von Markus Plate, San José
(Guatemala-Stadt, 11. Mai 2013, npl-cerigua-púlsar).- Der Ex-Juntachef der guatemaltekischen Militärdiktatur, Efraín Ríos Montt, ist am Freitag, 10. Mai, wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 80 Jahren Haft verurteilt worden. Für den Völkermord an Zivilist*innen bekam Montt 50 Jahre, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit weitere 30 Jahre. Damit ist zum ersten Mal ein ehemaliger Staatschef Lateinamerikas wegen Völkermordes verurteilt worden. Sein mitangeklagter Geheimdienstchef José Mauricio Rodríguez Sánchez ist hingegen freigespochen worden.
Seit Beginn der öffentlichen Anhörungen am vergangenen 19. März hatte die Verteidigung Dutzende Rechtsmittel eingelegt. Höhepunkt dieser Strategie war die Entscheidung der Richterin Carol Flores vom 18. April, den gesamten Prozess auf den Ermittlungs- und Verhandlungsstand von Ende 2011 zurückzusetzen. Diese Entscheidung war in der Folge vom Verfassungsgerichtshof wieder kassiert worden.
Dennoch ging der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Hochsicherheitsgericht am Sitz des Obersten Gerichtshofs in Guatemala-Stadt weiter. Nach der Staatsanwaltschaft hatten die Nebenkläger*innen das Wort, die durch das Menschenrechtszentrum CALDH vertreten wurden. Der Staatsanwaltschaft, den Nebenkläger*innen und der Verteidigung der Generäle a.D. räumte das Gericht jeweils zwei Stunden für ihre Plädoyers ein.
Helen Mack von der Stiftung Myrna Mack bezeichnete die Strategie der Verteidigung, den Prozess zu torpedieren ohne Argumente vorzulegen, die die Angeklagten entlasten könnten, als arrogant. Auch laut Carmen Aída Ibarra vom Movimiento Pro Justcia (Bewegung Pro Gerechtigkeit), habe sich der Eindruck bestätigt, dass die Anwälte von Ríos Montt und Rodríguez Sánchez zu keinem Zeitpunkt eine Verteidigungsstrategie verfolgt hätten, sondern nur auf eine Annullierung oder zumindest Verzögerung des Prozessen aus gewesen seien.
Ex-Diktator erklärte sich für unschuldig
Kurz vor der Urteilsfindung entschied sich Ríos Montt am Freitag dann aber doch noch, zur Sache auszusagen und erklärte sich für unschuldig: „Niemals habe ich autorisiert, vorgeschlagen oder angeordnet, dass Attentate gegen ein Volk, eine Ethnie oder eine Religion begangen werden sollen. Und nach allem, was gesagt worden ist, gibt es keinen Beweis, der meine Beteiligung belegen würde“. Richterin Jazmín Barrios hatte im Vorfeld zugestimmt, die Erklärung des 86-Jährigen zu hören, auch wenn die guatemaltekische Prozessordnung eine Erklärung in diesem Prozessstadium nicht vorsieht und der Angeklagte zuvor eine entsprechenede Aussage verweigert hatte.
Trotz dieser Aussage erklärte Richterin Barrios in ihrer Urteilsbegründung, das Gericht sehe es als erwiesen an, dass Ríos Montt „die Urheberschaft für den Tatbestand des Völkermordes zugeordnet“ werden könne. Die Staatsanwaltschaft hatte Ríos Montt und Rodríguez Sánchez vorgeworfen, die Urheber von siebzehn Massakern zu sein, die die guatemaltekische Armee zwischen März 1982 und August 1983 in Dörfern der Ixil-Indígenas begangen hat und bei denen insgesamt 1.771 Menschen ermordet wurden.
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