(Paris, Quito, El Coca, 10.12.2020, fidh).- Pressemitteilung:
Am heutigen internationalen Tag der Menschenrechte reichten Vertreter*innen des Internationalen Bündnisses für Menschenrechte (FIDH, Federación Internacional por los Derechos Humanos – vertreten durch die ecuadorianische Mitgliedsorganisation Acción Ecológica), gemeinsam mit dem Zusammenschluss der Erdöl-Betroffenen von Texaco (UDAPT – Unión de Afectados por Texaco) und Repräsentant*innen des Volkes der Waorani eine Verfassungsklage gegen die Regierung Ecuadors ein. Sie fordern den Schutz der Menschenrechte und der Rechte der Natur aufgrund der Umweltbelastungen durch Erdöl-Förderaktivitäten, die zum Klimawandel beitragen, das ökologische Gleichgewicht dauerhaft schädigen und Leben und Gesundheit der indigenen Völker gefährden. In Ecuador genießt die Natur gemäß Verfassung einen Status als Rechtssubjekt. Die Klage, die heute dem Gerichtshof der Amazonas-Provinz Orellana vorgelegt wurde, richtet sich gegen Petro Oriental S.A, ein Subunternehmen der chinesischen Ölkonzerne China National Petroleum Corporation (CNPC) und China Petrochemical Corporation (SINOPEC). Gegenstand der Klage sind das Abfackeln und der Austritt von Treibhausgasen im Förderblock 14 in der Nähe des Yasuní Nationalparks, die Verschmutzung der Atmosphäre im Zuge der Rohöl-Förderung und letztlich der Klimawandel. Die Tatbestände stellen aus Sicht der Kläger*innen eine permanente Verletzung der Menschenrechte und der Rechte der Natur dar. Die Erdöl-Förderaktivitäten, die zur Erderwärmung beitragen, betreffen im Allgemeinen die gesamte Menschheit und im Besonderen das indigene Volk der Waorani, dessen Lebensunterhalt von den Kreisläufen der Natur abhängt. Die Waorani leben in enger Verbindung mit ihrer Umwelt, dem Wald und den Flüssen. Die Schutzklage strebt die Schließung der Anlagen für das Abfackeln an und fordert ein Ende der Verbrennung und des Gasaustritts, die bei der Ölförderung entstehen. Sie verlangt Wiedergutmachung der vor Ort entstandenen Schäden und dass das Unternehmen seiner Verantwortung nachkommt. Für die Inanspruchnahme der verfassungsmäßigen Rechte der Bewohner*innen der betroffenen Gemeinden und zur Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzungen sind der Schutz der Zyklen der Natur und die Minderung der Auswirkungen des Klimawandels unerlässlich.
Eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte der indigenen Völker wird hergeleitet aus den Wirkungen des Klimawandels, zu denen das bei der Erdölförderung auftretende Abfackeln von Treibhausgasen wie CO2, Methan, Ruß, Stickstoff, Ozon und Wasserdampf gehört. Die in den betroffenen Gebieten nachgewiesenen Auswirkungen des Klimawandels reichen von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Überschwemmungen über Veränderungen der Wachstumszyklen der Vegetation und Trockenheit bis zu Auswirkungen auf die Flora und Fauna und anderen Phänomenen, plus der damit einhergehenden Unwirksamkeit traditionellen indigenen Wissens.
Ältere Würdenträger wie Pego Enomenga aus der Waorani-Gemeinde Miwaguno im Yasuní-Gebiet bezeugen diese Auswirkungen. Pego erinnert sich: „Früher ist der Fluss nicht so stark angestiegen. Also, niemals übergelaufen. Heutzutage überflutet er die Felder. Es gibt viel Wasser. Vorher war es nicht zerstörerisch. Irgendwann nimmt der Fluss noch die Häuser mit.” Biba Guiquita betont: „Die Flüsse schwellen seltener an als früher, dafür aber stärker. Und jetzt überschwemmen sie sogar noch mehr. Dieses Jahr sind Yuca (Maniok) und andere Nutzpflanzen verdorben.”
„Ecuador hat mit der Unterzeichnung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen seine Verantwortung gegenüber der Klimakrise vor dem Volk und der internationalen Staatengemeinschaft bezeugt. Wird unserer Klage stattgegeben und ein Urteil im Sinne der Kläger*innen gesprochen, wäre dies ein entscheidender Schritt für die Umsetzung dieser Vereinbarungen, gegenüber den Völkern des Amazonasgebiets, der gesamten Menschheit und des Planeten”, so Maria Isabel Cubides vom internationalen Büro der FIDH.“
„In Ecuador ist dies die erste Klage zum Klimawandel. Insofern hat dieser Schritt weltweit Vorbildfunktion, denn es zeigt sich, dass Gerechtigkeit für die vom Klimawandel betroffenen Völker möglich ist. Aus diesem Grund fordern die beteiligten Kläger*innen, gemeinsam mit den altehrwürdigen Waorani, in ihrer Sprache ‚Pikenanis‘ genannt, die ecuadorianische Regierung auf, die von uns geforderte Schutzwürdigkeit der Kläger anzuerkennen. Wir fordern, dass der Tatbestand der Verletzung der Menschenrechte und der Rechte der Natur anerkannt und die Unterlassung der Ursachen dieser Verletzung verfügt wird; dies meint das Abfackeln und den Austritt von Treibhausgasen im Erdöl-Förderblock 14. Darüber hinaus fordern wir eine angemessene Wiedergutmachung für die Opfer dieses Vergehens”, so Ivonne Yanez.
Pressemitteilung der Umweltorganisation Acción Ecológica in Quito. Kontakt Ivonne Yanez /FIDH Ecuador: ivonney@accionecologica.org (spanisch), Christian Cray ccray@accionecologica.org
https://www.fidh.org/en https://www.accionecologica.org
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