Den Weg freimachen – Regierung Ortega will Verfassung ändern

(Montevideo, 05. November 2013, la diaria).- Als der nicaraguanische Präsident Daniel Ortega im Jahr 2010 für eine dritte Amtszeit kandidieren wollte, stand ihm ein Passus in der Verfassung im Weg, der genau das ausschloss. In dem Artikel wird die fortlaufende Wiederwahl ebenso ausgeschlossen wie die Wahl eines Ex-Präsidenten, der bereits zwei Amtszeiten regiert hat. Der Ex-Guerillero hat es trotzdem geschafft, dieses Hindernis zu umgehen.

Wahlen 2011: Absatz A Artikel 147 gilt nicht für Ortega

Damals präsentierte er vor dem Obersten Gerichtshof des Landes eine Beschwerde und argumentierte, das Verbot einer Präsidentschaftskandidatur verletze seine Bürgerrechte. Und das Gericht gab ihm Recht. Es erließ ein Urteil, das nur für den Beschwerdeführer galt und verfügte, dass Absatz A des Artikels 147 der Verfassung – in dem die Verbote aufgeführt sind – auf Daniel Ortega nicht angewendet werden dürfe.

Dieses Urteil war von der Opposition scharf kritisiert worden, sowohl wegen des Inhalts, als auch wegen der Art und Weise des Zustandekommens. Es wurde moniert, dass die Entscheidung des Gerichts in einer Sitzung fiel, an der nur Richter*innen teilnahmen, die für die regierende Nationale Sandinistischen Befreiungsfront FSLN (Frente Sandinista de Liberación Nacional) stehen, während Richter*innen, die der Opposition nahe stehen, außen vor blieben.

Regierung Ortega will Beschränkung für Wiederwahl ganz streichen

Obwohl jenes Urteil ermöglichte, dass Ortega im Jahr 2011 wiedergewählt wurde und auch bei weiteren Wahlen antreten kann, hat die FSLN Anfang November einen Vorschlag für eine Verfassungsreform präsentiert, der unter anderem auch die Streichung von Absatz A im Artikel 147 vorsieht – und damit alle bestehenden Beschränkungen für eine Wiederwahl aufhebt.

Das Projekt sieht 39 Änderungen an der Verfassung vor und wurde am 4. November in die Nationalversammlung eingebracht, einem Einkammerparlament, deren Leitung (die aus vier Regierungsabgeordneten und drei Abgeordneten der Opposition besteht) vorsah, den Vorschlag am Abend zu behandeln und das Plenum dazu aufzurufen, eine Einschätzung abzugeben. Von den 92 Sitzen in der Nationalversammlung sind 63 mit Abgeordneten der Regierung besetzt und nur 59 Stimmen sind nötig, um die Verfassungsänderungen zu beschließen.

Präsident soll mehr Machtbefugnisse erhalten

Ein weiterer Änderungsvorschlag betrifft die Aufhebung der Klausel, dass ein Präsident immer mit einem Stimmenanteil von mindestens 35 Prozent gewählt worden sein muss. Künftig soll es ausreichen, mehr Stimmen als irgendein anderer Kandidat oder eine andere Kandidatin erhalten zu haben.

Zudem soll der Präsident mehr Machtbefugnisse erhalten und könnte dann per Dekret über administrative Angelegenheiten entscheiden und Militärs mit Staatsaufgaben betreuen, über die nicht an den Wahlurnen abgestimmt wird, dazu gehören auch die Besetzung von Posten im Justizwesen und im Wahlrat.

Mit der Reform würden in der Verfassung auch die Landesgrenzen definiert. Dabei würden Urteile des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag aus den Jahren 2007 und 2012 zu den Grenzen des Landes mit Honduras bzw. mit Kolumbien mit einfließen. Der Grenzstreit mit Kolumbien kann allerdings noch nicht als gelöst betrachtet werden, da die kolumbianische Regierung das Urteil aus Den Haag für nicht umsetzbar hält.

Mit oder ohne die angestrebten Veränderungen, Ortega kann ohnehin weiterhin Präsident bleiben – ein Amt, dass er bereits zu verschiedenen politischen Etappen seines Landes innehatte. Er gelangte 1979 als Anführer der sandinistischen Revolution gegen den Diktator Anastasio Somoza in die Regierungsjunta; 1984 wurde er zum Präsidenten gewählt und regierte von 1985 bis 1990. Im Jahr 2007 kehrte er als Vertreter der inzwischen zur Partei gewordenen FSLN ins Präsidentenamt zurück und wurde im Jahr 2011 wiedergewählt – und sein Vorschlag zur Verfassungsänderung lässt erahnen, dass er daran vorhat, auch die Wahlen im Jahr 2016 zu gewinnen.

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