(Fortaleza, 28. Januar 2016, adital/poonal).- Die Abschiebung des ehemaligen Verteidigungsministers El Salvadors, José Guillermo García, der sich bis zum 8. Januar dieses Jahres in den USA aufgehalten hatte, hat die Debatte über das umstrittene Amnestiegesetz in El Salvador wieder angefacht. Obwohl García wegen seiner Verantwortung für Folter und außergerichtliche Hinrichtungen während des Bürgerkriegs zwischen 1980 und 1991 verurteilt wurde, muss García seine Strafe nicht in seinem Herkunftsland verbüßen. Menschenrechtsverbände und Angehörige von Verschwundenen aus dieser Zeit fordern, die Amnestie für Kriegsverbrecher zu beenden.
Zwölf Jahre lang (von 1980 bis Anfang 1992) erschütterte ein blutiger Konflikt das Land. Man schätzt, dass etwa 75.000 Menschen brutal ermordet wurden; weitere 8.000 verschwanden unter gewaltsamen Umständen. Bis heute schützt El Salvador seine Kriegsverbrecher mittels eines Amnestiegesetzes, das unter der Regierung von Alfredo Cristiani (1989-1994) im Jahr 1993 durch die gesetzgebende Vollversammlung verabschiedet wurde.
„Wo sind die Verschwundenen?“ – „Sucht sie doch!“
Der 82-jährige García hatte seit 1990 in Florida Asyl gefunden; im Jahr 2012 wurde er jedoch in den Vereinigten Staaten verurteilt, wegen seiner Beteiligung an verschiedenen Morden und Folterungen seitens des salvadorianische Militärs. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, die Ermordung des Erzbischofs von San Salvador, Oscar Romero im März 1980 vertuscht zu haben. Der Geistliche wurde im vergangenen Jahr vom Vatikan seliggesprochen. Zudem wurde García für den Tod von 1.000 Bauern und Bäuerinnen aus der Region Mozote im Jahr 1980 verantwortlich gemacht. Ferner soll er in die Ermordung mehrerer US-amerikanischer Nonnen im selben Jahr verwickelt gewesen sein.
Erika Guevara-Rosas, die Leiterin der Amerika-Sektion von Amnesty International, erklärte: „Indem sie die bei den historischen Friedensverhandlungen gefassten Beschlüsse ignorieren, machen die salvadorianischen Behörden sich lustig über Tausende Verschwundene, Tausende Opfer von Folter und Hinrichtungen und über deren Familien, die alle nichts weiter wollen als ihr Recht auf Wahrheitsfindung, auf Gerechtigkeit und auf Entschädigung.“
Bei seiner Ankunft auf dem internationalen Flughafen von El Salvador wurde García von Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und einer kleinen Delegation von Familienangehörigen der Opfer empfangen. Auf Plakaten und Spruchbändern betitelten sie ihn als Mörder und Folterer. Auf ihre Frage, wo die Verschundenen seien, antwortete García: „Sucht sie doch!“ Nach der Ausweisung von Carlos Eugenio Vides Casanova, der sich in Washington aufgehalten hatte und im April 2015 wegen seiner Beteiligung an Kriegsverbrechen das Land verlassen musste, ist José Guillermo García nun der zweite Militärangehörige, der des Landes verwiesen wird. In El Salvador muss er nun keine Strafverfolgung mehr befürchten.
Amnestiegesetz: Kriegsverbrecher bleiben straffrei von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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