Kongress erklärt „Schlusstrichgesetz“ für verfassungswidrig

(Rio de Janeiro, 26. Februar 2009, púlsar).- Der uruguayische Kongress hat mit den Stimmen des regierenden Parteienbündnis Frente Amplio das sogenannte „Schlusstrichgesetz“ des Landes für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz spricht Militärs und Polizist*innen, die während der Militärdiktatur des Landes (1973-1985) Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, eine Generalamnestie zu. Es wurde 1986 verabschiedet.

Die Entscheidung des Kongresses allein reicht jedoch nicht aus, um das „Schlusstrichgesetz“ auch tatsächlich zu kippen. Dafür will die Frente-Amplio-Regierung nun ein Referendum vorbereiten, dass im Oktober zeitgleich mit den Präsidentenwahlen durchgeführt werden soll.

Mit seiner Entscheidung sendet der Kongress ein deutliches Signal an den Obersten Gerichtshof Uruguays, der derzeit in mehreren Fällen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt. Aktuell wird mit Spannung die Entscheidung des Gerichts im Fall der Kommunistin Nibia Sabalsagaray erwartet, die 1974 in einer Militäreinrichtung ermordet wurde. Sollte das Gericht der Meinung sein, dass die Amnestie für die Mörder Sabalsagarays verfassungswidrig ist, wäre ein Präzedenzfall geschaffen.

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