75 Jahre nach dem Massaker von Rincón Bomba

(Buenos Aires, 10. Oktober 2022, Indymedia Argentina).- Am 10. Oktober 1947 ereignete sich im Norden Argentiniens das Massaker von Rincón Bomba, bei dem argentinische Sicherheitskräfte 750 bis 1.000 Angehörige der indigenen Gruppe der Pilagá ermordeten und viele weitere folterten und vergewaltigten. Das Massaker wird heute als Genozid eingestuft. Die Anwältin und Menschenrechtsaktivistin Paula Mercedes Alvarado Mamani beschreibt in diesem Text den Umgang mit dem Genozid in Argentinien.

Verbrechen sichtbar zu machen bedeutet, mit der Straflosigkeit der Vergangenheit zu brechen. Es bedeutet, massive Verstöße ans Licht zu bringen, die bislang verschwiegen wurden und über die nur sehr wenig bekannt ist. Und selbst wenn sie bekannt sind, wird nicht darüber gesprochen. Es besteht eine offene Schuld, die bis heute eingefordert wird.

Am 10. Oktober jährte sich der Genozid an der indigenen Gruppe der Pilagá, das Massaker von Rincón Bomba aus dem Jahr 1947, zum 75. Mal. Die juristische Verurteilung des Massakers gilt als Präzedenzfall, da es das erste solcher Ereignisse ist, das als Völkermordverbrechen eingestuft wurde. 75 Jahre später versucht man zu verstehen, warum dieser unsichtbar gemachte Fall nicht aufgearbeitet wurde – sowohl in Bezug auf seine Sichtbarkeit als auch auf seine Wiedergutmachung, wie es bei anderen Verbrechen in Argentinien geschehen ist, die bereits aufgearbeitet wurden oder zumindest auf dem Weg dahin sind.

Verbrechen wurden erst 50 Jahre später angeklagt

Das Massaker von Rincón Bomba ereignete sich in der Nähe von Las Lomitas, innerhalb der nordargentinischen Provinz Formosa, während der Präsidentschaft von Juan Domingo Perón. Es wurde von Bediensteten und mit Waffen des argentinischen Staates verübt. Daran beteiligt waren die Nationale Gendarmerie, die Nationale Territorialpolizei, staatliche Sicherheitskräfte und Zivilisten. Das Massaker an Angehörigen der indigenen Pilagá begann am 10. Oktober 1947 um 18 Uhr und wurde in den darauffolgenden Tagen im Form verschiedenster Verbrechen fortgesetzt: Verfolgungen, Erschießungen, Gefangennahmen, Anwendungen von Folter, Verschwindenlassen, Zwangsversetzungen, unrechtmäßigem Freiheitsentzug durch die Verlegung in die Indigenen-Reservate von Bartolomé de las Casas und Francisco Javier Muñiz, Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen.

Im Jahr 2005 leitete die Vereinigung der indigenen Gemeinden der Pilagá ein Strafverfahren und eine Zivilklage gegen den argentinischen Staat ein. Zwischen 2010 und 2019 wurden die Zeugenaussagen der Überlebenden als Beweismittel herangezogen. Der ehemalige Gendarm und Richter Leandro Santos Costas wurde dahingehend wegen des gewaltsamen Verschwindenlassens von 15 Personen angeklagt und der ehemalige Pilot der Luftwaffe, Carlos Smachetti, wurde wegen Verbrechen gegen die Menschheit angeklagt.

Nur unzureichende Entschädigungen für die Opfer und Angehörigen

Danach, im Jahr 2019, fällte der Richter von Formosa, Dr. Carabajal, ein Urteil im Zivilprozess. Darin erkannte er die Geschehnisse an und erlegte dem argentinischen Staat eine wirtschaftliche und symbolische Entschädigung auf, die jedoch unzureichend war. Außerdem stufte er die Tat als Verbrechen gegen die Menschheit ein. Daraufhin beschloss die Vereinigung der indigenen Gemeinschaften der Pilagá aus der Provinz Formosa, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Begründet wurde dies damit, dass es sich um ein vom argentinischen Staat an den Pilagá begangenes Genozidverbrechen handelt. Außerdem ist die kollektive wirtschaftliche Wiedergutmachung für die Pilagá als indigene Gruppe zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend.

Heute erkennt das Bundesgericht von Resistencia (Provinz Chaco) den Völkermord als solchen an, hält die Forderung nach wirtschaftlicher Wiedergutmachung aber weiterhin nur in unzureichender Weise aufrecht. Außerdem hat der argentinische Staat in allen Instanzen gegen die Vereinigung der indigenen Gemeinschaften der Pilagá Berufung eingelegt, streitet seine Verantwortung ab und behauptet, der Fall sei verjährt. Heute liegt der Fall vor dem Obersten Gerichtshof Argentiniens. Auf ein faires, gerechtes und nicht diskriminierendes Urteil ist zu hoffen.

Die Vereinigung der Pilagá hatte bereits im Jahr 2017 – dem Jahr, in dem der einzige noch lebende Angeklagte starb – beantragt, das Strafverfahren als Prozess für die Wahrheit zu führen. Diesem Antrag wurde jedoch erst im September 2022 stattgegeben.

„Wir müssen unsere Geschichte aufarbeiten“

In diesen Zeiten der Anerkennungen, der Ausweitung der Rechte, der Fortschritte bei den Menschenrechten wie bei der Gleichstellung der Geschlechter und Feminismus usw. bitten wir auf der Suche nach vollständiger Gerechtigkeit unsere „Genoss*innen“ aus verschiedenen sozialen Bewegungen und politischen Parteien darum, diese Sache sichtbar zu machen. Das ist der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsaktivist*innen, der Justiz und anderen nicht entgangen.

Wurde sich vielleicht von diesem Genozid abgewandt, weil es sich um eine indigene Gruppe und damit um ein „geringfügiges Übel“ handelt? Wird mit zweierlei Maß gemessen? Wie lässt sich die Gleichgültigkeit der Genoss*innen erklären, die sich so sehr für die Gebote der Erinnerung, der Wahrheit und der Gerechtigkeit einsetzen? Wir wollen dazu einladen, dieser Suche nach Gerechtigkeit Kraft zu verleihen, damit sie nicht ungestraft bleibt. Denn wir müssen unsere Geschichte aufarbeiten.

Übersetzung: Tobias Mönch

CC BY-SA 4.0 75 Jahre nach dem Massaker von Rincón Bomba von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert