von Antonio Turrent Fernández*
(Mexico-Stadt, 21. August 2015, la jornada).- In seinem von Eugenio Bermejillo moderierten Programm „Chiapas Expediente Nacional“ veranstaltete Radio UNAM eine Debatte zwischen Monsanto-Vertretern und der Kollektivklage Mais. Die Debatte wurde am 11. August gesendet und kann über den link http://htl.li/QPrE1 angehört werden. In seinem Schlussbeitrag erklärte einer der Monsanto-Vertreter, sein Unternehmen „würde niemals einen mexikanischen Bauern verklagen, sollte sein einheimischer Mais irgendeine genveränderte Struktur in Monsanto-Eigentum aufweisen.“ So könne der Campesino weiterhin sein Saatgut bewahren, aber wählen, ob er eine Tonne pro Hektar mit seinem einheimischen Mais oder aber drei bis sechs Tonnen pro Hektar mit Genmais ernten wolle.
Der erste Teil der Versicherung ist glaubhaft. Allerdings kaum aufgrund humanitärer Gründe, wie es im Audio durchzuhören ist, sondern aus strategischen Vermarktungsgründen. Der zweite Teil ist eine Lüge, die nicht einmal die Monsanto-Leute glauben dürften. Derzeit dürfte Monsanto wegen dreier Vorbehalte diesen mexikanischen Bauern gar nicht verklagen. Erstens: Das mexikanische Bundesgesetz über Pflanzensorten (LFVV) schützt das Saatgut des züchtenden Bauern und verbietet Patente auf höhere Pflanzen (Gefäßpflanzen). Selbst wenn das Saatgut des Campesinos verunreinigt wäre, könnte Monsanto diesen nicht vor dem mexikanischen Gesetz verklagen.
Zweitens: Auch wenn diese Verunreinigung in 16 Bundesstaaten der Republik vorgefunden wurde, so ist sie glücklicherweise gering, manchmal auch nicht aufzudecken. Auch deswegen könnte Monsanto nicht klagen.
Drittens: Mehr als zwei Millionen Familien von Kleinbauern pflanzen einheimischen Mais in Mexiko. Weder mexikanische Armee und Polizei wären dafür ausreichend, noch böten die Haftanstalten Platz für mehr als zwei Millionen Bäuer*innen. Darum kann Monsanto seine Menschenfreundlichkeit herausposaunen. Wenn auch vorübergehend, denn sein Marketing ist situationsangepasst und wird es bleiben.
Monsanto hat zudem eine Lösung für diese und andere Vorbehalte. 2012 akzeptierte der mexikanische Senat überraschend den Sirenengesang der Monsanto-Modernität und ließ sich überzeugen, das Gesetz über Pflanzensorten „monsantogerecht“ zu ändern. Der Senat sandte seinen Entwurf an das Abgeordnetenhaus. Während die Operation im Senat nahezu geheim ablief, war das im Abgeordnetenparlament anders. Die Organisationen von Produzent*innen, Konsument*innen und Wissenschaftler*innen verhinderten mit ihren Argumenten eine Abstimmung im Plenum. Das ist immer noch der Status Quo des Entwurfes. Er hängt am seidenen Faden, mit dem Damoklesschwert darüber. Sollte die menschliche Dimension von Monsanto im Ernst ein Hindernis sein, dass seine Anwaltshorden diesen „maßgeschneiderten“ Entwurf durchbringen?
Auch der bisher niedrigen Kontaminierung des einheimischen Mais kann Abhilfe geschafft werden. Am Morgen des 19. August entschied seine Herrschaft Francisco Peñaloza Heras, Richter am zwölften Bundesdistriktgerichtes in Zivilsachen, das seit zwei Jahren bestehende Verbot für das Landwirtschaftsministerium Sagarpa aufzuheben, Genehmigungen für die Freilandaussaat von Genmais zu erteilen. Die Kollektivklage Mais legte form- und zeitgerecht Berufung gegen diese Entscheidung ein. Richter Peñaloza Heras maß der von der Vereinigung Gesellschaftlich Engagierter Wissenschaftler*innen (UCCS) beigebrachten Information wenig Gewicht bei. Die UCCS ist sich sicher: Die Verunreinigung des einheimischen Mais wäre unaufhaltsam, die Gesundheit und die plurikulturelle Ernährung der Mexikaner würden gefährdet. Genauso wenig hörte der Richter auf den lauten Ruf von Campesino- und Verbraucherorganisationen oder die unternehmerisch orientierten Produzent*innen aus dem Bundesstaat Sinaloa.
Derselbe Richter Peñaloza Heras ist mit dem Abschlussverfahren dieses Prozesses beauftragt. Wir wissen, dass innerhalb eines Zeitraumes von weniger als zehn Jahren, – nachdem das Landwirtschaftsministerium die Genehmigungen für die Freilandaussaat von Genbaumwolle im Landesnorden erteilte -, die einheimische Baumwolle im hunderte von Kilometern entfernten Süden kontaminiert war. Während die Baumwolle sich selbst bestäubt, gibt es beim Mais die Kreuzbestäubung. Die Verunreinigung wird daher unvermeidbar schneller sein. Wir sehen mit Schrecken das Urteil von Richter Peñaloza Heras kommen.
Der dritte Vorbehalt wäre überwindbar, wenn Monsanto eine Vereinbarung mit der mexikanischen Regierung verhandeln könnte. Letztere könnte dann anstelle der Bäuer**innen Lizenzgebühren zahlen. Dieses Terrain wurde bereits in anderen Ländern begangen. Der Markt für Gensaatgut und die damit einhergehenden agrochemischen Spritzmittel haben ein Volumen von jährlich 1,2 Milliarden Dollar (etwa 20 Milliarden Pesos). Die Regierung müsste nur den Teilbetrag verhandeln, den ansonsten die mexikanischen Bäuer*innen zu zahlen hätten. Die Vereinbarung wäre fast idyllisch: Monsanto ein Menschenfreund, die mexikanische Regierung stünde für ein Land, wo Gesetz und Ordnung herrschen und die Campesinos könnten frei über ihren kontaminierten Mais verfügen. Die Verlierer wären wir Steuerzahler*innen und Maisverzehrer*innen. Du Leser*in, isst du Mais und zahlst Steuern?
*Forscher im Ruhestand. Mitglieder der UCCS, aturrent37@yahoo.com.mx
Monsanto und die mexikanischen BäuerInnen von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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