Colonia Dignidad – Verpasste Chance bei der Aufklärung

Colonia Dignidad
Angehörige fordern ein „Ende des Schweigepaktes“ im Fall Colonia Dignidad / Foto: Jorge Soto

(Berlin, 19. Januar 2022, taz/LN/npla).- Italiens Justiz hat ein Ex-Führungsmitglied der Colonia Dignidad vorzeitig aus der Auslieferungshaft entlassen. In Chile soll der Deutsche Reinhard Döring wegen Beihilfe an der Entführung und dem Verschwindenlassen von politischen Gefangenen vor Gericht gestellt werden. Chiles Oberster Gerichtshof beantragte Dörings Auslieferung aus Italien, wo dieser aufgrund eines Interpol-Festnahmeersuchens im September 2021 verhaftet worden war. Doch im November ließ ein Berufungsgericht in Florenz ihn vorzeitig frei. Döring ist inzwischen wieder in Deutschland, wo ihm keine Strafverfolgung mehr droht.

„Die mangelnde rechtliche Aufarbeitung der Schwerstverbrechen der Colonia Dignidad bleibt ein Skandal“, sagt Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Die italienische Justiz habe „schwere Fehler“ begangen, aber auch Chile hätte stärker Einfluss nehmen müssen, fährt Schüller fort und kritisiert, insgesamt sei „eine große Chance verpasst“ worden, „das Schicksal der Verschwundenen wenigstens ein Stückchen mehr aufzuklären“.

In diesem Kontext ist Reinhard Döring nur ein Rädchen im Getriebe. Doch was war geschehen? Bis 2004 lebte Reinhard Döring in der Colonia Dignidad. Dann verließ er die deutsche Sektensiedlung in Chile, in der Freiheitsberaubung, sexualisierte Gewalt und Zwangsarbeit zum Alltag gehörten, und die eng mit der Diktatur Augusto Pinochets kooperierte. Seit 2004 lebt der heute 75-Jährige weitgehend unbehelligt im nordrhein-westfälischen Gronau.

Bereits seit 2005 laufen Ermittlungen gegen Döring  in Chile

Seit 2005 ermittelt die chilenische Justiz wegen der Beteiligung an der Entführung und dem Verschwindenlassen der 1976 verschleppten politischen Gefangenen Juan Maino, Elizabeth Rekas und Antonio Elizondo (alle Aktivist*innen des „Movimiento de Acción Popular Unitaria“/MAPU) gegen Döring und erließ einen internationalen Haftbefehl. Er soll an gemeinsamen Kursen und militärischen Operationen von Angehörigen der Colonia Dignidad mit dem Geheimdienst der chilenischen Militärdiktatur (DINA) teilgenommen haben. Die DINA hatte nach dem Putsch von 1973 ein Lager auf dem Gelände der deutschen Sektensiedlung eingerichtet, in dem Hunderte Oppositionelle gefoltert und Dutzende ermordet wurden. Diese wurden in Massengräbern auf dem Gelände der Colonia Dignidad verscharrt, ihre Leichen später wieder ausgegraben und verbrannt. Das belegen Aussagen von Angehörigen der deutschen Siedlung.

Döring selbst hatte bei einer Vernehmung in Deutschland 2009 gestanden, Gefangene bewacht zu haben. Außerdem soll er nach Aussagen, die ein anderer ehemaliger Angehöriger der Colonia Dignidad bei einer gerichtlichen Vernehmung 2005 in Chile gemacht hatte, als Fahrer auch Gefangene an einen abgelegenen Ort auf dem Siedlungsgelände zur Exekution transportiert haben. In einer früheren Vernehmung hatte Döring bestätigt, Waffen und Motoren – mutmaßlich von Autos von politischen Gefangenen – auf dem Gelände der Colonia Dignidad versteckt bzw. vergraben zu haben.

Festnahme bei einer Urlaubsreise nach Italien

Wegen seiner deutschen Staatsangehörigkeit liefert Deutschland Döring nicht nach Chile aus. Ein 2016 eröffnetes eigenständiges Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Münster 2019 wieder ein. Es läge kein hinreichender Tatverdacht vor, erklärte die Staatsanwaltschaft damals. Rechtsanwalt Andreas Schüller kritisiert, wichtige Zeugen, die das ECCHR benannt habe, seien nicht vernommen worden. Es habe keinen ausreichenden Willen zur Aufklärung gegeben.

Bei einer Urlaubsreise in die Toskana wurde Döring am 22. September 2021 in der Kleinstadt Forte dei Marmi aufgrund eines Interpol-Haftersuchens festgenommen. Seitdem saß er dort in Haft. Einem Auslieferungsabkommen zwischen Chile und Italien entsprechend überstellte der Oberste Gerichtshof Chiles am 12. November fristgerecht einen Auslieferungsantrag für Döring, der am 18. November in Italien ankam und am 19. bereits dem italienischen Justizministerium vorlag.

Doch ebenfalls am 18. November befand ein Berufungsgericht in Florenz, Dörings Gesundheitszustand sei „mit der Haft unvereinbar“. Deshalb solle seine Haft durch „weniger schwere Maßnahmen“ ersetzt werden. Kurzum: Döring wurde unter der Auflage, sich täglich einmal bei der Polizei in Lucca in der Toskana zu melden, aus dem Gefängnis entlassen.

Dieser Beschluss wurde bemerkenswerterweise vier Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines Auslieferungsantrags gefällt, und zwar unter Verweis darauf, dass die Voraussetzungen für die Haft sowieso am 22. November auslaufen würden. „Nach Informationen aus dem Justizministerium liegen keine Hinweise darauf vor, dass die chilenischen Justizorgane einen Auslieferungsantrag gestellt oder die entsprechenden Dokumente übergeben haben“, heißt es im Beschluss des Berufungsgerichts.

Am 22. November forderte das italienische Justizministerium unter Verweis auf Fluchtgefahr Dörings, diesen sofort wieder festzusetzen und der Generalstaatsanwalt legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts in Florenz ein. Nach Informationen aus dem Justizministerium wies das Berufungsgericht diese Beschwerde jedoch zurück. Laut Angaben der italienischen Polizei meldete Döring sich nach seiner Entlassung täglich auf dem Revier in Lucca und reiste am 22. November ab. Inzwischen ist er wieder zu Hause in Gronau.

„Unentschuldbarer Fehler“

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Andenken an die 1976 verschleppten politischen Gefangenen Juan Maino, Elizabeth Rekas und Antonio Elizondo / Foto: Ute Löhning

Die Frist zur Einreichung eines Auslieferungsantrags nicht einzuhalten, sei ein „unentschuldbarer Fehler“, kritisiert die Rechtsanwältin Mariela Santana und ergänzt: „Die Haftanordnung galt bis 22. November um Mitternacht, da lag der chilenische Auslieferungsantrag längst vor“. Santana vertritt Margarita und Mariana Maino, die Schwestern des 1976 in Chile Verschwundenen Juan Maino, die noch immer für die Aufklärung des Schicksals ihres Bruders kämpfen.

Italien sei dafür verantwortlich, dass Döring entkommen konnte, erklärt Santana, außerdem habe das Gericht in Florenz die offensichtliche Fluchtgefahr im Fall Dörings verkannt und die Interessen der Opfer nicht geschützt, obwohl Juan Maino sogar die italienische Staatsangehörigkeit besaß. Santana kritisiert ebenso fehlendes Engagement der chilenischen Regierung. Diese müsse gegenüber der italienischen Seite auf Aufklärung drängen, erklärt sie. Doch der Außenminister habe auch Monate später nicht erklärt, warum nicht direkt nach Dörings Verhaftung eine anwaltliche Vertretung des chilenischen Staates im italienischen Auslieferungsverfahren benannt wurde. [Aktualisierung d. Red: Der chilenische Außenminister Andrés Allamand ist am 6.2.2022 zurückgetreten – ohne die Rolle Chiles bei der schleppenden Bearbeitung von Dörings Auslieferungsantrag aufzuklären]

Angehörige der Opfer sehen italienische, chilenische und deutsche Behörden in der Pflicht

„Es gab einen Haftbefehl, aber die Staaten haben nicht kooperiert“, so habe Döring entkommen können, sagt auch Mariana Maino, die Schwester des Verschwundenen Juan Maino. Sie kritisiert, Chile sei ebenso wenig engagiert und müsse nun reagieren. Und in Deutschland fehle es im Kontext der Colonia Dignidad insgesamt an einem Sinn für Gerechtigkeit. Angehörige von Verschwundenen forderten kürzlich bei einer Kundgebung auf dem Gelände der Ex Colonia Dignidad ein Ende des Schweigepakts. All jene Personen, die mit ihrem Wissen zur Aufklärung des Schicksals der Verschwundenen beitragen können, sollten endlich sprechen.

Tatsächlich ist Döring kein Einzelfall. In Deutschland hat es faktisch keine juristische Aufarbeitung der Verbrechen der Colonia Dignidad gegeben. Sehr genau beschreibt das der Politologe Jan Stehle in seiner 2021 im Transcript Verlag veröffentlichten Dissertation „Der Fall Colonia Dignidad. Zum Umgang bundesdeutscher Außenpolitik und Justiz mit Menschenrechtsverletzungen 1961-2020“. Stehle kritisiert, der deutschen Justiz fehle es an der „Anerkennung des systemischen Charakters der Colonia Dignidad als kriminelle Organisation“.

Bis heute lebt auch Hartmut Hopp, der in Chile wegen Beihilfe zu Missbrauch und Vergewaltigung rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilte frühere Leiter des Krankenhauses der Sektensiedlung, unbehelligt in Krefeld. In den 1970er und 1980er Jahren hatte er das Privileg, die Colonia Dignidad verlassen zu können und in Santiago und in den USA zu studieren. Er galt als Verbindungsmann der zum Geheimdienst der Diktatur und vertrat die deutsche Siedlung gegenüber der Presse oder auch bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag 1988 nach außen. Auch gegen ihn hatte die chilenische Justiz im Fall der Entführung von Juan Maino und anderen ermittelt – bis sich Hopp 2011 nach Deutschland absetzte.

Hopp spielte sicherlich eine wichtigere Rolle als Döring. Ohnehin gehe es nicht nur um die Ermittlungen einzelner Fälle, erklärt Andreas Schüller, sondern „letztlich hilft aus Sicht des ECCHR nur ein Strukturermittlungsverfahren in Deutschland, um den Gesamtkomplex der Colonia Dignidad als solchen zu ermitteln“, so der Jurist. Er ergänzt, dass auch die Politik die Möglichkeit habe, einen Sonderermittler zu mandatieren. Doch dazu konnten sich bis heute weder die Justiz noch die Politik in Deutschland durchringen.

[Aktualisierung 21.2.2022: Der Oberste Gerichtshof Italiens lehnte eine Intervention des Staatsanwalts von Florenz zu diesem Fall ab. In der Folge bedeutet dies, dass es keinen europäischen Haftbefehl gegen Döring geben wird.]

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