Der Oberste Gerichtshof Mexikos hat entschieden: In einer Blitzaktion haben die höchsten Richter am Freitag den 6. September die Verfassungsklagen von über 300 indigenen Gemeinden gegen das so genannte „Ley Indígena“, das „Gesetz über indigenen Rechte und Kultur“, abgewiesen. Damit ist endgültig der Versuch indigener Organisationen und der zapatistischen Guerrilla-Gruppe EZLN gescheitert, mit juristischen Mitteln gegen die Diskriminierung der rund 10 Millionen Indigenas vorzugehen. Droht nun eine Eskalation im lakandonischen Urwald?
Mexikos Oberstes Gericht lehnt Verfassungsklage indigener Gemeinden ab von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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