(Buenos Aires, 14. Juli 2010, púlsar).- 23 politische Gefangene der Mapuche sind am 12. Juli in zwei Gefängnissen im Süden Chiles in den Hungerstreik getreten. Sie wollen damit Garantien der Justiz einforden. Alle Gefangenen befinden sich in Beugehaft auf Grundlage des chilenischen Antiterror-Gesetzes. Einige von ihnen sitzen bereits seit mehr als anderthalb Jahren hinter Gittern.
Die Hungerstreikenden erklärten, dass ihre Maßnahme sich gegen eine Kampagne der chilenischen Rechten richte, die „Vorabverurteilungen in der öffentlichen Meinung“ zu erreichen versuche. Den Behörden wurde vorgeworfen, eine politisch-juristische Prozessführung zu betreiben, welche sowohl ihre Persönlichkeitsrechte als Mapuche als auch als politische Gefangene verletzte. Die chilenische Regierung agiere als „Verteidigerin die Unternehmer“. Die Behörden kriminalisierten den gerechten Kampf der Mapuche.
Die Gefangenen wollen den Hungerstreik erst beenden, wenn das Antiterror-Gesetz nicht mehr in Angelegenheiten, welche die Mapuche betreffen, angewendet wird. Weitere Forderungen sind die Einstellung offener Verfahren der Militärjustiz, Freiheit für alle politischen Gefangenen der Mapuche und die Einhaltung von Prozessnormen. Die Gefangenen beklagen zudem eine Konstruierung politisch-juristischer Fälle. Ein Ende haben müssten körperliche und psychische Folter, Erpressung, Bedrohungen, entwürdigende Haftbedingungen sowie generell alle Praktiken, welche die Menschenrechte verletzen. Als Letztes verlangen die Hungerstreikenden eine „Entmilitarisierung“ der Gebiete, in denen die Mapuche leben.
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