Recht auf Kommunikation

beschreibt eine konzeptuelle Erweiterung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information. Der Begriff geht Ideen des französische Journalisten Jean d‘Arcy zurück, der Kommunikation als ein kollektives Recht verstand und die Möglichkeiten eine aktives gesellschaftliches Medienmachen gerantieren will. In den 1970er Jahren systematisierte die UNESCO im sogenannten MacBride-Report das Konzept, forderte u.a. eine plurale Gestaltung der Kommunikationsmittel und vielfältige, partizipative Medienformate. In Lateinamerika spielt der Begriff bis heute eine wichtige Rolle, um privatrechtliche Rundfunk- und Mobilfunk-Monopole herauszufordern. Dabei werden besonders auch Gemeinden (comunidades) als kollektive Träger kommunikativer Rechte veranschlagt, z.B. für den Betrieb gemeinschaftlich organisierter Radiosender, Wifi- oder Handynetze.

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