(Berlin, 26. März 2020, taz/npla).- Vier Jahre lang lebte der in Chile wegen mehrfachen Mordes verurteilte Ex-Militär Walther Klug Rivera unbehelligt in Deutschland. Erst bei einer Reise nach Italien wurde der über Interpol gesuchte Deutsch-Chilene im Sommer 2019 verhaftet. Anfang Februar hat Italien den 69-jährigen Offizier a.D. nach Chile ausgeliefert. Dort steht er jetzt wieder vor Gericht.
Seit den ersten Tagen nach dem 11. September 1973, als General Pinochet sich in Chile an die Macht putschte, leitete Walther Klug Rivera ein Gefangenen- und Folterlager im Süden Chiles. Der damals 23-jährige Oberleutnant Klug richtete dieses in den Pferdeställen des 3. Infanterieregiment Los Ángeles ein. Hunderte Gefangene wurden dort gefoltert, viele von ihnen ermordet. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen gingen die meisten der über hundert Verschwundenen aus der südchilenischen Bio-Bio-Region durch dieses Lager. Überlebende Gefangene beschreiben Klug als besonders brutal und sadistisch. Die chilenische Menschenrechtsanwältin Patricia Parra, die Familienangehörige von Verschwundenen gegen Klug vertritt, bezeichnet ihn – neben den Leitern des Regiments und der dort operierenden militärischen Geheimdienstabteilung – als Hauptverantwortlichen für Folter und Mord in diesem Militärstützpunkt.
Verurteilung nach 40 Jahren
Dennoch konnte Klug seine Karriere – während der Diktatur bis 1990 und auch danach – fortsetzen und stieg bis zum Oberst auf. Erst im Oktober 2014, kurz nach seiner Pensionierung, verurteilte Chiles Oberster Gerichtshof ihn rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen Beteiligung am Mord von sieben bzw. dem Verschwindenlassen von vierzehn weiteren Arbeitern aus den Wasserkraftwerken El Toro und El Abanico in der Nähe der Stadt Los Ángeles im Jahr 1973. Weitere Strafprozesse gegen ihn wegen Verschwindenlassens von Gefangenen stehen noch aus.
Doch Klug entzog sich der Justiz. Im November 2014 erhielt er – dessen Großvater aus Deutschland stammte – in der deutschen Botschaft in Santiago einen deutschen Pass und floh kurz darauf aus Chile. Hätte die Botschaft Klug die Ausgabe des Reisepasses verweigern können oder sogar müssen? Aus dem Auswärtigen Amt heißt es dazu, die Auslandsvertretungen prüften, “ob der Antragsteller im deutschen Fahndungsbuch gelistet ist,” da das einen Hinderungsgrund für die Ausstellung oder Ausgabe eines Passes darstellen könne. Mit Fahndungslisten der Gastländer finde kein Abgleich statt.
Trotz Verurteilung Pension vom chilenischen Staat
Da auch die chilenischen Behörden Klugs Flucht nicht verhinderten, kam er Ende 2014 nach Deutschland und lebte seitdem über vier Jahre unbehelligt in der rheinland-pfälzischen Kleinstadt Vallendar; das bestätigt die Vermieterin der Wohnung, in der er dort lebte. Sie beschreibt ihn als korrekt auftretenden Menschen, der kein Deutsch sprach und es auch im Laufe der Jahre nicht gelernt habe. Seine Miete habe er immer pünktlich in bar bezahlt – wenn er wegfuhr, auch mal für ein paar Monate im voraus.
Um Geld musste sich Klug nicht sorgen. Denn der chilenische Staat zahlte ihm als pensioniertem Offizier jeden Monat eine Pension. Die Rechtsanwältin Parra kritisiert die in Chile übliche Praxis, dass auch verurteilte Militärs solche Privilegien genössen. Seinem Dienstgrad entsprechend erhält Klug bis heute ein Basisentgelt von umgerechnet rund 1.500 Euro monatlich – etwa das Dreifache eines mittleren chilenischen Einkommens – plus diverse Zulagen.
„Lebendiger Eindruck von Chile“
Warum Klug 2014 in den 9.000-Seelen-Ort Vallendar kam, ist nicht ganz klar. Doch scheinbar hatte oder suchte er Kontakt zur katholischen Schönstattbewegung mit Hauptsitz in Vallendar. Im März 2015 war Klug in der “Marienschule Schönstatt”, dem ortsansässigen katholischen Mädchengymnasium, im Spanischunterricht zu Gast. Als “Insider”, so berichtete das örtliche Lokalblatt “Blick aktuell”, habe er den Schülerinnen seine Sicht auf Chile “näher” gebracht, und “herrliche Bilder” bei ihnen hinterlassen. Die aktuelle Schulleitung bedauert im nachhinein, “dass dieser Verbrecher bei uns im Haus gewesen ist”. Sie verweist darauf, dass die damalige Schulleiterin, die Lehrkraft und die Schülerinnen des Spanischkurses inzwischen nicht mehr an der Schule seien. Vermutlich habe niemand Klugs wahre Geschichte gekannt, heißt es in einer Stellungnahme der Schule, “ansonsten wäre es nie zu diesem Besuch gekommen”.
Allerdings ist Klug bereits der zweite “prominente” Chilene im Umfeld der Schönstattbewegung, zu der die Marienschule gehört: Francisco Cox, ein des vielfachen sexuellen Missbrauchs beschuldigter früherer Erzbischof aus dem chilenischen La Serena, hatte über zehn Jahre in Schönstatt gelebt, Er wurde wegen eines 2004 dort begangenen weiteren Missbrauchs an einem 17-Jährigen angezeigt, 2018 von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen, und ging 2019 schließlich nach Chile zurück, um sich dortigen Ermittlungen gegen ihn zu stellen.
Die Schönstattgemeinde ist eine 1914 in Vallendar gegründete, inzwischen international aufgestellte Institution, die auch religiöse Einrichtungen und private Schulen in Chile unterhält. Ein Sprecher des PressOffice Schönstatt erklärte inzwischen, dass nach seinem Kenntnisstand “zwischen Herrn Walther Klug und Schönstätter Einrichtungen in Deutschland und in Chile keine Beziehungen bestanden haben oder bestehen.” Wohl aber habe Klug an spanischsprachigen Gottesdiensten in Schönstatt teilgenommen und Kontakte gesucht. Andere chilenische Gottesdienstbesucher hätten ihn erkannt und dies dem chilenischen Konsulat gemeldet. Dort habe man empfohlen, Abstand von Klug zu halten, und darauf verwiesen, dass Deutschland ihn als deutschen Staatsbürger nicht nach Chile ausliefern würde. Das chilenische Konsulat in Frankfurt a.M. erklärte jedoch, ihnen lägen keine entsprechenden Berichte vor.
Verhaftung erst 2019
So verbrachte Klug gut vier Jahre vermutlich recht beschaulich im Rheinland. Erst als er Anfang Juni 2019 mit seiner Partnerin nach Italien reiste, flog er auf. In einem Hotel in Parma wurde er aufgrund eines internationalen Haftbefehls wegen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens festgenommen und saß seitdem in Haft.
Dabei geht es um Klugs mutmaßliche Beteiligung an der Entführung und dem Verschwindenlassen des 23-jährigen Studentenführers und Angehörigen des Kommunistischen Jugendverbands, Luis Cornejo Fernández; auch dessen Spur verlor sich 1973 im 3. Infanterieregiment Los Ángeles. Für die rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes an den Arbeitern der Wasserkraftwerke hatte Chile bis dahin nicht über Interpol nach Klug gesucht.
Im Juli 2019 beantragte Chile Klugs Auslieferung und berief sich auf ein mit Italien vereinbartes Auslieferungsabkommen. Mit der Begründung, es gehe um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gab der Oberste Gerichtshof Italiens dem chilenischen Ersuchen am 4. Dezember 2019 in letzter Instanz statt.
Am 6. Februar schließlich wurde Klug nach Chile ausgeliefert. Er sitzt in Untersuchungshaft im südchilenischen Concepción und wurde im Verfahren um den 1973 verschwundenen Luis Cornejo bereits dem Richter vorgestellt, wie das chilenische Justizministerium bestätigte. Klugs Anwalt beantragte dessen Entlassung aus der Haft, was der zuständige Richter Carlos Aldana jedoch mit der Begründung ablehnte, Klug stelle eine Gefahr für die Sicherheit der Gesellschaft dar.
Auch seine bereits rechtskräftige Strafe von zehn Jahren Haft wegen 23-facher Entführung, Verschwindenlassens bzw. Mordes wird Klug nun in einem chilenischen Gefängnis verbüßen müssen. Rechtsanwältin Parra, die Luis Cornejos Schwestern vertritt, erwartet, dass Klug sich auch in einem weiteren Verfahren wegen Verschwindenlassens – in dem Fall von Adelino Pérez Navarrete – vor Gericht wird verantworten müssen.
Fragen an die deutsche Justiz
Offen bleiben viele Fragen an die deutsche Justiz. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der Bundestagsfraktion der Linken, Jan Korte, geht hervor, dass der Bundesregierung und dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit 2015 ein Interpol-Fahndungsersuchen gegen Klug vorlag. Allerdings, so heißt es da, wurde “in Deutschland wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verfolgten” nicht nach Klug gefahndet. Dabei wird auf Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes verwiesen. Denn in diesem Artikel ist nicht nur das Asylrecht festgeschrieben, sondern auch, dass deutsche Staatsangehörige nicht an Staaten außerhalb der EU ausliefert werden.
Eigenständige strafrechtliche Ermittlungen seitens der deutschen Justiz gegen Klug wären jedoch möglich – und wie Korte betont – “das Mindeste gewesen, was man (…) hätte erwarten können.” Tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz im März 2016 die Aufnahme von eigenständigen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Klug geprüft – und diese verworfen, wie Oberstaatsanwalt Rolf Wissen erklärt. In dem damals vorliegenden Interpol-Festnahmeersuchen für den Fall Luis Cornejo sei dargestellt worden, “dass der Gesuchte 1973 in Chile ein Lager geleitet haben soll, in das eine Person verbracht worden sei, die danach nicht wiederaufgetaucht sei.” Diese Tatvorwürfe seien nach deutschem Recht verjährt, allenfalls der Vorwurf des Mordes wäre nicht verjährt gewesen, so Wissen; dafür habe es nach dem Inhalt des chilenischen Festnahmeersuchens jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben, “da nicht klar ist, ob, wo, wie und durch wen die in Chile verschwundene Person umgebracht worden ist”.
Nach so vielen Jahren des Verschwindenlassen müsse man jedoch einen Mord in Erwägung ziehen, erklärt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Diese Prüfung sollte ein Generalstaatsanwalt vornehmen und von dem könne man erwarten, “dass er weiß, dass in den 1970er Jahren u.a. in Chile Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden und dass er Hinweise auf Taten in diesem Zeitraum und Kontext auch entsprechend einordnen kann.” Schließlich gehe es nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwerste Menschenrechtsverletzungen und Staatsverbrechen.
Laut der 2010 in Kraft getretenen “UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen” stellt die systematische Praxis des Verschwindenlassens ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Deutschland ist als Vertragsstaat verpflichtet, in Fällen von Verschwindenlassen zu ermitteln und angehalten, einen eigenen Straftatbestand des erzwungenen Verschwindenlassens mit ausreichend langer und der besonderen Schwere der Tat angemessenen Verjährungsfrist ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Bis zum 28. März sollte Deutschland der UNO einen Bericht über die Fortschritte auf diesem Gebiet vorlegen.
Deutschland soll kein Safe Haven für Verbrecher sein
Zumindest für die Zukunft müsse die Bundesregierung sicherstellen, “dass Deutschland kein Safe Haven für flüchtige deutsche Diktaturverbrecher ist” und die Täter hierzulande zur Rechenschaft ziehen, fordert Jan Korte von der Linkspartei.
Denn Klug ist kein Einzelfall: “Deutsche Strafverfolgungsbehörden stehen in der Verantwortung, umfassend zu ermitteln, weil auch deutsche Staatsbürger involviert waren”, erklärt Schüller und kritisiert, sie “sehen jedoch seit Jahrzehnten weg. So wie auch im Fall der Ermittlungen wegen Verbrechen der Colonia Dignidad”. In dieser deutschen Sekte im Süden Chiles wurden Oppositionelle gefoltert und ermordet. Strafrechtliche Ermittlungen zur Aufklärung seien in Deutschland im Sande verlaufen. Über eine Wiederaufnahme der Ermittlungen u.a. gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp, der als Verbindungsmann der Sekte zum chilenischen Geheimdienst galt, hat derzeit die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zu entscheiden.
“Es fehlt der politische Wille. Auch wenn alle diese Taten schon länger her sind, muss man da einen anderen Fokus darauf legen”, sagt Schüller, denn “das einfach zeitlich auslaufen zu lassen, das geht nicht.“
Deutsch-chilenischer Folterer lebte unbehelligt im Rheinland von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
Hallo, sehr interessant zu hören was in Vallendar passiert ist!
Liebe Grüße aus Vallendar