Proyecto Ambulante: Neues Telekommunikationsgesetz beschränkt Meinungsfreiheit

von Juana Galicia

(Fortaleza, 12. Juli 2014, adital-poonal).- Am 5. Juli verabschiedete der Senat mit dem „Ley Telecom“ ein neues Telekommunikationsgesetz, welches als höchst umstritten gilt. Das Gesetz beinhaltet neue Regeln für den Betrieb von Radio- und Fernsehsendern und betrifft auch Telefon und Internet. Dabei ermöglicht es nationalen Sicherheitskräften und Nachrichtendiensten den Zugriff auf persönliche Daten mexikanischer Bürger*innen sowie eine Vorratsdatenspeicherung von bis zu zwei Jahren.

Amarc: Erwartungen an Demokratisierung der Medien nicht erfüllt

Keine der Erwartungen auf eine Demokratisierung habe sich im Hinblick auf Community-Radios erfüllt, so Gisela Martínez von der Rechtsabteilung des Weltverbands der Community-Radios in Mexiko AMARC (Asociación Mundial de Radios Comunitarias México).

Martínez weist darauf hin, der Senat habe die Möglichkeit verschwendet, eine historische Schuld mit den marginalisierten Stimmen im Land zu begleichen. Die Gesetzreform hätte ein Durchbruch im Kampf gegen die Diskriminierung von indigenen Gemeinschaften und Völkern werden und eine Vielfalt an Ausdrucksweisen fördern können. Es wurde jedoch keine Gesetzesänderung, die dazu führen wird, dass nicht nur die Stimme des Fernseh-Duopols gehört wird, wie Martínes sie erhoffte. Denn laut dem Nachrichtenportal amerika21.de kontrollieren zwei Medienuntehmen etwa 90 Prozent der vergebenen Frequenzen, Televisa und TV Azteca.

Am 14. Juli wurde das Gesetz erlassen. Laut Martínez erlaubt es komerziellen Medien ihre Werbezeiten zu erhöhen, während es den sozialen Medien Werbung und Sponsoring verbietet. Dabei unterwerfe das „Ley Telecom“ die indigenen Radiosender im Verborgenen der Vormundschaft der Nationalen Komission zur Entwicklung der indigenen Völker CDI (Comisión Nacional del Desarrollo de los Pueblos Indígenas).

Verstoß gegen Autonomie der indigenen Völker

Dass die Komission nun bei der Erteilung von Rundfunklizensen für soziale Medien eingreifen kann, verstoße, so Martínez, gegen die Autonomie der indigenen Völker, gegen internationale Verträge sowie gegen Artikel 2 der Verfassung. Letzterer erkennt indigene Sprachen gleichberechtigt neben Spanisch als Nationalsprache an.

Das Gesetz grenzt die sozialen Medien beim Radio auf die hohen Frequenzen ein, eine Beschränkung, die gegen das Prinzip der Gleichheit in technischer Hinsicht verstoße. Denn aufgrund der Höhenlage, auf der sich diese Sender befinden, hemmen die hohen Frequenzen die Qualität der gesendeten Signale.

Hohe Strafen für das Senden ohne Genehmigung

Zudem sähe das Gesetz millionenschwere Strafen für das Senden ohne Genehmigung vor sowie die Beschlagnahmung von Gütern und Gerätschaften in Widerspruch zu Artikel 7 der Verfassung. Zudem würde es der Kriminalisierung Vorschub leisten, als dass Mitarbeiter*innen von Community-Radios die Möglichkeit hätten, rechtlich dagegen vorzugehen. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass ein Prozent des gesamten Werbeetats den Instanzen des Bundes und ihrer sozialen Kommunikation zukommen. Dieser Betrag wird dann unter allen Radiosendern aufgeteilt.

Wie amerika21.de berichtet, protestierten 16 Community-Radios gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit, indem sie von 7. bis 8. Juli ihre Sendungen abschalteten.

CC BY-SA 4.0 Proyecto Ambulante: Neues Telekommunikationsgesetz beschränkt Meinungsfreiheit von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert