Ausschließlich Mapuche werden wegen Terrorismus angeklagt

(Buenos Aires, 22. Juli 2010, púlsar).- Der Sprecher der chilenischen Polizei Fredy Cancino hat gegenüber dem lateinamerikanischen Radiobildungsnetzwerk ALER (Asociación Latinoamericana de Educación Radiofónica) eingeräumt, dass es sich bei den Angeklagten, gegen die wegen Terrorismus-Verdachts ermittelt wird, ausschließlich um Mapuche handelt. Gegenwärtig sind 58 Mapuche davon betroffen. Gegen sie wird noch ermittelt bzw. sind die Urteile bereits ergangen.

Seit Mitte Juli versuchen 22 inhaftierte Mapuche mit einem Hungerstreik Rechtsgarantien einzufordern. In einem Bericht der chilenischen Polizei zum Gesundheitszustand der Inhaftierten heißt es, die Gefangenen hätten seit Beginn ihres Hungerstreiks durchschnittlich vier Kilogramm Körpergewicht verloren.

Als letzter stieß der 19-jährige Ignacio Andrés Gutiérrez Coña zu der Gruppe. Er wird wegen „Brandstiftung, versuchten Totschlags und der Zufügung von Verletzungen mit terroristischem Charakter“ angeklagt. Aufgrund dieser Anschuldigungen sitzt er bereits seit einem Jahr und vier Monaten in Untersuchungshaft. „Das noch aus der Zeit der Militärdiktatur stammende Antiterror-Gesetz wird ausschließlich auf Fälle angewendet, von denen Mapuche betroffen sind“ hatte Gutiérrez in einem Kommunique erklärt.

In Chile ist bis heute ein Antiterrorgesetz aus Zeiten der Pinochet-Diktatur in Kraft. Dem Gesetz zufolge können Angeklagte bis zu zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen, Anwälten der Verteidigung kann der Zugang zu den Ermittlungen verweigert und die Präsentation von Zeugen der Verteidigung kann abgelehnt werden. Die Anwendung dieser Gesetzgebung ist bereits von den Vereinten Nationen kritisiert worden.

Außerdem hatte auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte CIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) Chile bereits eine Rüge erteilt, weil gegen die Indigenen das Militärrecht angewendet wird.

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