Regierung akzeptiert Plan zur Aufteilung des Medienkonzerns Clarín

von Coordinación Cono Sur

(Buenos Aires, 18. Februar 2014, púlsar-poonal-noticias aliadas).- Die argentinische Bundesbehörde für audiovisuelle Medien (Autoridad Federal de Servicios de Comunicación Audiovisual) hat einen Vorschlag des Medienkonzerns Clarín zur Anpassung an das neue Mediengesetz akzeptiert. Der im vergangenen Herbst eingebrachte Plan sieht vor, den Konzern in sechs Gesellschaften aufzuteilen.

Dies soll nun binnen sechs Monaten geschehen. Der Medienbehörde obliegt es dann zu kontrollieren, dass keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen den Leitungsgremien der neu entstandenen Unternehmen bestehen. Clarín muss dann für jede der neuen Firmen anschließend einen Käufer finden, dem die Behörden zustimmen.

Anpassung an neues Mediengesetz von 2009

Die Annahme des Plans stellt einen weiteren Schritt zur Umsetzung des umstrittenen neuen argentinischen Mediengesetzes dar, gegen das der Clarín-Konzern zunächst Verfassungsklage eingereicht hatte.

Nach dem 2009 verabschiedeten neuen Mediengesetz, dass eine noch aus der Diktaturzeit stammende Regelung ablöst, darf kein Medienunternehmen mehr als zehn Tonkanäle im offenen Empfang bzw. über Kabel und nicht mehr 24 Rundfunklizenzen besitzen. Die Clarín-Gruppe, der größte Medienkonzern des Landes, besitzt insgesamt 237 Lizenzen.

Kampf um Demokratisierung der Medienlandschaft

Generell teilt das neue Gesetz das Spektrum zu gleichen Teilen (je ein Drittel) zwischen privaten Anbieter*innen, staatlichen Medien und den so genannten Community-Medien auf, die von gemeinnützigen Organisationen betrieben werden.

Laut Regierung soll das Gesetz eine Demokratisierung der Medien bewirken und der enormen Medienkonzentration in Argentinien entgegenwirken. Die Clarin-Gruppe moniert hingegen, das Gesetz sei ein Versuch, kritische Berichterstattung einzuschränken. Die Regierung gehe bei anderen Medienunternehmen weniger streng vor. Der Konzern gehört zu den größten Kritikern von Präsidentin Christina Kirchner.

An dem Gesetz hat auch die Koalition für eine demokratische Kommunikation (Coalición por una Comunicación Democrática), in der über 300 verschiedenste Gruppen (Gewerkschaften, Community Radios, kleine und mittlere Unternehmen, indigene Völker, Dienstleistungs-Kooperativen, Universitäten, Behindertenorganisationen) zusammengeschlossen sind mitgearbeitet.

Die Beurteilung fünf weiterer Anpassungspläne an die neue Gesetzgebung durch die Behörden, darunter auch der Vorschlag des Unternehmens Telefónica, steht noch aus.

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