Interamerikanischer Gerichtshof entkräftet Argumente von AbtreibungsgegnerInnen

(Buenos Aires, 14. Juli 2011, púlsar).- Die Referentin für Frauenrechte des Interamerikanischen Gerichtshofs CIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) sprach sich am 14. Juli in Buenos Aires vor den Abgeordneten der Kommission der Strafgesetzgesetzgebung für die Legalisierung von Abtreibungen aus.

 

 

Legale Abtreibung kein Widerspruch zu CIDH-Statuten

In einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Debatte zu einem Gesetzesprojekt, das den straffreien Schwangerschaftsabbruch einführen will, erklärte die Anwältin Luz Patricia Mejía, legale Abtreibungen stünden nicht im Widerspruch zu den Konventionen des CIDH.

Mejía empfahl, die im vorigen Jahr vom Unterhaus eingebrachte Initiative nicht allein auf der Basis von religiösen Positionen zu diskutieren. Die Debatte dieses Gesetzes müsse auch vor einem juristischen Hintergrund geführt werden, denn „der Staat trägt rechtliche Verantwortung“ auf dem Gebiet der Gesundheit, so die Anwältin.

400.000 heimliche Abtreibungen jährlich

Mit ihren Aussagen reagierte Mejía auf die Argumentation von Gegner*innen der Gesetzesinitiative. Diese hatten argumentiert, die Legalisierung von Abtreibungen würde gegen die Interamerikanische Konvention verstoßen, nach der auch die argentinische Verfassung ausgerichtet ist. Die Referentin des CIDH wies hingegen darauf hin, dass „Todesfälle in Folge von heimlichen Abtreibungen die häufigste Todesursache in der Region“ sind.

Schätzungen des argentinischen Gesundheitsministeriums zu Folge gibt es in Argentinien jedes Jahr rund 400.000 heimliche Abtreibungen. Laut Daten, die jüngst von der Kampagne “Mehr Information ‒ Weniger Risiken” veröffentlicht wurden, werden jährlich etwa 68.000 Argentinierinnen in Krankenhäuser eingewiesen, weil sie gesundheitliche Probleme infolge eines Schwangerschaftsabbruchs haben.

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