(Fortaleza, 02. März 2010, adital).- Die Interamerikanische Menschenrechtskommission CIDH wies Nicaragua an, vorbeugende Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte der Nicaraguanerin „Amalia“ zu gewährleisten. Laut Informationen des Zentrums für Gerechtigkeit und Internationales Recht Cejil (Centro por la Justicia y el Derecho Internacional) verweigere der Staat dieser Frau die medizinische Behandlung eines bösartigen Krebs, da sie schwanger sei.
Gemäß der Verordnung soll der nicaraguanische Staat nun zum einen die Identität von “Amalia” und ihrer Familie schützen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, damit die junge Frau Zugang zu der notwendigen medizinischen Behandlung bekomme, um ihre Krebserkrankung zu bekämpfen. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen in Absprache mit der Betroffenen und ihren Vertreter*innen ausgeführt werden. Der Regierung wurde eine Frist von fünf Tagen eingeräumt, um über die Erfüllung der Auflagen Auskunft zu geben und sie wurde angewiesen, regelmäßig Bericht zu erstatten.
Ende 2006 war die Bestrafung der therapeutischen Abtreibung in der nicaraguanischen Gesetzgebung festgeschrieben worden. Aus diesem Grund habe sich das Krankenhauspersonal im Fall von „Amalia“ nicht getraut, seinen Pflichten nachzukommen und die medizinisch notwendige Behandlung einzuleiten, da diese den ungeborenen Fötus hätte verletzen oder schädigen können. Ohne eine medizinische Behandlung besteht für die Kranke jedoch die Gefahr, ihr Leben zu verlieren.
„Für die Organisationen, die vorbeugende Maßnahmen einfordern ist klar, dass alle Frauen von der Bestrafung der therapeutischen Abtreibung betroffen sind. Besonders trifft dies die ärmsten Frauen des Landes, weil ihnen medizinische Hilfe erst spät oder gänzlich vorenthalten wird“, bekräftigt Cejil. Damit würde allen Frauen das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit verweigert, so wie es im Fall von „Amalia“ geschehen ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass die ihre CIDH Besorgnis aufgrund der Bestrafung der therapeutischen Abtreibung in Nicaragua äußert. Laut Informationen von Cejil habe das Frauenrechtsreferat des CIDH gegenüber dem nicaraguanischen Staat bereits Stellung bezogen. In der Stellungnahme heißt es: „Die Verweigerung von therapeutischer Abtreibung behindert die Arbeit des medizinischen Personals, dessen Aufgabe es ist, das Leben zu schützen und den Patienten eine angemessene Behandlung zu bieten.“
Cejil verweist auf Presseinformationen, wonach das Gesundheitsministerium entschieden habe, bei „Amalia“ eine Chemotherapie durchzuführen. Jedoch bleibe der Staat für Schäden verantwortlich, die wegen des späten Beginns der Behandlung auftreten können, so die Menschenrechtsorganisation.
Damit Fälle wie der von “Amalia” nicht wieder vorkommen, appelliert Cejil an den Obersten Gerichtshof, die Nationalversammlung und den nicaraguanischen Präsidenten Daniel Ortega, „die Empfehlungen und Verträge der Vereinten Nationen einzuhalten und die Abtreibungsgesetzgebung im Land an die internationalen Menschenrechtsinstrumente anzupassen.“
Außerdem fordert die Organisation, von einer Strafe im Falle einer Abtreibung dann abzusehen, wenn durch die Schwangerschaft Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren bestehen, wenn genetische, mit dem menschlichen Leben nicht vereinbare Missbildungen des Fötus auftreten oder die Schwangerschaft Folge von Inzest und Vergewaltigung ist.
Interamerikanische Menschenrechtskommission: Schwangere mit Krebserkrankung muss medizinisch behandelt werden von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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