Amnestiegesetz „Ley de Caducidad“ bleibt in Kraft

(Buenos Aires, 20. Mai 2011, púlsar/poonal).- Am vergangenen 19. Mai sorgte eine Pattsituation von 49 zu 49 Stimmen in der Abgeordnetenkammer dafür, dass das umstrittene Amnestiegesetz “Ley de Caducidad” weiterhin in Kraft bleibt. Nach einer fast 15 Stunden dauernden Debatte über die Initiative, mit der die Regierung das Gesetz aus dem Jahr 1986 hätte unwirksam werden lassen, ist das Projekt damit gescheitert.

Semproni (FA) ist Zünglein an der Waage

Entscheidend für die Niederlage des von der Regierungskoalition Breite Front FA (Frente Amplio) eingebrachten Projektes war das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten Semproni (FA), der vor der Entscheidung den Saal verließ und damit für den Patt sorgte. Das Regierungsbündnis FA hatte die Aufhebung der Amnestie vorgeschlagen, nachdem sowohl der oberste Gerichtshof in Uruguay das Amnestiegesetz für verfassungswidrig erklärte und auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte CoIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) ein Ende der Straflosigkeit gefordert hatte.

Die auch als “Schlusspunktgesetz” bezeichnete bisher geltende Novelle verhindert seit ihrem Inkrafttreten, dass Militärs sich http://www.npla.de/poonal/2966für Menschenrechtsverletzungen verantworten müssen, die sie während der Militärdiktatur von 1973 bis 1985 begangen haben.

„Wankelmütiger“ Präsident

In den Jahren 1989 und 2009 hatte sich die uruguayische Bevölkerung jedoch in zwei Referenden bereits gegen die Annullierung des Schlusspunktgesetzes ausgesprochen, weshalb Kritiker*innen im Vorfeld der Abstimmung davor warnten, man könne im Abgeordnetenhaus nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden. Auch José Mujica zeigte sich wankelmütig.

So sprach er sich zwischenzeitlich gegen die Annullierung des Amnestiegesetzes aus, rief am Vortag der Abstimmung jedoch noch einmal den abtrünnigen Abgeordneten Semproni (FA) dazu auf, für das Gesetz zu stimmen und erklärte im Nachhinein sein Bedauern über das Scheitern des Gesetzesprojekts.

Initiative endgültig gescheitert

Bereits im vergangenen Oktober 2010 hatte die Abgeordnetenkammer der Modifizierung von drei Artikeln des „Ley de Caducidad“ zugestimmt, die das Amnestiegesetz faktisch unwirksam machen würden. Diese Modifizierungen sind nun durch die Entscheidung vom 19. Mai hinfällig. Erst im Jahr 2015 kann erneut über eine derartige Initiative verhandelt werden.

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