(Lima, 05. Oktober 2011, noticias aliadas).- Die Regierung der südlichsten Provinz Argentiniens hat mit ihrem Gesetz vom vergangenen 21. September dem Tagebau weitestgehend einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz 833 verbietet den Abbau von metallischen Mineralien im großen Stil im Tagebau. Unter das Verbot fallen Gold, Silber, Merkur, Platin, Kupfer, Eisen, Blei, Aluminium, Steinkohle und weitere Kohlenstoffe sowie seltene Erden, Quarz, Glimmer und Kalk.
Vorherige Konsultation festgeschrieben
Die Provinzregierung wolle damit „den rationalen und nachhaltigen Gebrauch der natürlichen Ressourcen garantieren, die gemeinschaftlichen Wasserressourcen der Provinz schützen; das Gleichgewicht und die Dynamik der Ökosysteme erhalten; schädliche und gefährliche Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt verhindern; die ökologische wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Entwicklung stärken, Umweltrisiken durch den Bergbau minimieren und Umweltkatastrophen durch den Bergbau verhindern“, heißt es in dem Gesetzestext.
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Umweltstudien für Bergbauprojekte den Prinzipien der vorherigen und informierenden Konsultation gemäß der ILO-Konvention 169 erfolgen müssen, falls die Bevölkerung von geplanten Projekten betroffen ist. Zudem müssen Fonds zur Kompensation von Umweltzerstörung und Versicherungen abgeschlossen werden, um eventuelle Reparationszahlen nach der Schließung der Minen gewährleisten zu können.
Giftige Substanzen verboten
Verboten ist auch die Verwendung von giftigen Substanzen wie Salzsäure, Flusssäure, Salpetersäure, Ammonium, Natriumbromid, Zyanid, Natriumcyanid, Merkur und Natriumiodid, sowohl bei der Suche, Erkundung, Erforschung, Ausbeutung und industriellen Verarbeitung.
Offener Tagebau und die Verwendung von bestimmten Giften war bereits in den Provinzen Chubut, Córdoba, Mendoza, Neuquén, Río Negro, Tucumán und San Luis verboten worden. Argentinien besteht insgesamt aus 23 Provinzen.
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