Erste CIDH-Anhörung zum Klimawandel als Fluchtgrund

(Lateinamerika und die Karibik, 26. Februar 2024, cejil.org).-  Zum ersten Mal hat die Interamerikanische Menschenrechtskommission eine Anhörung mit Menschen gemacht, die durch die Auswirkungen des Klimawandels zur Migration gezwungen sind. Die Beiträge der Anhörung zum Thema Klimawandel und Migration am 29. Februar kamen aus Mexiko, Honduras, Kolumbien und Haiti. Die öffentliche Anhörung „Menschenrechte von Personen, die sich aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels in menschlicher Mobilität befinden“ war von 30 Organisationen aus Lateinamerika, der Karibik und den Vereinigten Staaten gefordert worden. Die Kommission analysierte die Risiken und Gefährdungen der Migration und befasste sich mit den Rechten der Betroffenen. Die 30 Organisationen wollten damit das Risiko und die Verwundbarkeit der Menschen würdigen und darauf aufmerksam machen, dass die Klimakrise zusätzlich zu den strukturellen Ungleichheiten in der Region schwache und rassifizierte Bevölkerungsgruppen in besonderer Weise betrifft.

Migration aufgrund von plötzlichen oder fortschreitenden Katastrophen

Während der Anhörung brachten Menschen aus El Bosque (Tabasco, Mexiko), Cedeño (Marcovia, Choluteca, Honduras), Twuliá (La Guajira, Kolumbien) sowie aus haitianischen Gemeinden auf den Bahamas und in der gesamten Region ihre Erlebnisse ein und berichteten von plötzlichen oder fortschreitenden Katastrophen infolge der Auswirkungen des Klimawandels. Dazu gehören Wirbelstürme, der Anstieg des Meeresspiegels, Küstenerosion, Veränderungen der biologischen Vielfalt der Meere, anhaltende Dürren und Überschwemmungen, die nach Ansicht der Organisationen mit den Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängen. Auch rassistische Praktiken der Enteignung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen, die die Umweltzerstörung und soziale Konflikte verschärfen, kamen zur Sprache. Diese hätten im Laufe der Zeit sowohl wirtschaftliche als auch menschliche und kulturelle Verluste und Schäden verursacht. Viele Gemeinschaften seien gezwungen, innerhalb ihres eigenen Territoriums umzuziehen oder das Land zu verlassen. Während der Anhörung sprachen die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft über die normativen Lücken und den rechtlichen Schutzbedarf der Migrierenden. Auch die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kamen zu Wort.

Recht auf Schutz

Mit der Anhörung sollte der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Migration verdeutlicht und die Aufmerksamkeit der Staaten für das Thema Binnenvertreibung geweckt werden. Es ist ein Versuch, die Diskussion über den Grundsatz der Nichtzurückweisung und das Recht, jenseits der eigenen Landesgrenzen Schutz zu suchen, neu anzufachen. Dabei wurden bewusst intersektionelle und antirassistische Ansätze zugrunde gelegt, die regionale und globale Dynamiken der Ungleichheit berücksichtigen, und die am stärksten betroffenen Gemeinschaften einbezogen.

Die Anhörung wurde am 29. Februar um 9:00 Uhr Ortszeit in der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in Washington D.C. öffentlich abgehalten und in den Netzwerken der Kommission übertragen.

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