräsident der FIA.
Die COICA ist zum Kniefall nicht bereit. Sie bekräftigt ihre Position und verweist darauf, daß diese auf einem Kongreß festgelegt wurden, an dem mehr als 80 Delegierte teilnahmen, die 400 Indígena-Gemeinden aus neun Amazonas-Ländern vertraten. Nur der kommende Kongreß im Jahr 2001 habe „die Befugnis, dies (die Rücknahme der Resolution) zu tun oder in der Verteidigung unserer Rechte zu bestätigen“. Die Koordination erinnert in ihrer Antwort an die FIA auch daran, daß Loren Miller 1995 versuchte, mit dem Volk der Tagäri Kontakt aufzunehmen und es zu filmen, obwohl diese Indígenas entschieden haben, mit der westlichen Kultur nicht in Berührung zu kommen.
In dem Brief an FIA-Präsidenten George Evans heißt es weiterhin: „Wir Indígena-Völker des Amazonas verurteilen die Aktion von Herrn Miller. Wir haben eine souveräne Entscheidung als Völker getroffen, wie es jede andere Gesellschaft der Welt machen würde, die fehlenden Respekt vor ihrer Kultur, ihren Bräuchen, ihren geheiligten Symbolen erlebt. Ist es etwa in ihrem Land kein Delikt, irgendein vaterländisches Symbol, beispielsweise die Nationalflagge, zu beschädigen? Ist es etwa für Christen, Juden und Musulmanen nicht eine große Beleidigung, wenn ein Tempel oder ein geheiligtes Symbol geschändet wird? Das ist das, was Herr Miller mit der Ayaguasca gemacht hat“, so schreibt Antonio Jacanamijoy, Koordinator der COICA.
Die Antwort der Indígenas hat nur dazu gedient, das die Führung der Interamerikanischen Stiftung beschloß, jede Beziehung zur COICA abzubrechen. Nicht ohne vorher noch einmal daran zu erinnern, daß die FIA der Organisation und ihren Mitgliedern in der Vergangenheit etwa 1,1 Millionen US-Dollar zur Verfügung stellte. Die COICA erhält unterdessen viele Solidaritätsbeweise. Unter anderem vom Weltnaturfonds WWF und der Koalition für die Amazonasvölkerung und ihre Umwelt.
Der WWF hat sich direkt an FIA-Boß George Evans gerichtet und ihn aufgefordert, die getroffene Entscheidung zurückzunehmen. Der Fonds stellt sich deutlich hinter die COICA und erwähnt die Prinzipien über den Gebrauch des Indígena-Wissens, wie sie in der Konvention über die Biologische Vielfalt festgelegt sind. Kritisiert wird auch die Haltung der Vereinigten Staaten. Selbst wenn die USA der Konvention noch nicht offiziell beigetreten seien, so hätten sie sie doch unterzeichnet und müßten „guten Willens und in übereinstimmender Weise mit den aufgeführten Prinzipien handeln“.
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