Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 28. November 2017, npl).- In einer völlig überraschenden Entscheidung hat das mexikanische Landwirtschaftsministerium die im Juni 2012 dem Monsanto-Konzern erteilte Genehmigung für die kommerzielle Aussaat von Gensoja in den sieben Bundesstaaten Tamaulipas, San Luis Potosí, Veracruz, Chiapas, Campeche, Yucatán und Quintana Roo widerrufen. Bisher war aufgrund von richterlichen Entscheidungen nur der Gensoja-Anbau in einigen Landkreisen des Bundesstaates Quintana Roo sowie im Bundesstaat Campeche und Yucatán ausgesetzt worden, da dort die betroffene Maya-Bevölkerung nicht konsultiert wurde. Die drei Bundesstaaten bilden zusammen die Halbinsel Yucatán. Gerade die Befunde im Bundesstaat Campeche waren maßgebend für den Widerruf.
Aussaat von Gensoja auch auf nicht beantragten Flächen
Der bereits Mitte September gefasste Beschluss, der erst Ende vergangener Woche in der Öffentlichkeit bekannt wurde, gründet sich auf zwei Argumentationslinien. Die im Landwirtschaftsministerium zuständige Abteilung für „Gesundheit, Unbedenklichkeit und Qualität im Agrar- und Ernährungssektor“ (Senasica) fand bei Prüfungen trotz der gerichtlichen Aussetzungsbeschlüsse Gensoja auf Ackerflächen im Landkreis Hopelchén, Bundesstaat Campeche. Auch auf Feldern, für die es nie eine Aussaatgenehmigung gegeben hatte. Mit anderen Worten: Die nicht genehmigte Aussaat von Gensoja fand zum Teil auf nicht einmal beantragten Flächen statt.
Das bedeutet einen doppelten Verstoß. Außerdem entdeckten die Prüfer*innen auf mehreren Feldern unter anderem im Landkreis Hopelchén eine gentechnisch veränderte Sojasorte mit dem „Event“ (veränderte Pflanzenzelle) MON 89788-1. Dafür hat Monsanto niemals einen Antrag bei den mexikanischen Behörden gestellt. Genehmigt wurde 2012 Gensoja mit dem Event MON 04032-6. Dieses Vorgehen ist eine weitere schwere Missachtung der Vorschriften.
Behörde Senasica: Wissentlicher Verstoß von Monsanto gegen Biosicherheit
Die Vorgänge brachten Senasica zu der Überzeugung, dass Monsanto als Hersteller des gentechnisch veränderten Saatgutes gegen seine Verpflichtung verstoßen hat, die notwendigen Kontrollen und Risikovorsorgen im Rahmen der Biosicherheit einzuhalten und zu garantieren. Damit könnten schwere und/oder unumkehrbare Schäden einhergehen.
Die Behörde ist von einer wissentlichen Zuwiderhandlung von Monsanto überzeugt. Das nicht autorisierte Gensoja-Saatgut wurde von dem Unternehmen „Comercializadora Mayorista del Golfo“ vertrieben. Dieses bekam von Monsanto die Lizenz, das Saatgut unter dem Markennamen Soya Solución Faena auf den Markt zu bringen.
Maya-Gemeinden kämpfen bereits seit einem Jahr gegen illegalen Soja-Anbau
Verschiedene Initiativen auf der Halbinsel Yucatán und vor allem die organisierten Maya-Gemeinden in Campeche hatten schon im vergangenen Jahr auf den illegalen Anbau der Gensoja hingewiesen. In diesem Jahr deuteten ihre eigenen Stichproben darauf hin, dass der illegale Soja-Anbau den konventionellen Soja-Anbau in der Region sogar deutlich übertraf. Mehrfach hatten sie dies vor verschiedenen mexikanischen Behörden vorgebracht, waren jedoch praktisch auf taube Ohren gestoßen. Bezüglich des gerichtlich im Nachhinein angeordneten Befragungsprozesses der betroffenen Maya-Gemeinden über den Gensoja-Anbau machten Gemeinden und die sie begleitenden Organisationen immer wieder auf Manipulationen und Einschüchterungsversuche der Behörden aufmerksam. Dabei sahen die Maya die Senasica-Abteilung des Landwirtschaftsministeriums aufgrund ihres Auftretens vor allem als Interessenvertreterin von Monsanto an.
Auch Etappensieg der Kollektivklage vor Bundeskammergericht
Unter den genannten Umständen wirkt die Entscheidung daher wie ein kleines Wunder. Das Landwirtschaftsministerium bestätigt nun auf einmal die Argumente und Befürchtungen, die die Gegner*innen der Gensoja in Mexiko seit Jahren vorgebracht haben. Möglicherweise hat dies eine Signalwirkung für den Einsatz gegen den Anbau von Genmais in Mexiko. Ebenfalls Ende vergangener Woche verzeichneten die Initiator*innen der 2013 vor Gericht eingereichten sogenannten Kollektivklage gegen den experimentellen und kommerziellen Anbau von Genmais einen Etappensieg. Ein mexikanisches Bundeskammergericht entschied am vergangenen Freitag, dass das 2013 von einem Richter als Präventivmaßnahme beschlossene Genehmigungsverbot vorerst aufrechterhalten bleibt.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Monsanto klein beigibt. Im Fall der Gensoja gibt es bei den Maya-Gemeinden und ihren Unterstützer*innen daher verhaltenen Optimismus. In Campeche, aber auch den anderen Bundesstaaten wird es darum gehen, ob das Gensojaverbot effektiv durchgesetzt wird. Zudem hat der Anbau der Monokultur – sowohl als konventionelle wie auch genveränderte Soja – in Campeche bereits zur umfangreicher Entwaldung und der Kontaminierung des Grundwassers durch Glyphosat geführt.
Genehmigungen für Gensoja-Anbau zurückgezogen – Schwere Vorwürfe gegen Monsanto von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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