(Venezuela, 07. Juli 2009, telesur).- Die kolumbianische Staatsanwaltschaft teilte am 03.06.2009 mit, dass es schon im Jahr 2007 zu Fällen der sogenannten „falsos positivos“ („falschen Positivmeldungen“) gekommen sei. Dabei waren Zivilisten aus der nahe Bogotá gelegenen Ortschaft Soacha von der kolumbianischen Armee ermordet und dann in Ocaña (Departement Norte de Santander) als im Kampf gefallene Guerillaangehörige präsentiert worden.
Dies ging aus einer von der für Menschenrechte zuständigen Staatsanwältin María Cecilia Jaimes verlesenen Erklärung hervor. Darin bestätigte ein Unteroffizier des Heeres, dass am 5. Dezember 2007 ein Jugendlicher aus Soacha ermordet und als angeblicher Angehöriger illegaler bewaffneter Gruppen präsentiert wurde, der im Kampf gefallen sei. Während der Anhörung, bei der ein Haftbefehl gestellt wurde, erklärte die Staatsanwaltschaft außerdem, dass eine aus Zivilisten und Militärs bestehende „kriminelle Organisation“ auch Jugendliche aus anderen Gegenden des Landes wie etwa Aguachica (im Departement Cesar im Norden Kolumbiens) nach Ocaña gebracht habe.
Des weiteren prangerte Staatsanwältin Jaimes die Dokumentenfälschung und Bedrohung von Zeugen der „falschen Positivmeldungen“ an. Als Beispiel führte sie das Verschwinden des neunzehnjährigen Julián Oviedo Monroy an, bei dem es zu „vermutlichen inszenierten Situationen und zu hypothetischen Kampfhandlungen“ gekommen sein soll, die durch gefälschte Militärberichte, unterzeichnet vom Oberst a. D. Álvaro Diego Tamayo Hoyos, untermauert wurden. Aus den Ermittlungen sei hervorgegangen, dass in diesem Falle Dokumente gefälscht wurden, in denen Daten nicht konkretisiert wurden und die Informationen ungenau und unbestätigt waren. Außerdem gab es bei den angegebenen Daten Unstimmigkeiten. Der Staatsanwältin zufolge kamen in den Berichten in der Zukunft liegende Datumsangaben vor, „so als hätte man schon vorher gewusst, was passieren würde“. „Es sind noch weitere Militärs in diese Vorfälle verwickelt, die sich über einen längeren Zeitraum hinzogen und von Soacha und von Ocaña aus gesteuert wurden. Das lief nach einem Muster ab und war auf vorzeigbare Resultate ausgerichtet“, so Jaimes.
Der kolumbianische Senat hat am 18. Juni das Gesetzesvorhaben zur Entschädigung von Opfern des bewaffneten Konflikts abgelehnt. Der Entwurf des sogenannten Opfergesetzes („Ley de Víctimas“) war sowohl von Regierungsseite als auch von Seiten der Betroffenen heftig kritisiert worden. Während die Regierung Uribes einzelne Senatoren drängte, gegen das Gesetz zu stimmen, weil es zum einen zu hohe Staatsausgaben nach sich ziehe und zum anderen Soldaten und Terroristen auf eine Stufe stelle, protestierten Opferverbände gegen die derzeitige Fassung des Gesetzesvorhabens, weil es Opfern staatlicher Gewalt im Gegensatz zu Opfern irregulärer bewaffneter Gruppen und Krimineller nur dann eine Entschädigung zubillige, wenn die Täter rechtskräftig verurteilt würden. Auch beschränke sich die Entschädigung auf finanzielle Leistungen und bedeute keine wirkliche Wiedergutmachung, die das Leid und das verlorene Land aufwiegen könnte.
Staatsanwaltschaft: Ermordung jugendlicher Zivilisten als “Guerilleros” schon seit 2007 von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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