Freiheit für elf Folterer

Die für Wiederrufe zuständige Kammer des Strafgerichtshof Argentiniens hatte die Haftbefehle gegen die Folterer aufgehoben, weil sie seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil gegen sie ergangen ist. In Ausnahmefällen kann die Kammer diese Zwei-Jahres-Frist jedoch um ein Jahr verlängern.

Raub, Mord, Folter, Verschwindenlassen

Allen elf Personen wird in verschiedenen Fällen Entführung, Verschwindenlassen, Raub des Eigentums von verschwundenen Personen, sowie Mord und Folter in der Escuela Superior de Mecánica de la Armada ESMA in Buenos Aires vorgeworfen. Die ESMA, Sitz der Marine, entwickelte sich zu einem der größten Haftzentren der Diktatur. In dem Folter- und Gefangenenlager waren bis zu 4.500 Personen gleichzeitig inhaftiert.

Angehörige der Verschwundenenorganisation Madres de Plaza de Mayo kommentierten, das Urteil sei eine Schande und wohl als ironisches Weihnachtsgeschenk gedacht. Patricia Walsh, Tochter des Journalisten und Schriftstellers Rodolfo Walsh, der zur Zeit der Militärdiktatur ermordet wurde, wies darauf hin, dass die Gefahr bestünde, dass die Folterer, einmal frei gelassen, sich organisieren könnten, um weitere Untersuchungen komplizierter zu machen.

Freilassung auf Kaution

Die Angeklagten sind derweil noch so lange in Haft, bis Richter Sergio Torres die Höhe der Kautionen festgelegt hat. Vertreter des Gerichts gaben bekannt, die Angeklagten würden in keinem Fall unverzüglich frei gelassen. Torres muss zudem noch weitere Anklagepunkte gegen Astiz und Acosta prüfen, so dass deren Freilassung noch nicht endgültig gesichert ist. Der Richter wirkt seit Monaten darauf hin, dass die Gefangenen vom Militärgefängnis, in dem sie augenblicklich sind, an ein Zivilgefängnis überstellt werden.

Argentinische Menschenrechtsgruppen kündigten an, über weitere Schritte angesichts der Nachricht über die Freilassung der Folterer nachzudenken.

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