(Buenos Aires, 07. August 2009, púlsar).- Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte CIDH (Corte Interamericano de Derechos Humanos) der Organisation Amerikanischer Staaten OEA (Organización de Estados Americanos) hat den brasilianischen Staat verurteilt, weil im Jahr 1999 illegal Telefongespräche zwischen Aktivist*innen der Landlosenbewegung MST (Movimento dos Trabalhadores Rurais Sem Terra) im brasilianischen Bundesstaat Paraná abgehört worden waren (vgl. poonal 391).
Damals hatte Polizeioberst Waldir Neves Copette die Befugnis beantragt, Telefongespräche von Arbeiter*innen der Kooperativen der MST abhören zu dürfen. Zur selben Zeit hatte die Regierung in Paraná von der MST gefordert, besetzte Ländereien wieder freizugeben.
Die umstrittene Richterin Elizabeth Khater genehmigte 1999 das Abhören. Die mitgeschnittenen Gespräche wurden veröffentlicht und kursierten teilweise in den Medien. Die Staatsanwaltschaft von Paraná und der Interamerikanische Gerichtshof deuteten an, diese Aktion könnte aus den politischen Motiven heraus erfolgt sein, dadurch die Aktivitäten der MST überwachen zu können. Auch der Bericht der Zivilpolizei des Bundesstaates Paraná kam zu dem Ergebnis, dass die besagte Abhöraktion illegal gewesen ist.
Die Leiterin der Nichtregierungsorganisation Justicia Global (Weltweit Gerechtigkeit), Andressa Caldas, bekräftigte, dass es sich bei der Abhöraktion um einen weiteren Versuch gehandelt habe, soziale Bewegungen zu diskriminieren. Caldas misst dem Urteil des Gerichtshofs sehr große Bedeutung bei, da gegenwärtig auch Telefongespräche der Regierungsinstanzen überwacht werden.
Der brasilianische Staat wurde wegen Verursachung seelischen Schadens zu einer Entschädigungszahlung an die Abhöropfer verurteilt. Das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes ist den Urteilen des Obersten Bundesgerichtshofes von Brasilien gleichwertig.
Interamerikanischer Gerichtshof verurteilt Brasilien wegen illegalen Abhörens der Landlosenbewegung MST von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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