Neues Gesetz soll Landkauf durch ausländische Investor*innen erleichtern

Landkauf
Unter anderem soll im Zuge des neuen Gesetzes das Verbot des Erwerbs von Grundstücken an Ufern von Wasserläufen aufgehoben werden. Foto: Jorge Morales Piderit via wikimedia commons, CC0 1.0.

(Buenos Aires, 30. Juli 2026, Agencia Tierra Viva).- Dreizehn Millionen Hektar Land in Argentinien befinden sich in ausländischem Besitz. Die Unternehmen Arauco, Benetton und Cresud verfügen über den größten Landbesitz. Das derzeit geltende Landgesetz sieht eine Obergrenze für den Erwerb von Land durch ausländische Unternehmen vor. Doch die Regierung und ihre Verbündeten wollen diese Beschränkungen aufheben. Was sind die wichtigsten Punkte der Reform?

Die Regierung treibt den Gesetzentwurf zur „Unantastbarkeit des Privateigentums“ voran, der in der Praxis eine Reform des Bodenrechts darstellt. Er fördert die Übernahme von Grundstücken durch ausländische Investoren und erleichtert die Vertreibung indigener und bäuerlicher Gemeinschaften. Anlässlich der Beratung im Senat am 6. August hatten Landwirt*innen und sozial-ökologische Organisationen zu einer Demonstration vor dem Kongress aufgerufen.

Die Beobachtungsstelle für Landfragen der staatlichen Forschungseinrichtung Conicet und der Universität von Buenos Aires bezeichnet die Gesetzesinitiative als „eine Gegenreform zugunsten des Kapitals“. Der Runde Tisch für Landwirtschaft und Ernährung (Mesa Agroalimentaria Argentina), in dem sich Organisationen von Landwirt*innen und indigenen Produzent*innen zusammengeschlossen haben, lehnt das Vorhaben ebenfalls ab.

Nach der globalen Finanzkrise von 2008 wurde Land weltweit zu einer Handelsware für Spekulationskapital. Das 2011 verabschiedete Landgesetz legte Grenzen für den Erwerb von Land durch ausländische Käufer*innen fest. Nach den geltenden Vorschriften dürfen natürliche oder juristische Personen nicht mehr als 15 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen im Staatsgebiet erwerben. Dieser Grenzwert gilt auch auf Provinz- und Gemeindeebene. Außerdem gilt im Kerngebiet der landwirtschaftlichen Produktion eine Obergrenze von 1.000 Hektar für einzelne ausländische Eigentümer*innen.

Das Gesetz galt nicht nur für private Eigentümer*innen, sondern auch für Unternehmen, die zu mindestens 25 Prozent im Besitz ausländischer natürlicher oder juristischer Personen sind. Die Regierung von Mauricio Macri hob diese Schwelle jedoch durch das Dekret 820/2016 auf über 51 Prozent an.

Der jetzt von Mileis Parteienbündnis „La Libertad Avanza“ vorangetriebene und von Patricia Bullrich im Kongress gemeinsam mit ihren Verbündeten in den Provinzen ausgehandelte Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

  • Die Beschränkungen für den Erwerb ländlicher Grundstücke durch ausländische Unternehmer*innen oder Unternehmen sollen aufgehoben werden.
  • Die Beschränkung des Erwerbs von mehr als 1.000 Hektar durch ausländische Unternehmer*innen im Kerngebiet der landwirtschaftlichen Produktion soll abgeschafft werden.
  • Das Verbot des Erwerbs von Grundstücken an Ufern von Wasserläufen oder in Grenzgebieten soll aufgehoben werden.
  • Der Interministerielle Rat für ländliche Grundstücke soll abgeschafft werden. Dieses Gremium ist dafür zuständig, die Entwicklung des Grundbesitzes auf nationaler Ebene zu regeln und die Einhaltung der Beschränkungen beim Erwerb ländlicher Grundstücke zu überwachen.
  • Das Konzept des „ausländischen Eigentums“ soll geändert werden. Dadurch soll allen ausländischen natürlichen Personen ohne Wohnsitz im Land sowie juristischen Personen mit internationaler Kapitalbeteiligung der Erwerb von Grundstücken in Argentinien ermöglicht werden. Das heißt: Ein privater Investmentfonds aus Saudi-Arabien, Vanguard, BlackRock oder jedes andere transnationale Unternehmen könnte Grundstücke ohne Beschränkungen erwerben.
  • Ein Eilverfahren soll eingerichtet werden, um Räumungen in städtischen und ländlichen Gebieten zu ermöglichen, auch unter Einsatz von Sicherheitskräften.
  • Die geltenden Verbote für ausländische Staaten und ausländische Staatsunternehmen sollen beibehalten werden.
  • Die Entscheidungshoheit darüber, welche Grundstücke verkauft werden sollen, sowie die Befugnis zur Schaffung spezifischer Schutzvorschriften soll an die Provinzregierungen übertragen werden. Begründet wird dies mit der „ursprünglichen Hoheit“, die bereits zur Aushöhlung des Gletschergesetzes herangezogen wurde.
  • Artikel 4 des Dekrets 15.385 aus dem Jahr 1944 soll aufgehoben werden. Darin heißt es: „Es ist von nationalem Interesse, dass die in Sicherheitszonen befindlichen Güter argentinischen Staatsangehörigen gehören müssen.“ Unter Sicherheitszonen für die Landesverteidigung sind beispielsweise Grenzgebiete zu verstehen.
  • Die Befugnis des Staates zur Enteignung von Grundstücken im „öffentlichen Interesse“ soll eingeschränkt werden. Dafür sollen das Gesetz 21.499 über Enteignungen und das Gesetz 24.374 über die Eigentumsbereinigung geändert werden.

Die Reform betrifft auch das Gesetz über den Umgang mit Bränden. Das Verbot, die Landnutzung nach einem Brand zu ändern, würde auf gesetzlich definierte Naturwälder beschränkt. Damit würden die Schutzmaßnahmen für Feuchtgebiete, Weideland, Buschland und landwirtschaftliche Flächen entfallen.

Der Gesetzentwurf würde die ausländische Übernahme von Landflächen in Argentinien verstärken. Laut der Landbeobachtungsstelle befinden sich bereits mehr als 13 Millionen Hektar in ausländischem Besitz. Diese konzentrieren sich überwiegend auf strategisch wichtige Gebiete, etwa in Grenzregionen, am Ufer des Flusses Paraná, an wichtigen Logistikknotenpunkten, in Regionen mit Bergbaupotenzial, in Gebieten mit Wasserläufen in kalten Regionen, an strategisch wichtigen Grundwasserleitern sowie in ausgedehnten Gebieten mit heimischen Wäldern.

Laut einer Erhebung der Beobachtungsstelle überschreiten 36 Gemeinden, die in diesen strategischen Gebieten liegen, die gesetzlich festgeschriebene Obergrenze von 15 Prozent. Vier davon weisen einen Anteil ausländischer Eigentümer*innen von über 50 Prozent auf. Dabei handelt es sich um Lácar (Neuquén), General Lamadrid (La Rioja) sowie Molinos und San Carlos (Salta). Sie alle liegen in Gebirgs- oder Vorgebirgsregionen mit Süßwasser- oder Bodenschatzvorkommen.

Die größten ausländischen Landbesitzer*innen in Argentinien sind US-Amerikaner*innen mit 2,7 Millionen Hektar, Italiener*innen mit zwei Millionen Hektar und Spanier*innen mit 1,7 Millionen Hektar. Großbritannien besetzt illegal 1,1 Millionen Hektar auf den Falklandinseln, besitzt darüber hinaus aber weitere 246.000 Hektar im übrigen Staatsgebiet. Zudem befinden sich 2,2 Millionen Hektar im Besitz von Unternehmen, die ihren Sitz in Steueroasen oder Ländern mit Sonderregelungen haben.

Die größten international tätigen Unternehmen, die Land in Argentinien besitzen, sind Arauco (Chile), die Benetton Group (Italien) und Cresud, das dem Argentinier Eduardo Elsztain gehört, einem Förderer und Verbündeten von Javier Milei.

Laut der letzten landesweiten Landwirtschaftszählung von 2018 befindet sich fast alles in den Händen Weniger: Ein Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert 36 Prozent des Landes. Gleichzeitig besitzen 55 Prozent der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe – die kleinsten Betriebe – lediglich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche.

Übersetzung: Annette Brox

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