Lieferkettengesetz

Seit 2021 existiert in Deutschland ein Lieferkettengesetz. Ziel ist, dass sich Unternehmen für die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Einige feiern es als Meilenstein, andere kritisieren es. Verpflichtet zur Einhaltung des Gesetzes sind ab 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, die meisten deutschen Unternehmen haben aber weit weniger Beschäftigte. Sogenannte „Sorgfaltspflichten“ gelten im vollen Umfang nur für unmittelbare Zulieferer. Doch gerade am Anfang der Lieferkette, bei der Rohstoffgewinnung z.B. in Ländern Lateinamerikas, finden immer wieder schwere Menschenrechtsverletzungen statt. Auch wurden Umweltaspekte im Lieferkettengesetz nur marginal berücksichtigt. In der jetzigen Fassung haben sich Wirtschaftsverbände in vielen wesentlichen Punkten durchgesetzt.

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