(Buenos Aires, 02. November 2010, púlsar).- Uruguays Oberster Gerichtshof hat am 1. November das so genannte Verjährungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dieses Gesetz verhinderte seit 1986, dass uruguayische Militärs und Polizist*innen für Menschenrechtsverletzungen verurteilt werden können, die während der Militärdiktatur von 1973 bis 1985 begangen wurden.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung ist eine Klage mehrerer Menschenrechtsorganisationen gegen Ex-Diktator Juan María Bordaberry, der das Land verfassungsgemäß 1972 und 1973 regierte, sowie de facto von 1973 bis 1976. Die Organisationen machen den heute 82-jährigen Bordaberry persönlich für 20 Morde verantwortlich, die während seiner Regierungszeit verübt wurden.
Der Oberste Gerichthof hat jetzt entschieden, dass das umstrittene Verjährungsgesetz nicht auf dieses Verfahren angewendet werden kann. Damit ermöglicht das Gericht eine Verurteilung der Verantwortlichen in Uruguay.
Frente Amplio will Gesetz aufheben
Bereits 2009 hatte Uruguays Oberster Gerichtshof im Fall der 1974 ermordeten kommunistischen Aktivistin Nibia Sabalsagaray die Verfassungswidrigkeit des Verjährungsgesetzes festgestellt. Im Parlament verhandelt der Senat derzeit über ein Gesetzesprojekt, mit dem das Verjährungsgesetz aufgehoben werden soll. Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative vom linken Parteienbündnis Frente Amplio (Breite Front), das die Regierung von José Mujica stellt. Eine Mehrheit der Abgeordnetenkammer hatte dem Projekt bereits zugestimmt. Im Senat verfügt die Frente Amplio zwar über eine knappe Mehrheit, doch bislang verweigern drei Senatoren ihre Unterstützung.
Ex-Präsident Bordaberry war 2009 wegen Verstoßes gegen die Verfassung zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine zusätzliche Haftstrafe von weiteren 30 Jahren für den Mord an 14 Menschen, die in Bordaberrys Amtszeit verschwunden waren. Aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes verbüßt der Diktator die Strafe seit 2007 in Hausarrest.
(Foto: Agencia Púlsar)
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