Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet seit 2023 große Unternehmen (ab 1.000 Beschäftigten) zur Achtung von Menschenrechten und bestimmten Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten. Die Sorgfaltspflichten umfassen Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Beschwerdewege. 2025 wurden auf Druck der Wirtschaft die Berichtspflichten abgeschafft, zentrale Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. Kritisiert wird, dass kleinere Unternehmen nicht erfasst sind, Umweltaspekte schwach bleiben und kein zivilrechtlicher Anspruch für Betroffene vorgesehen ist. Auf EU-Ebene wurde 2024 die Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (engl: Corporate Sustainability Due Diligence Directive) beschlossen. Dieses EU-Gesetz wurde 2024 beschlossen und sollte ab 2027/2028 gelten, wurde jedoch 2025 deutlich abgeschwächt: höhere Schwellenwerte bzgl. Beschäftigtenzahl und Umsatz, reduzierte Berichtspflichten, kein verpflichtender Klimaschutz-Plan mehr, kein klares Klagerecht. Menschenrechts- und Umweltorganisationen sehen darin einen Rückschritt.
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