Von Jutta Blume
(02. November 2016, amerika21).- In einem am 1. November versandten offenen Brief an die honduranische Regierung prangern 78 internationale Menschenrechtsorganisationen die Abschiebung eines Menschenrechtsbeobachters am 25. Oktober an. Dem spanischen Staatsbürger Luis Diaz de Terán wurde am Flughafen in Tegucigalpa die Einreise verweigert. Er war seit 2013 über längere Zeiträume in Honduras tätig und begleitete in den letzten Jahren vor allem den Rat indigener und Volksorganisationen (COPINH).
Als Begründung für seine Abweisung sagten die Grenzbeamt*innen, gegen Diaz liege ein aufenthaltsrechtlicher Vermerk bei der Migrationsbehörde vor. Polizisten führten ihn daraufhin in Handschellen in eine abflugbereite Maschine. Der Pilot weigerte sich jedoch, Diaz gegen seinen Willen zu transportieren. Diesem wurde ein direktes Gespräch mit Anwälten verweigert. Der spanische Botschafter Miguel Albero äußerte gegenüber Diaz, ihm sei kein Grund für einen negativen Vermerk bei der Migrationsbehörde bekannt. Ein Beamter der Behörde begründete die Abweisung damit, dass der Menschenrechtsbeobachter „Honduras‘ Namen in internationalen Medien beschmutzen“ würde, so Diaz. Am Nachmittag wurde er über El Salvador nach Bogotá geflogen, wo er seinen Reisepass und sein Gepäck zurück erhielt, aus dem eine Festplatte und eine Kamera fehlten.
COPINH sieht in der Ausweisung die Fortsetzung einer Diffamierungs- und Kriminalisierungskampagne gegen internationale Menschenrechtsbeobachter*innen, die bereits im Mai begann. Damals hatte der Koordinationsminister der Regierung von Präsident Juan Orlando Hernández, Jorge Hernández Alcerro, diese beschuldigt, bei einer Demonstration kurz nach der Ermordung der COPINH-Koordinatorin Berta Cáceres Gewalt geschürt zu haben. Der Minister soll die Migrationsbehörde dann angewiesen haben, Profile von internationalen Beobachter*innen anzulegen.
Diaz war im März, als Cáceres getötet wurde, bei COPINH. Zwar ist er kein Zeuge in dem Mordfall, dokumentierte aber die permanente Repression gegen COPINH und die Bewohner*innen der Gemeinde Rio Blanco durch das Unternehmen Desa sowie durch Militär und Polizei. „Die internationalen Beobachter sind Zeugen der Aktivitäten dieser Regierung und ihrer Institutionen und haben die Ergebnisse ihrer Recherchen veröffentlicht. Deswegen werden sie verfolgt und kriminalisiert“, erklärte COPINH anlässlich der Abschiebung.
Nach Auffassung der Autoren des offenen Briefes verstößt die Regierung damit sowohl gegen das in Honduras kürzlich erlassene Gesetz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen als auch gegen die UN-Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.
Einreiseverbot für Menschenrechtsbeobachter von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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