Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 13. Februar 2007
Inhalt
MEXIKO
GUATEMALA
EL SALVADOR
HAITI
KOLUMBIEN
ECUADOR
PERU
BOLIVIEN
ARGENTINIEN
URUGUAY
MEXIKO
AI fordert Präsident Calderón zur Respektierung der Menschenrechte auf
(Mexiko-Stadt, 7. Februar 2007, cimac-poonal).- DieMenschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) forderte den mexikanischen Präsident Felipe Calderón und den Kongress dringend auf, das Rechtssystem und die Organisation der staatlichen Sicherheitskräfte zu reformieren und den internationalen Menschenrechtsnormen anzupassen. Calderón von der konservativen Partei PAN (Partido Acción Nacional) hatte bereits mehrfach verlauten lassen, dass er das Land “mit harter Hand” regieren werde. „Wenn die neue Regierung keine effektiven Maßnahmen ergreift, sieht es so aus, als würden Menschenrechtsverletzungen in Mexiko toleriert“, erklärte Esteban Beltrán, Aktivist der mexikanischen AI-Delegation. „Durch die Schwächen unseres Rechtssystems und des Sicherheitsapparats kommt es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, Straflosigkeit und ungerechtfertigten Verfahren“, erklärte der Aktivist.
Der Bericht „Mexiko – Gesetze ohne Gerechtigkeit: Menschenrechtsverletzungen und Straflosigkeit durch Justiz und Sicherheitsapparat“ befasst sich mit den Schwächen der Gerichtsbarkeit und der öffentlichen Sicherheit in Mexiko. Darin heißt es unter anderem: „In verschiedenen Regionen Mexikos werden häufig Dutzende von Menschen auf der Grundlage unzureichender Beweise bzw. ohne ersichtlichen Grund verhaftet; anschließend verweigert man ihnen ihre Grundrechte. Rechtsirrtümer und Misstrauen gegenüber unserem Rechtsstaat und unserer Gerichtsbarkeit sind das Ergebnis.“ Das System der Strafverfolgung sei so uneffektiv, dass es selbst in den wenigen Fällen, in denen Rechtsverletzungen überhaupt gerichtlich untersucht würden, sehr selten vorkomme, dass die Verantwortlichen vor Gericht belangt werden. Die Straflosigkeit werde damit immer mehr zur Gewohnheit wird, so der Bericht weiter.
Die große Diskrepanz zwischen den Rechtsprinzipien und den tatsächlichen strafrechtlichen Verfolgungen, die Praxis der rechtlich ungesicherten Schutzhaft, die falschen Vorwürfe gegen politische Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen sowie das Fehlen der „Unschuldsvermutung“ im mexikanischen Rechtssystem seien einige dieser Schwächen.
Ein weiterer Punkt, den der Bericht anspricht, sind die Auswirkungen dieser Schwächen auf die Indígenas, die er als „die verletzlichsten Glieder unserer Gesellschaft“ bezeichnet. Dazu werden zwei Beispielfälle beschrieben. Magdalena García Durán, Mazahua-Indígena, wurde während den Auseinandersetzungen in San Salvador Atenco festgenommen. Man warf ihr gemeinschaftliche Entführung und Angriff auf das Verkehrsnetz vor. Seit Mai 2006 befindet sie sich im Gefängnis Santiaguito. „Obwohl Magdalena vor Gericht beweisen konnte, dass sie sich zum fraglichen Zeitpunkt, als die ihr angelasteten Delikte verübt wurden, nicht am Tatort befand, wurde von der Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen sie wegen Entführung eines Polizisten und Blockierung der Verkehrswege erhoben, und sie sitzt immer noch in Haft“, so der Bericht.
Ein anderer Fall ist der des politischen Aktivisten Germán Mendoza Nube. Der auf einen Rollstuhl angewiesene Lehrer wurde am 9. August 2006 von Polizeikräften des Bundesstaats Oaxaca aufgrund von Vorwürfen verhaftet, die vor Gericht aus Mangel an Beweisen zurückgewiesen worden waren. Zuvor hatten Polizeikräfte angegeben, Mendoza habe bei seiner Verhaftung Waffen mit sich geführt, obwohl mehrere Zeugen das Gegenteil bestätigen konnten. Mendoza selbst wurde der Grund seiner Verhaftung nicht mitgeteilt, und ihm wurde nicht erlaubt, seine Familie zu benachrichtigen.
Der AI-Bericht zeigt auf, dass der Mehrheit der mutmaßlichen Verbrecher bei ihrer Verhaftung, wo sie in der Regel Folter und Einschüchterung zu erwarten haben, anwaltliche Unterstützung versagt wird. Die Behörden würden Anzeigen wegen Körperverletzung in Haft in der Regel gar nicht aufnehmen oder sie nachlässig behandeln. Meist seien es die ärmsten und verletzlichsten Glieder der Gesellschaft, die in Untersuchungshaft misshandelt würden. Zu ihrer Verteidigung bekämen sie oft nur unerfahrene und inkompetente Anwälte beigeordnet. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für öffentliche Strafverteidigung in Mexiko aus dem Jahr 2004 ergab, dass im ganzen Land nur 82 Anwälte die notwendige Ausbildung haben, um die rechtliche Vertretung für die etwa 13 Millionen mexikanischen Indígenas zu übernehmen.
Atenco: Verfassungsgericht lässt Polizeivergehen untersuchen
Von Gerold Schmidt
(Mexiko-Stadt, 7. Februar 2007, npl).- Zwei Tote, vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen, Dutzende brutal zusammen geschlagene Menschen, wahllose Verhaftungen, nicht autorisierte Hausdurchsuchungen mit anschließender Verwüstung und Diebstahl. Das waren einige der von den Polizeitruppen verursachten „Kollateralschäden“, als sie im Mai 2006 militante Proteste von Bewohnern des nahe Mexiko-Stadt gelegenen Dorfes San Salvador Atenco niederschlugen. Entgegen pessimistischer Erwartungen von Menschenrechtsorganisationen erklärte sich das mexikanische Verfassungsgericht am Dienstag mit knapper Mehrheit zuständig für die Aufarbeitung dieser Vorkommnisse und ordnete eine richterliche Untersuchungskommission an. Die Entscheidung hat über den konkreten Fall hinausreichende Bedeutung. Sie macht grundsätzlich den Weg dafür frei, auf höchster richterlicher Ebene die von staatlichen Autoritäten unter dem Vorwand der „Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung“ begangenen Vergehen zu behandeln. Dies ist auch für das Polizeigebaren gegen die sozialen Proteste im südmexikanischen Bundesstaat Oaxaca wichtig.
Der Artikel 97 der mexikanischen Verfassung überlässt dem Obersten Gericht die Bewertung, ob Ereignisse vorliegen, die eine „schwere Verletzung eines individuellen Grundrechtes darstellen“. Das Verfassungsgericht „kann“ dann eine Untersuchungskommission bestellen, die unabhängig von örtlichen
und föderalen Behörden ermittelt. Einige der besonders konservativen Robenträger hatten nach der Devise “wo gehobelt wird, fallen auch Späne” versucht, die Polizeibrutalität als hinzunehmende Tatsache bei der Ausübung staatlicher Gewalt zu rechtfertigen und gleichzeitig die Zuständigkeit des Gerichts zu verneinen. Der als sehr regierungsnah geltende Richter Mariano Azuela bezeichnete den Fall als „nicht außerordentlich“. Es werde noch der Moment kommen, indem das Gericht über „irgendein Sportereignis“ entscheiden solle, bei dem Sicherheitskräfte einschritten. Letztendlich setzte sich jedoch die Auffassung des Verfassungsrichters Genaro Góngora durch, das Oberste Gericht dürfe „weder Komplize durch Unterlassen noch Wäscherei für Menschenrechtsverletzungen“ sein.
Die genauen Aufgaben und Kompetenzen der Untersuchungskommission müssen noch von der Richtermehrheit definiert werden. Vielleicht wird ihr Mandat sehr eingeschränkt sein. Dennoch ist die Entscheidung eine Botschaft an die konservative Bundesregierung und ihre Funktionsträger. Der aktuelle mexikanische Bundesstaatsanwalt Eduardo Medina war im Vorgängerkabinett als Minister für Öffentliche Sicherheit einer der Hauptverantwortlichen für den Polizeieinsatz in Atenco. Die umfangreichen Untersuchungen der staatlichen Menschenrechtskommission und deren Empfehlungen ignorierte er weitgehend. Ebenso die Anklagen weiterer nationaler und internationaler Organisationen. Nur einige untergeordnete Polizeibeamte wurden halbherzig zur Rechenschaft gezogen. Über das Verfassungsgericht wird sich das den Rechtsstaat immer wieder betonende Kabinett des seit Dezember amtierenden Präsidenten Felipe Calderón nicht ganz so einfach hinwegsetzen können.
Der Beschluss der Richter gibt auch der Klage der in Atenco schwer misshandelten deutschen Studentin und Fotojournalistin Samantha Dietmar Rückhalt. Die damals mit vier weiteren Ausländern deportierte Dietmar zeigte bei der Berliner Staatsanwaltschaft „unbekannte mexikanische Polizisten“ unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und sexueller Nötigung an. Eine Anklage in Mexiko hatten die dortigen Behörden durch die Abschiebung unmöglich gemacht.
Migrantenrechte eingeschränkt
(Guatemala-Stadt, 5. Februar 2007, cerigua-poonal).- Migrant*innen, diedas mexikanische Territorium nutzen, um in die USA zu gelangen, sollen zukünftig härteren Strafen ausgesetzt sein. Nach Angaben der Internetausgabe der mexikanischen Tageszeitung „El Universal“ habe das Innenministerium angekündigt, in Mexiko festgenomme Migrant*innen hätten kein Recht auf Besuche und humanitäre Betreuung. Nach den neuen Regelungen sollen nicht einmal Vertreter von Menschenrechtsorganisationen Zugang zu den Einrichtungen der Nationalen Migrationsbehörde INM (Instituto Nacional de Migración) haben, um die Situation der Migrant*innen zu überprüfen.
Pfarrer Alejandro Solalinde von einer kirchlichen Kommission, die sich mit Migration beschäftigt, und Edgar Cortez vom Mexikanischen Menschenrechtsdachverband „Alle Rechte Für Alle“ stimmten darin überein, dass diese Maßnahmen dem Anstieg der Verletzungen der fundamentalen Rechte der zentralamerikanischen Flüchtlinge Vorschub leisten. Zudem werde damit die Straflosigkeit gesteigert, mit der die Staatsbeamten gegen die Migrant*innen agieren.
Die beiden Menschenrechtler wiesen darauf hin, dass die neuen Bestimmungen gegen den Grundsatz der Transparenz verstoßen, der in dieser Art von Haftanstalten herrschen sollte. Auch würde die Arbeit derjenigen behindert, die sich mit der Verteidigung und dem Schutz der Migrant*innen befassen.
Die Kirche in Guatemala sowie Institutionen, die sich für die Rechte von Migrant*innen einsetzen, machen die Vertreter*innen der Migrationsbehörde, der kommunalen und regionalen Polizei sowie das mexikanische Militär für brutale Übergriffe wie Erpressung, Raub, Vergewaltigung, Verfolgung, illegale Verhaftung und Inhaftierung verantwortlich. Man behandle die Migrant*innen wie Kriminelle. „Ich beobachte bei den Vertreter*innen der Migrationsbehörde Angst vor den Menschenrechten, vor den Anschuldigungen und davor, angezeigt zu werden. Die größte Angst haben sie jedoch vor den Menschen“, sagte Solalinde.
GUATEMALA
Amnesty beklagt Bedrohung von Menschenrechtsaktivist*innen
(Guatemala-Stadt, 7. Februar 2007, cerigua).- DieMenschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat nach jüngsten Angriffen und Einschüchterungsversuchen in Guatemala auf die gefährliche Situation für dortige Menschenrechtsorganisationen hingewiesen. Am ersten Februarwochenende war es unter anderem zu Einbrüchen in die Räume der Schutzvereinigung für Menschenrechtsverteidiger*innen UPDDH (Unidad de Protección de Defensoras y Defensores de Derechos Humanos), der Nationalen Menschenrechtsbewegung MNDH (Movimiento Nacional por los Derechos Humanos) und des Vereins Kommunikation für Kunst und Frieden COMUNICARTE (Comunicación para el Arte y la Paz) gekommen.
Amnesty gab in einem international verbreiteten Pressekommunikee bekannt, dass bei den Einbrüchen am 3. bzw. 4. Februar insgesamt 13 Computer entwendet wurden. Diese enthielten Daten über Menschenrechtsverletzungen, die Aktivitäten von Bergbauunternehmen sowie insbesondere über eine bevorstehende Befragung der von Bergbauprojekten bedrohten indigenen Gemeinden.
Weiterhin wurde berichtet, dass am 5. Februar Mitarbeiter*innen der betroffenen Organisationen, als sie vor dem Gebäude auf die Polizei warteten, nachdem sie den Einbruch festgestellt hatten, aus einem roten Toyota gefilmt worden seien. Nach Angaben von Amnesty waren von den Einbrechern Aktenschränke und Schreibtische durchsucht worden sowie Datenträger, Dokumente, Kassetten, Kameras, Filmprojektoren und Geld entwendet worden. Am Tatort wurden später Handschuhe und Fäkalien entdeckt.
Die UPDDH untersucht und dokumentiert Übergriffe und Einschüchterungsversuche auf Menschenrechtsaktivist*innen in Guatemala. In letzter Zeit hatte sich die Organisation dem Amnesty-Bericht zufolge unter anderem mit der Bedrohung einer Person beschäftigt, die einen kritischen Bericht über das Vorgehen von Bergbauunternehmen veröffentlicht hatte, sowie mit dem Mord an einem Gewerkschaftsvertreter in dem im Bundesstaat Escuintla liegenden Puerto Quetzal.
Nach Angaben von AI wollte die UPDDH am 5. Februar ihren Jahresbericht zu den Angriffen auf Menschenrechtsaktivist*innen für 2006 vorstellen. Darin sind 278 Übergriffe und 14 Morde dokumentiert.
Bauernführer ermordet
(Guatemala-Stadt, 7. Februar 2007, cerigua-poonal).- Im OstenGuatemalas wurden in dieser Woche zwei Bauernführer ermordet. Die Campesinos wurden Opfer der Repression illegaler Gruppen, die gegen die Forderungen der Bauern nach Recht auf Land vorgehen.
Am vergangenen Dienstag (6.2.) wurden Israel Carías Ortiz, Bauernführer aus Los Achiotes, Zacapa, sowie seine Söhne Robin Aroldo und Ludwin Alexis umgebracht. Nach Angaben des Dachverbands der Campesinoorganisationen CNOC (Coordinadora Nacional de Organizaciones Campesinas) hatte der Aktivist Morddrohungen erhalten, nachdem er Anspruch auf eine Finca im Eigentum von Großgrundbesitzern erhob. Die CNOC machte die Großgrundbesitzer Geraldina Cordón, Faustina Barillas, Jorge Madrid, Víctor Hugo Salguero, Edwin Ruiz und Salvador Cabrera für den dreifachen Mord
verantwortlich. Diese Personen hätten die Bauernführer von Los Achiotes mit dem Tod bedroht. Darunter seien auch der ermordete Israel Carías Ortiz sowie das CNOC-Mitglied Abelardo Roldán gewesen.
Die Gemeinde versuche schon seit geraumer Zeit, die Rechte für die sich im Staatsbesitz befindliche Finca Los Achiotes zurückzuerlangen. Großgrundbesitzer hätten sich das Landgut angeeignet. Es seien aber Verhandlungen geführt worden und die Finca solle bald an die Bauern übergeben werden, heisst es in der CNOC-Erklärung.
Das Attentat war das zweite innerhalb einer Woche, das sich gegen Aktivisten im Osten des Landes richtete. Zuvor war schon in Chiquimula José Eduardo García, der Proteste für die Übergabe von Land und andere soziale Forderungen organisierte, entführt und Stunden später tot aufgefunden wurde.
EL SALVADOR
Weitere Truppen in den Irak
(Lima, 7. Februar 2007, na-poonal).- Mit großem Tamtam und zumLeidwesen der Bevölkerung hat Präsident Antonio Saca am 29. Januar 380 weitere Soldaten zur Unterstützung der US-amerikanischen Truppen in den Irak entsandt. Vor den Artilleriesoldaten bekräftigte Saca seine Unterstützung des Antiterrorkriegs und wies darauf hin, dass auch El Salvador während des Bürgerkriegs (1980-92) selbst unter dem Terrorismus gelitten habe. „Es ist ein heikles Unterfangen, es ist ein schwieriges Unterfangen, aber es ist die einzige Möglichkeit, die Freiheit zu verteidigen”, sagte Saca weiter.
El Salvador ist das einzige lateinamerikanische Land, das seit August 2003 Truppen in den Irak entsendet. Nun macht sich schon das achte Kontingent auf den Weg. Zu Beginn des Krieges beteiligten sich neben den Salvadorianern auch Kontingente aus Honduras, Nicaragua und der Dominikanischen Republik. Doch diese Länder entschieden sich letztlich zum Abzug ihrer Truppen. Saca widersprach Anschuldigungen, er würde Soldaten in den Irak entsenden, um damit seine Dankbarkeit gegenüber der US-Regierung für die zeitlich begrenzte Aufenthaltserlaubnis für tausende in den USA ansässige und arbeitende Salvadorianer*innen zum Ausdruck zu bringen. Insgesamt 250.000 Salvadorianer*innen profitieren von dieser Erlaubnis – die im kommenden September ausläuft – und das Land ist auf die Unterstützung der Familien aus dem Ausland angewiesen.
Das 8. Kontingent des Bataillons Cuscatlán ist Ende Januar in von den USA gecharterten Maschinen in den Irak aufgebrochen. Verteidigungsminister Otto Romero sagte, die Soldaten würden im Camp Delta in der Stadt Al Kut, 60 Kilometer von Bagdad entfernt, stationiert. Dort befinden sich auch die 379 Militärs des 7. Kontingents, die dann nach El Salvador zurückkehren. Diejenigen, die diese Ausweitung der Militärpolitik befürworten, betonen deren humanitäre Aufgabe, welche die Soldaten durch den Bau von Wegen, Gesundheitszentren und Schulen erfüllen würden. Sie erhoffen sich damit, das durch die Gräueltaten während des Bürgerkrieges beschädigte Ansehen des Militärs zu dem einer respektablen Institution zu wandeln.
Eine neuere Umfrage zeigt jedoch, dass 81 Prozent aller Befragten die salvadorianische Beteiligung im Irakkrieg ablehnen. Jedes Mal, wenn die Regierung ein weiteres Kontingent entsendet, wiederholt sich bei der Absegnung im Kongress dasselbe Schauspiel: Während die Rechte dafür stimmt, ist die Linke dagegen.
Regierungsbeamte und rechte Parteien zeigen größere Bereitschaft als Präsident Saca, die „Eine Hand wäscht die andere“- Haltung in den Beziehungen zu den USA und die Zugeständnisse für die Entsendung der salvadorianischen Truppen einzugestehen. „Wir tun dies, um den Irakern zu helfen, aber auch um unsere eigenen Leute zu unterstützen. Der Präsident kann das so nicht sagen, aber das ist der Grund für unsere Haltung“, sagte Carlos Herrarte von der Christdemokratischen Partei.
Herrarte bestätigte, dass die in den Vereinten Staaten lebenden Salvadorianer*innen von den US-Behörden gut behandelt würden, trotz des migrantenfeindlichen Kurses, den die USA eingeschlagen hätten. Ein weiterer Nutzen seien die 461 Millionen US-Dollar, die El Salvador zur Bekämpfung der Armut von der Millenium-Challenge-Körperschaft der US-Regierung erhalte.
HAITI
Journalist ermordet
(Lima, 7. Februar 2007, na).- Die Menschenrechtsorganisation AmnestyInternational (AI) verurteilte den Mord an dem unabhängigen Journalisten und Fotografen Jean-Rémy Badio, der sich am 19. Januar ereignete. Motiv für das Verbrechen seien die Fotos gewesen, die Badio von Mitgliedern einer bewaffneten Bande in Martissant, einem am südlichen Rand der Hauptstadt Port-au-Prince gelegenen Stadtteil, geschossen hatte, so die Organisation SOS-Journalisten. SOS-Journalisten ist eine haitianische Organisation zum Schutz von Journalisten und der Pressefreiheit, in der auch Jean-Rémy Badio Mitglied war. Die Familie des Opfers gab bekannt, dass der Journalist Morddrohungen erhalten habe.
AI forderte die haitianische Regierung auf, zu gewährleisten, dass der Mord an Badio nicht ungestraft bleibe. Zudem solle sie „mit Hilfe der UN-Stabilisierungsmission in Haiti Sofortmaßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass alle Journalisten und Menschenrechtler in Haiti ihren Aktivitäten in Sicherheit und ohne Angst vor Bedrohungen und Einschüchterungen nachgehen können“. Seit dem Jahr 2000 wurden in Haiti mindestens sechs Journalisten ermordet, ohne dass die Verantwortlichen dafür bestraft wurden.
KOLUMBIEN
Bauernsprecherin ermordet
(Montevideo, 2. Februar 2007, comcosur).- Die Bauernvertreterin YolandaIzquierdo wurde in ihrem Haus in Montería mit sechs Kugeln erschossen. Izquierdo vertrat 700 Campesinos aus dem Bundesstaat Córdoba, die Land zurückfordern, das ihnen von Paramilitärs weggenommen wurde. Die zwei mit dem Motorrad flüchtenden Täter konnten bislang nicht identifiziert werden.
Yolanda hatte als Zeugin im Mordprozess gegen den Chef der paramilitärischen Vereinigten Selbstverteidigungstruppen Kolumbiens AUC (Autodefensas Unidas de Colombia) Salvatore Mancuso ausgesagt. Demnach wurde sie wie auch die anderen 700 Bauern gezwungen, ihr Land zu verkaufen. Izquierdo wurde mehrfach von Personen bedroht, die jetzt auf dem ehemaligen Land der Bauern arbeiten. Sie hatte mehrmals die Befürchtung geäußert, dass man plane, sie zu ermorden. Auch ihr Ehemann wurde bei dem Angriff schwer verletzt.
Auch der Anwalt Mauricio Caballero, der insgesamt 863 Bauern gegen die AUC verteidigt, bestätigte, dass Izquierdo regelmäßig Morddrohungen erhalten habe. Deshalb hatte er bei der Bundesstaatsanwaltschaft wiederholt Personenschutz für Izquierdo beantragt. Er wurde jedoch immer wieder mit dem Verweis auf den hohen bürokratischen Aufwand hingehalten. Caballero erklärte, dies sei bereits der dritte durch die AUC verübte kriminelle Akt in nur 15 Tagen. Ein weiteres Mordopfer ist der Präsident des Verbandes der Vertriebenen von Cotorra (Córdoba), Freddy Abel Espitia. Zudem wurde der Sitz des Verbandes Vertriebener Frauen in Turbaco in der Provinz Bolívar in Brand gesteckt.
Geheimer Friedhof der Paramilitärs entdeckt
(Buenos Aires, 5. Februar 2007, púlsar).- DieGeneralstaatsanwaltschaft von Kolumbien informierte darüber, dass im Norden des Lande
s die Überreste von 50 Leichen gefunden wurden. Die Menschen wurden zwischen 1999 und 2006 durch die paramilitärische Organisation Vereinigte Selbstverteidigungstruppen Kolumbiens AUC (Autodefensas Unidas de Colombia) ermordet. Das Massengrab entdeckten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft des karibischen Bundesstaat Córdoba.
Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen haben die AUC seit den Achtzigerjahren über 4.000 Menschen ermordet. Informationen der Staatsanwaltschaft zufolge müssten weitere 600 Opfer der Paramilitärs in dieser Gegend begraben sein, oppositionelle Kräfte sprechen von 3.000 Personen. Die Behörde ordnete weitere Ausgrabungen an. Dies ist der erste geheime Friedhof von Opfern der Paramilitärs, der im Bundesstaat Córdoba gefunden wurde.
Die Entdeckung des Massengrabes fällt in eine Zeit, in der die Opposition mutmaßliche Verbindungen zwischen paramilitärischen Anführern und leitenden, der Bundesregierung nahe stehenden Politikern kritisiert. Diese Vorwürfe haben bereits mehrere juristische Verfahren in Gang gesetzt. Der ehemalige oberste Befehlshaber der AUC Salvatore Mancuso, der zur Zeit in einem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert ist, machte indes darauf aufmerksam, dass paramilitärische Gruppen in verschiedenen Regionen des Landes dabei seien, sich aufzurüsten.
ECUADOR
Abkehr vom Internationalen Währungsfonds bekräftigt
(Buenos Aires, 8. Februar 2007, púlsar)- Der ecuadorianischeMinister für Wirtschaft und Finanzen Ricardo Patiño kündigte an, dass Ecuador seine Schulden in Höhe von 22 Millionen US-Dollar beim Internationalen Währungsfonds (IWF) bezahlen werde, um „nicht mehr länger von den Weisungen dieser Einrichtung abhängig zu sein“. Patiño bestätigte, dass die Zahlung in den nächsten Tagen getätigt und Ecuador sich nicht weiter bei der Institution verschulden werde, da dies zu einer Beeinflussung der Politik der armen Länder führe.
Minister Patiño wies außerdem darauf hin, dass der IWF „bei der Beratung der Entwicklungsländer in Bezug auf den Umgang mit ihren Auslandsschulden große Fehler gemacht hat“. Dies habe im Land zu großen steuerlichen Problemen geführt. Er fügte noch hinzu, dass die ecuadorianische Regierung die Ratschläge des IWF nicht benötige.
PERU
Strände für alle
(Montevideo, 2. Februar 2007, comcosur).- Rund tausend Demonstrantenhaben die Besucher des exklusiven Touristenstrands „Asia“ aufgeschreckt, um so auf die Diskriminierung von Haushaltsangestellten aufmerksam zu machen. Die Hausarbeiterinnen haben keinen Zugang zu dem Strand und dürfen dort nicht baden.
Aufgerufen zur Demonstration hatten die Landesweite Koordination für Menschenrechte und Amnesty International. Die „Eindringlinge“ kamen in der traditionellen Kleidung der Kindermädchen und Putzfrauen. Die Losung, die am häufigsten zu hören war, lautete: „Rassismus ist vorbei!“ Die Demonstranten kamen mit Bussen und anderen Verkehrsmitteln aus der Stadt zu dem Privatstrand. Sie passierten friedlich die Eingangskontrollen, die eigentlich den Zugang der Öffentlichkeit verhindern sollen. Dann bildeten sie eine Menschenkette entlang des Strandes, um die Touristen am Baden zu hindern.
Mitorganisatorin Mar Pérez sagte, das Ziel sei es, „einen Denkprozess über die Situation der Hausarbeiterinnen anzuregen. Diese leiden unter unmenschlicher Diskriminierung und dürfen den Strand erst am Abend betreten.“ Die Aktivistin Mercedes Alarcón fügte hinzu: „Unsere Absicht ist es, der Bevölkerung zu zeigen, dass es eine Personengruppe gibt, die Gehör finden muss. Es ist keine Frage der sozialen Herkunft, der Arbeitsstätte oder ob jemand gut spanisch spricht. Wir alle haben die gleichen Rechte und müssen die gleichen Chancen bekommen.“
Die Diskriminierungen widersprechen einem Gesetz, das am 18. Januar im Kongress verabschiedet wurde. Demnach kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden, wer Personengruppen diskriminiert. Damit war ausdrücklich auch gemeint, wer den freien Zugang zu den Stränden verhindert. Das Gesetz bestraft auch diejenigen, die Personen daran hindern, im öffentlichen Raum als Händler zu arbeiten oder Dienstleistungen anzubieten.
BOLIVIEN
Haftbefehl gegen Ex-Präsident Sánchez de Lozada
(Fortaleza, 5. Februar 2007, adital).- Sánchez de Lozada,Boliviens Präsident von 1993 bis 1997 und von 2002 bis 2003, sowie die Ex-Minister für Verteidigung, Carlos Sánchez Berzaín, und für Erdöl, Jorge Berindoa, wurden zu Justizflüchtlingen erklärt. Der Oberste Gerichtshof hat Haftbefehl gegen die drei Politiker erlassen. Milton Mendoza, die treibende Kraft hinter dem Erlass, gab bekannt, dass die Anordnung nicht nur an die bolivianische Polizei, sondern auch an Interpol geschickt werde.
Der Oberste Gerichtshof hatte Sánchez de Lozada und seine Ex-Minister schon als „säumig“ bezeichnet, da sie vor Gericht nicht erschienen waren, um sich dem Prozess um mutmaßliche Gesetzesverletzung beim Abschluss von Verträgen mit Ölfirmen zu stellen. Lozada wird außerdem des Völkermordes beschuldigt, da im Oktober 2003 während einer Protestwelle durch den Einsatz von Sicherheitskräften 60 Menschen ums Leben gekommen waren.
Leichenfunde verweisen auf politische Repression
(Montevideo, 2. Februar 2007, comcosur).- In einem Brief an denPräsidialamtschef Juan Ramón Quintana forderte die Ständige Versammlung für Menschenrechte APDHB (Asamblea Permanente de Derechos Humanos) die intensive Untersuchung des Fundes menschlicher Überreste in der Präfektur Oruro. Nach Aussagen der Gerichtsmediziner handelt es sich um sieben unvollständige Schädel und andere Teile eines menschlichen Skelettes. Die Körperreste sind mehrere Jahrzehnte alt. Sie wurden in einem vermutlichen Massengrab gefunden. APDHB-Präsident Guillermo Vilela forderte, den Fall nicht nur unter polizeilichen Aspekten zu untersuchen. Er müsse im Kontext der vergangenen Repression betrachtet werden. Zu diesem Zweck solle eine Wahrheitskommission geschaffen werden, die alle im Land verübten Menschenrechtsverletzungen untersucht.
In Erklärungen gegenüber dem Rundfunksender Árbol sagte Vivela: „Angesichts der Verschwundenen sowie des Todes von Priester Luis Espinal und anderen erfordert dieser Fall eine umfassende Handhabung, um die Straffreiheit zu beenden“. Präsidialamtschef Juan Ramón Quintana wurde mitgeteilt, dass der Hintergrund des Vorfalls nicht ausschließlich ein kriminell motivierter Akt sein könne. „Es muss eine Verbindung zu politischen Ereignissen geben. Deshalb fordern wir, dass die Sache im Rahmen einer Wahrheitskommission untersucht wird.“
Die Präfektur von Oruro beauftragte die Staatsanwaltschaft mit der Ermittlung, um den Zeitpunkt und die Umstände, unter denen mindestens sieben Personen begraben wurden, zu klären. Die menschlichen Überreste wurden direkt unter dem Fußboden eines Büros der Präfektur gefunden, in dem Bauarbeiten durchgeführt wurden.
ARGENTINIEN
Verfolgung von Campesinos im Norden des Landes dauert an
(Buenos Aires, 7. Februar 2007, púlsar).- Die Campesinobewegungvon Santiago d
el Estero MOCASE (Movimiento Campesino de Santiago del Estero) klagte an, dass die Polizei ohne Rechtfertigung Mitglieder der Organisation festhalte. Damit würden ein weiteres Mal diejenigen kriminalisiert, die um Land kämpften und ihr Leben verteidigten. In einer Erklärung teilte die MOCASE mit, dass am 2. Februar Polizisten in die Gemeinde Laguna Baya eingedrungen seien, um dort acht Mitglieder der Organisation festzunehmen. Den Verhafteten wird Freiheitsberaubung und Bedrohung vorgeworfen.
Hinter der Anzeige steckt der Konflikt zwischen den Familien der Gemeinde und dem Großgrundbesitzer Diego Putignano. Putignano versucht mittels paramilitärischer Gruppen die Bauern der Region einzuschüchtern, damit diese ihm möglicherweise ihr Land überlassen. Genau einen Tag vor den polizeilichen Übergriffen hatten die Bauern der Gemeinde Angestellten Putignanos den Zutritt auf Gemeindeland verweigert. Diese wollten dort gentechnisch verändertes Soja anpflanzen. Laut der MOCASE-Erklärung sei die Verhaftung der vier Bauern in diesem Kontext zu sehen. Zwei der Campesinos wurden sofort wieder freigelassen, die zwei anderen sind weiterhin in Haft. Vier weitere sind flüchtig.
„Die Vorkommnisse sind ein weiterer Beweis für die Situation, in der sich tausende von indigenen Bauernfamilien befinden, die für die Verteidigung ihres Lande kämpfen und für das Recht, gesunde Lebensmittel zu produzieren”, heißt es in der MOCASA-Erklärung. Die Bewegung fordert unter anderem „die unverzügliche Freilassung der zwei Kollegen, die Rücknahme der Anklagen gegen die anderen sechs und die gerichtliche Verfolgung des Großgrundbesitzers Diego Putignano”.
URUGUAY
Wirtschaftsabkommen mit den USA beschlossen
(Lima, 7. Februar 2007, na).- Nach heftigen internen Streitigkeiten undder energischen Opposition der übrigen Länder, die den Gemeinsamen Markt des Südens MERCOSUR (Mercado Común del Sur) bilden, hat Uruguay nun eine wirtschaftliche Annäherung mit den USA beschlossen.
Das Wirtschafts- und Investitionsabkommen AMCI (Acuerdo Marco sobre Comercio e Inversiones) wurde am 25. Januar unterschrieben. Es wird jedoch von den radikalen Sektoren des linken Parteienbündnisses FA (Frente Amplio), das zur Zeit in Uruguay regiert, stark kritisiert. Auch Argentinien, Brasilien und Venezuela, die „großen“ Mitglieder des MERCOSUR, machten ihre Verstimmung deutlich. Sie setzen auf eine wirtschaftliche Integration in den Weltmarkt auf der Basis des MERCOSUR.
Nachdem der Vertrag unterschrieben wurde, kommentierte Wirtschaftsminister Danilo Astori, dass „dies ein neuer Schritt ist, den die Regierung Uruguays und die der Vereinigten Staaten machen, auf der Suche nach einer Intensivierung ihrer Beziehungen in der Wirtschaft und bezüglich ihrer Investitionen”. Der AMCI stellt einen vorläufigen Schritt in Richtung eines bilateralen Freihandelsvertrages dar. Das Ziel des Abkommen ist es, „die wirtschaftlichen Beziehungen zu evaluieren sowie die Möglichkeiten für einen freien Handel und bilaterale Investitionen zu identifizieren”.
Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/
Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de
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