Fallbeispiel Gensoja: Menschenrechtskommission bekräftigt Recht der indigenen Völker auf Konsultation

von ceccam

(Berlin, 09. August 2015, poonal).- Die staatliche Nationale Menschrechtskommission CNDH (Comisión Nacional de los Derechos Humanos) hat festgestellt, dass das mexikanische Landwirtschaftsministerium (Sagarpa) das Recht der indigenen Völker auf eine freie, vorherige und informierte Konsultation mehrfach verletzt hat. Hintergrund ist die Sagarpa-Genehmigung für den Anbau von Gensoja auf der Halbinsel Yuacatán. Dagegen hatten mehrere Maya-Gemeinden mit Hinweis auf die fehlende Konsultation und internationale Abkommen erfolgreich geklagt.

Die Kommission forderte den Landwirtschaftsminister Enrique Martínez in einer Empfehlung auf, das Fehlverhalten zu korrigieren. Die Empfehlung richtet sich ebenfalls an die Interministerielle Kommission für Biosicherheit und Gentechnisch Veränderte Organismen CIBIOGEM (Comisión Intersecretarial de Bioseguridad de los Organismos Genéticamente Modificados), der Martínez in seiner Eigenschaft als Sargapa-Minister vorsteht.

In der Begründung der CNDH, die im Internet einsehbar ist (auf Spanisch: http://www.cndh.org.mx/sites/all/doc/Recomendaciones/2015/Rec_2015_023.pdf ) wird Enrique Martínez aufgefordert Aktionen zu unternehmen, mit denen geeignete Mechanismen und Mittel geschaffen werden, die die Konsultation und Partizipation derjenigen indigenen Gemeinden ermöglichen, in deren Gebieten beabsichtigt ist, gentechnisch modifizierte Organismen freizusetzen. Obwohl die Stellungnahme der CNDH durchaus positiv zu bewerten ist, hat sie zwei Haken. Das Recht auf Konsultation ist nicht mit obligatorischer Zustimmung gleichzusetzen. Zudem berichten indigene Gemeinden in Mexiko zunehmend davon, dass die Konsultation in der praktischen Durchführung durch Regierungsbehörden schnell eine Farce werden kann.

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