(Fortaleza, 24. Juni 2008, adital-poonal).- BRASILIEN
MST reicht Klage bei Menschenrechtskommission ein
Die brasilianische Landlosenbewegung MST (Movimento dos Trabalhadores Rurais sem Terra) gab bekannt, dass die Organisation am 24. Juni bei der Menschenrechtskommission des Senats formal Klage eingereicht habe. Grund dafür sei, dass „die Bewegung unter einer wahrhaften Offensive konservativer Kräfte aus Río Grande do Sul leidet. Diese stellen sich nicht nur gegen die in der Verfassung verankerte Aufteilung des Landes, sondern wollen auch diejenigen kriminalisieren, die für die Agrarreform kämpfen und zudem das Weiterbestehen des MST unterbinden”.
Ein vom MST veröffentlichtes Protokoll des Obersten Rates des Innenministeriums von Río Grande do Sul vom Dezember letzten Jahres deckt auf, dass die Behörde des Bundesstaates jegliche Bewegungen der Arbeiter des MST unterbinden will. Dazu gehören Demonstrationen und Märsche. Und es wird auch davon gesprochen, in den Schulen der MST-Ansiedlungen zu intervenieren, Mitglieder und Anführer zu kriminalisieren sowie jegliche Camps in Río Grande do Sul zu “deaktivieren”. In dem Protokoll wird der MST als kriminelle Organisation eingestuft, die „bei den von ihren Anführern strategisch zur Besetzung ausgesuchten Ländereien Taktiken der Landguerrilla anwendet”. Weiter heißt es, „um den räuberischen Aktionen des MST zu begegnen, bedarf es sofortiger und entschlossener Aktion mittels einem Maßnahmenpaket, das dazu führt, die Aktivitäten des MST zu unterbinden und die Bewegung für illegal zu erklären.
Für den Kläger und MST-Anwalt Leandro Scalabrin verletzt die Entscheidung des Innenministerium Artikel 22 Nr. 1 des von Brasilien im Jahr 1992 unterzeichneten Internationalen Pakts über Zivile und Politische Rechte. Zudem werde die Bundesverfassung verletzt. Artikel 5 Absatz XVII lege die völlige Vereinigungsfreiheit bei zulässigen Zielen fest. Verboten seien Vereinigungen mit paramilitärischem Charakter.
„Seit der Erstellung des Berichts haben wir eine Veränderung des Verhaltens der Zivilpolizei und der Militärbrigade beim Einsatz gegen Protestaktionen von Lehrern, Kleinbauern, Gewerkschaftern, Arbeitern, Angeklagten, armen Menschen und grundsätzlich gegen die Mitglieder von Via Campesina festgestellt”, heißt es in der MST-Klage.
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