(Mexiko-Stadt, 13. Mai 2022, observacom/poonal).- 122 indigene und Community-Radios gibt es aktuell in Mexiko. Noch vor fünf Jahren, im Jahr 2017, waren es erst acht. Das mexikanische Bundesinstitut für Telekommunikation (IFT) begrüßte diese Entwicklung kürzlich und betonte die Bedeutung von Communitymedien.
In der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen liegt Mexiko auf Platz 127 von 180. Grund dafür sei neben den zahlreichen Morden an Journalist*innen auch die Konzentration der Medien auf wenige Unternehmen, so die Organisation. Indigene und Community-Radios stellen sich auch dieser Entwicklung entgegen.
Edson Calderón, Chef der Abteilung für Lizenzvergabe und Radioverbreitung des IFT, erklärte in einem Interview, das Institut bemühe sich, mehr Sendelizenzen an Community- und indigene Radios zu vergeben. Diese Medien seien „unbedingt wichtig, damit Menschen ihr Recht auf Kommunikation, Information und Meinungsfreiheit ausüben können“.
Indigene Gemeinschaften werden bei der Antragstellung für eine Lizenz unterstützt
Laut Calderón seien Communityradios seit der Verfassungsreform im Jahr 2013 und dem neuen Bundesgesetz für Telekommunikation und Radio im Jahr 2014 verstärkt gesucht und gefördert worden. „Heute senden 122 Communityradios mit Erlaubnis, 114 davon haben ihre Lizenzen vom Institut erhalten“, so Calderón.
Dem Abteilungsleiter des IFT zufolge sei es eine Priorität, die Gemeinschaften bei der Vergabe einer Radiolizenz zu unterstützen. Aus diesem Grund hat das IFT auch seine Seminare im hybriden Format wieder aufgenommen. In den Veranstaltungen erhalten Antragsteller*innen für eine Community-Radiolizenz die nötigen Informationen.
An jedem dieser Seminare nehmen etwa 100 bis 200 Personen teil – etwa die Hälfte von ihnen stellt dann einen formalen Antrag auf eine Lizenz, zum großen Teil handelt es sich dabei um Lizenzen für FM-Frequenzen. Die Lizenz für ein indigenes oder Communityradio wird danach direkt und ohne Ausschreibungsprozess vergeben. In Bezug auf die Fristen sagte Calderón: „Das Gesetz sieht 120 Tage vor, um eine Entscheidung zu treffen. Aber diese Frist wird unterbrochen, wenn der Antrag nicht gut fehlerhaft oder unvollständig ist. Auch das versuchen wir mit den Seminaren zu vermeiden“.
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