Initiative kämpft für die Anhebung des Mindestalters für Eheschließungen

von Gloria Analco

(Mexiko, Oktober 2014, semlac).- Vor einigen Monaten wurde in Mexiko auf Betreiben von Verónica Beatriz Juárez Piña, Präsidentin der Kommission für Kinderrechte des Abgeordnetenhauses in Mexiko, eine Initiative gegründet, die sich für die Anhebung des Mindestalters für Eheschließungen auf 18 Jahre einsetzt und somit die Reform, Erweiterung und Aufhebung mehrerer Bestimmungen des bürgerlichen Zivilrechts anstrebt.

Die Abgeordnete argumentierte, so sei dann „ein Präzedenzfall geschaffen, der es den Institutionen des Bundes erleichtert, ihre kommunale Gesetzgebung zu ändern“ und das Mindestalter für Eheschließungen anzuheben. Wie Juárez berichtete, liegt das Mindestalter in den Bundesstaaten Baja California, Campeche, Chihuahua, Durango, Estado de México, Michoacán, Nuevo León, Nayarit, Oaxaca, Sinaloa, Tabasco, Tamaulipas, Tlaxcala, Veracruz und Yucatán immer noch bei 14 Jahren für Mädchen und bei 16 für Jungen.

Kinderrechte sollen im Vordergrund stehen

Die Initiative setzt sich dafür ein, dass weniger Ehen zwischen Jugendlichen oder sogar Kindern geschlossen werden, um Gewalt gegen jungen Mädchen und Schwangerschaften junger Mädchen zu vermindern. Mit der Umsetzung dieser Idee werde das Prinzip des Kinderwohls und die Wahrung der Kinderrechte, ihr Zugang zu Bildung und Entwicklungschancen im Allgemeinen sowie der uneingeschränkte Genuss ihrer Rechte in den Vordergrund gerückt, erklärte Juárez Piña.

Sie wies zudem darauf hin, dass das UNO-Kommittee für Kinderrechte den mexikanischen Staat bereits aufgefordert hatte, das Mindestalter für Eheschließung auf 18 heraufzusetzen – bis zum heutigen Tag wurde diese Aufforderung jedoch ignoriert, obwohl die Verfassung des Landes vorgibt, dass internationale von der Regierung des Landes unterzeichnete Abkommen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen auf jeden Fall bindend seien.

Frühgeburten häufige Todesursache bei jungen Mädchen

Bei der Altersgruppe junger Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren stehen Frühgeburten in der Liste der häufigsten Todesursachen an sechster Stelle. Schwangerschaften bei jungen Mädchen stellen somit ein beträchtliches Gesundheitsrisiko dar. Der Organismus sehr junger Mädchen sei noch nicht bereit für eine Schwangerschaft, somit könnten nach der Geburt schwere gesundheitliche Beschwerden auftauchen. Die Säuglingssterblichkeit sei bei sehr jungen Mädchen sehr hoch, und viele Kinder stürben schon vor ihrem fünften Geburtstag.

Nach Ansicht der UNO stelle die Kinderheirat eine schwere Missachtung der Kinderrechte dar, denn ihnen werde damit eine Verantwortung aufgebürdet, der sie weder physisch noch psychisch gewachsen sei, so die Abgeordnete. „Für die Mädchen bedeutet die Verheiratung im Kindesalter eine lebenslange Verbannung in eine Lebensform, die der Sklaverei sehr ähnelt“, erklärte sie.

Zu den negativen Folgen zähle die Trennung von der Familie und den Freunden, den Abbruch ihrer Ausbildung und damit eine Verminderung ihrer Entfaltungsmöglichkeiten, dazu möglicherweise Zwangsarbeit, Versklavung, Prostitution, sexuelle Nötigung und Gewalt sowie gesundheitlichen Probleme durch vorzeitige Schwangerschaften und Ansteckung mit sexuell übertragbare Krankheiten.

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