Poonal Nr. 776

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen vom 31. Juli 2007

Inhalt


MEXIKO

GUATEMALA

EL SALVADOR

HONDURAS

ZENTRALAMERIKA

KOLUMBIEN

PERU

BOLIVIEN

PARAGUAY

BRASILIEN


MEXIKO

Regierung verspricht gewaltsame Übergriffe auf Journalisten aufzuklären

(Mexiko-Stadt, 24. Juli 2007, cimac-poonal).- Mehrere mexikanische Organisationen präsentierten im Rahmen der 128. Anhörung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) in Washington einen Bericht über die Situation der Meinungs- und Pressefreiheit in Mexiko. Laut dem Bericht stieg sowohl die Anzahl ermordeter und verschwundener Journalisten wie die gewaltsamen Übergriffe auf Journalisten und Medieneinrichtungen. Diese Gewalttaten blieben bis zum heutigen Tag ungestraft. 

„In einigen Fällen wurden zwar Schutzmaßnahmen ergriffen, wie etwa im Fall der kürzlich angegriffenen Basisradios. Dessen ungeachtet gibt es jedoch weder nennenswerte Fortschritte bei den Untersuchungen der Angriffe, noch sind die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Basisradios ausreichend“ heißt es im Bericht.Außerdem forderten die Organisationen den mexikanischen Staat auf, sich zu einer Änderung der Mediengesetzgebung zu verpflichten, da Mexiko bereits zugesichert habe, die entsprechenden Normen gemäß den internationalen Standards zu ändern.

Regierungsvertreter hoben ihrerseits vor der CIDH „die schwierige Situation, in der Journalisten und Medienangehörige ihre Arbeit leisten“ hervor und unterstrichen „die Notwendigkeit eines rechtlichen Rahmens nach internationalem Standard bei den elektronischen Medien, der auch die  gemeinschaftlich organisierten Medien anerkennt.“

Laut einer Presseerklärung der mexikanischen Sektion des Weltverbandes der Basis- und Communityradios AMARC (Asociación Mundial de Radios Comunitarias) habe sich die mexikansiche Regierung bei der Anhörung vor der Menschenrechtskommission verpflichtete geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Morde, die Gewaltakte und das Verschwindenlassen von Journalisten aufzuklären.

Zugleich, so heißt es weiter, werde man nach Mitteln suchen, um die Sonderstaatsanwaltschaft für Übergriffe gegen Journalisten (Fiscalía Especial de Delitos contra Periodistas) zu stärken und die Aufmerksamkeit der Bundesbehörden auf die Straftaten gegen Journalisten zu lenken. Außerdem verpflichtete sich Mexiko dazu, Fortschritte der Untersuchungen von Gewaltakten gegen Journalisten und Medieneinrichtungen in den kommenden Monaten vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH zu präsentieren. Organisationen, die zu Menschenrechten und Medien arbeiten, sollen weitgehend in die Untersuchungen einbezogen werden, so dass sie die Fortschritte der Untersuchungen mitverfolgen können.

Die CIDH forderte von der mexikanischen Regierung die Erstellung eines konkreten Berichts ein. Die Regierung soll darin über die Fortschritte bei der Aufklärung von mindestens sieben Fällen von verschwundenen und elf Fällen von ermordeten Journalisten Auskunft geben, die von 2005 bis 2007 bekannt geworden sind. Für die Aufklärung der Gewaltakte wurde im Jahr 2005 eigens eine Sonderstaatsanwaltschaft ins Leben gerufen.

Laut der AMARC-Erklärung hat die mexikanische Regierung ebenfalls zugesagt, „die gezielte Begleitung des Gesetzgebungsprozesses für das neue Gesetz zu elektronischen Medien durch die CIDH zu akzeptieren“. Zudem habe die Regierung Interesse gezeigt, im neu zu erarbeitenden rechtlichen Rahmen die Anerkennung der gemeinschaftlich organisierten Medien ebenso wie die Einhaltung von internationalen Standards zu gewährleisten.

Der vor der Internationalen Menschenrechtskommission vorgestellte Bericht  wurde von folgenden Organisationen unterzeichnet: mexikanische Sektion des Weltverbandes der Basis- und Communityradios AMARC (Asociación Mundial de Radios Comunitarias); Artikel 19, Sektion Mexiko (Articulo 19 Sección México); Bundesweites Zentrum für Soziale Kommunikation CENCOS (Centro Nacional de Comunicación Social); Informationsfreiheit Mexiko, A.C. LIMAC (Libertad de Información México); Stiftung Manuel Buendía (Fundación Manuel Buendía); Bundesweite Gewerkschaft der Presseredakteure (Sindicato Nacional de Redactores de la Prensa); Reporter ohne Grenzen RSF (Reporteros sin Fronteras); Mexikanisches Netzwerk zum Schutz der Pressefreiheit (Red Mexicana de Protección a Periodistas y Medios de Comunicación); Kollektiv für Transparenz (Colectivo por la Transparencia);

GUATEMALA

Abgeordnete votieren gegen Einsetzung der UN-Kommission für Straffreiheit

(Fortaleza, 20. Juli 2007, adital-poonal).- Die in der „Konvergenz für Menschenrechte“ organisierten Gruppen kritisierten in einem Kommuniqué die Entscheidung des Ausschusses für auswärtige Beziehungen im guatemaltekischen Kongress, das Abkommen für die Einsetzung der Internationalen Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala CICIG (Comisión Internacional Contra la Impunidad en Guatemala) nicht zu ratifizieren. Eine entsprechende Übereinkunft war von der guatemaltekischen Regierung und den Vereinten Nationen getroffen worden. Die Myrna-Mack-Stiftung bewertete die Entscheidung im Kongress als „offenkundige Politik der Behinderung des Rechtsstaates“.

Das Entscheidung gegen die Kommission wurde am 18. Juli gefällt. Laut den Menschenrechtsorganisationen sei dies jedoch keine Überraschung gewesen, da Zury Ríos Sosa den Vorsitz im Ausschuss inne hat. Ríos Sosa ist die Tochter des Ex-Diktators José Efraín Ríos Montt. Gegen Ríos Montt läuft derzeit ein Verfahren wegen Genozid, bislang wurde jedoch noch kein Urteil gefällt. „In diesem Land gibt es politische Kräfte, die mit Hilfe verschiedener Personen und Institutionen, einschließlich einiger politischer Parteien, Abgeordneter und Beamter die Umsetzung rechtsstaatlicher Grundlagen behindern, und zwar mit dem Ziel Straffreiheit für verbrecherische Akte zu garantieren, die die Gesellschaft Guatemalas und die staatlichen Strukturen zerstören“, so die Myrna-Mack-Stiftung.

Die Stiftung betont weiter, dass dieses Verhalten von Parteiangehörigen der FRG, UNE, PAN, UCN und UD nicht neu sei: „Di
e parlamentarische Mehrheit hat bereits mehrere die Entwicklung hemmende Entscheidungen getroffen. So z.B. die Schaffung des Zivilen Nachrichtendienstes oder des forensischen Institutes, ohne diese Institutionen mit den adäquaten finanziellen Ressourcen auszustatten. Ebenso behindert wurden die Diskussionen über das Gesetz über einstweilige Verfügungen, die Einrichtung des Systems der nationalen Sicherheit und die Billigung der Adoptionsgesetze, Gesetze über private Sicherheitsdienste sowie zu Waffen -und Munitionskontrolle, um nur einige zu nennen. Beispielhaft ist auch der Versuch das Strafmaß für organisiertes Verbrechen zu senken.

Die Verfasser des Kommuniqués heben hervor, dass die Abgeordneten, die gegen die Einrichtung der Internationalen Kommission gestimmt haben, kriminellen Interessen und der Straffreiheit dienen würden und nicht den Interessen des Landes, die den guatemaltekischen Rechtsstaat stärken wollen. Die „Konvergenz für Menschenrechte“ forderte den gesamten Kongress auf, die Übereinkunft schnellst möglich zu ratifizieren, um die ersten Schritte zur Implementierung der CICIG einleiten und die Grundlagen seiner Arbeit festlegen zu können. Außerdem appellierten die Menschenrechtler an die guatemaltekische Bevölkerung, diejenigen Parlamentarier, die der CICIG die Zustimmung verweigerten, nicht wieder zu wählen.

Die Gruppen führen weiter aus, dass die parlamentarische Entscheidung juristisch nicht haltbar ist: „In der Begründung für die Ablehnung argumentiert der Ausschuss, dass die CICIG die nationale Souveränität einschränkt. Dabei ist es offensichtlich, dass die Versuche mächtiger Gruppen, sich vor der Strafverfolgung zu schützen, die Souveränität des Staates in hohem Maße beeinträchtigt.“

Zur Konvergenz für Menschenrechte gehören: das Internationale Zentrum für Menschenrechtsforschung CIDH (Centro Internacional de Investigaciones en Derechos Humanos), das Zentrum für die juristische Durchsetzung von Menschenrechten CALDH (Centro para la Acción Legal en Derechos Humanos), das Institut für Vergleichende Strafrechtsstudien ICCPG (Instituto de Estudios Comparados en Ciencias Penales en Guatemala), die Organsiation Erinnerung, Wahrheit und Gerechtigkeit MVJ (Memoria, Verdad y Justicia), das Menschenrechtsbüro des Erzbistums von Guatemala ODHAG (Oficina de Derechos Humanos del Arzobispado de Guatemala), die  Organisation Sicherheit in Demokratie SEDEM (Seguridad en Democracia), Claudia Virginia Samayoa.

EL SALVADOR

Staatsanwalt für Menschenrechte beklagt Folterungen an Demonstranten

(Buenos Aires, 20. Juli 2007, púlsar).- Dreizehn Demonstranten, die im Rahmen der Proteste gegen die Privatisierung des Wassers am 2. Juli in der salvadorianischen Stadt Suchitoto festgenommen worden waren, werden nach Informationen aus Justizkreisen wegen Terrorismus angeklagt. Das Sondergericht in San Salvador gab bekannt, dass vier der Festgenommenen  unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurden. Sie müssten sich jedoch alle 15 Tage bei Gericht melden und dürften das Land nicht verlassen.

Die Staatsanwaltschaft zur Verteidigung der Menschenrechte PDDH (Procuraduría para la Defensa de los Derechos Humanos) erklärte indessen, bei der Repression im Anschluss an die friedliche Demonstration in Suchitoto hätte es „polizeilichen Missbrauch“ gegeben. Staatsanwalt Óscar Luna wies darauf hin, dass eine Person noch immer im Krankenhaus behandelt würde. Zudem habe es beim Verhalten der Polizei offensichtlich Willkür gegeben. Er forderte von der Polizei und der Generalstaatsanwaltschaft, eine Untersuchung einzuleiten und die Verantwortlichen der Folterungen, die an den Demonstranten in Suchitoto verübt wurden, zur Rechenschaft zu ziehen.

Luna erklärte, dass während der Demonstration am 2. Juli zu keinem Zeitpunkt Aktionen stattgefunden hätten, die als „terroristische Akte“ bezeichnet werden könnten, sondern allenfalls als grober Unfug. „Wir haben die Gesprächsunterlagen, Zeugenbefragungen, Auskünfte von Behörden  und die Unterlagen der Vermittler, die Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Ort eingeholt haben gesichtet. Sie bestätigen, dass von Seiten der Polizeikräfte übermäßige Gewalt ausging. Sie haben inmitten der Bevölkerung undifferenziert Gummigeschosse und Tränengas eingesetzt“, fügte Staatsanwalt Luna hinzu.

Seinen Angaben zufolge habe es auch an anderer Stelle Übergriffe durch Sicherheitskräfte gegeben:„Bei der Festnahme von 14 Sprechern der „Vereinigung der ländlichen Gemeinden für die Entwicklung in El Salvador“ und anderer Personen der Gemeinde wurde Folter angewendet, was für jeden Menschen eine Entwürdigung bedeutet.“ Der Staatsanwalt betonte, dass solche Handlungen gegen die Internationalen Menschenrechtsabkommen verstoßen und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen würden. Aus diesem Grund müssten die materiellen und geistigen Urheber bestraft werden.

HONDURAS

Demokratische Bürgerliche Allianz fordert neues Minengesetz

(Buenos Aires, 20. Juli 2007, púlsar).- Die in der Demokratischen Bürgerlichen Allianz organisierten Bauern, Arbeiter, Angestellten und  indigene Gemeinschaften demonstrierten diese Woche im Westen von Honduras. Die Bewegung fordert ein neues Gesetz, das die Ressourcenausbeutung durch Minen neu ordnet. Die sozialen Organisationen verlangen die Außerkraftsetzung des im Jahr 1993 verabschiedeten Minengesetzes und lehnen die vom Kongress geplante Reformierung des Gesetzes ab.

Der Oberste Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr 13 Artikel des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Artikel würden gegen das Recht auf Gesundheit der Bevölkerung als auch gegen die Souveränität des Landes verstoßen. Die Demokratische Bürgerliche Allianz fordert die Einstellung der  Mineraliengewinnung unter freiem Himmel sowie ein Verbot des Einsatzes von Zyanid und Quecksilber in den Gruben. Zudem verlangt die Organisation  eine Steuererhöhung für ausländische Minenkonzerne.

Im Rahmen der Aktionen wurde auch die Straße nach Guatemala blockiert. In der Stadt Siguatepeque gingen Polizeibeamte (am vergangenen Dienstag) gegen die Demonstranten vor. Nach dem Einsatz fanden Gespräche zwischen Vertretern der Regierung und den Organisationen statt. Die Regierung weigerte sich jedoch das aktuelle Gesetz außer Kraft zu setzen.

ZENTRALAMERIKA

CIDH soll Maquiladoras besuchen

(Buenos Aires, 19. Juli 2007, púlsar).- Nichtregierungsorganisationen prangerten kürzlich vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) an, dass es in zentralamerikanischen Fertigungsbetrieben regelmäßig zu Verstößen gegen die Rechte der dort beschäftigten Arbeitnehmer komme. Besonders Frauen in den so genannten Maquiladoras seien davon betroffen. Die Anklagen der NGO-Vertreter betreffen die Länder El Salvador, Nicaragua, Honduras und Guatemala und beziehen sich unter anderem auf die Schwierigkeiten der in diesem Sektor beschäftigten Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die NGOs beklagten, dass die Betriebe „schwarze Listen“ führten, in denen die Arbeitnehmer festgehalten werden, die sich für ein Einhalten der Arbeitnehmerrechte stark machen.

Ebenso wiesen sie d
arauf hin, dass den Arbeitnehmern, die sich aufgrund von Rechtsverstößen seitens der Arbeitgeber gezwungen sehen, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Forderungen geltend zu machen, weder Zugang zu den nötigen finanziellen Mitteln noch zu gerechten Gerichtsprozessen hätten. Die NGOs forderten von der CIDH, im Anschluss an die Sitzungsperiode die Maquiladoras in Zentralamerika zu besichtigen und ihre „Besorgnis“ über die Situation der Menschenrechte der dortigen Arbeitnehmer zum Ausdruck zu bringen.

KOLUMBIEN

Indígena-Aktivistin Karmen Ramírez von Paramilitärs bedroht

von Fabiola Calvo

(Bogotá, 18. Juli 2007, cimac-SEMlac-poonal).- Die Sprecherin der Wayúu-Indígenas Karmen Ramírez Boscán wird von Paramilitärs mit dem Tode bedroht, weil sie sich unermüdlich dafür einsetzt, die Lebensbedingungen der indigenen Bevölkerung in Kolumbien öffentlich zu machen. Karmen Ramírez, deren traditioneller Name Wayunkerra ist, gehört dem Epinayu-Clan der Wayúu an, die auf der Halbinsel Guajira im äußersten Nordosten des Landes, etwa 2.000 Kilometer von der Hauptstadt Bogotá entfernt, leben.

Karmen Ramírez hatte im Mai 2007 in New York an der sechsten Sitzung des UN-Gremiums für indigene Völker UNPFII (Permanent Forum on Indigenous Issues) teilgenommen, um gemeinsam mit anderen Indígenavertretern die Aussage der kolumbianischen Regierung, es gebe keine Probleme mit den indigenen Gemeinschaften, zurechtzurücken und die Situation der indigenen Völker darzulegen. Seit ihrer Rückkehr hat Ramírez verstärkt eindeutige Todesdrohungen erhalten, die sie einschüchtern sollen.

Derzeit arbeitet sie gemeinsam mit anderen Wayúu-Frauen am Aufbau der Wayúu-Frauenorganisation „Fuerza de Mujeres Wayúu“. Im Jahr 2006 studierte sie in Genf im Rahmen eines vom UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eingerichteten Stipendienprogramms für indigene Völker.

Nachdem am 12. Mai 2004 ihr Onkel, der anerkannte Wayúu-Führer Wilmer Boscán Ureche, ermordet worden war, engagierte sich Karmen verstärkt dafür, inner- und außerhalb Kolumbiens auf die tragischen Konsequenzen hinzuweisen, welche die Operationen von Paramilitärs und anderen bewaffneten Kräften seit Ende der neunziger Jahre in Wayúu-Gemeinden vor allem im Gebiet der Media Guajira mit sich brachten.

Karmen erklärte, sie habe nach ihrer Rückkehr aus den Vereinigten Staaten erfahren, dass einige Befehlshaber der Paramilitärs sehr gut über ihre Reise und ihr Vorhaben informiert gewesen seien und dass sie eine „Säuberungsaktion“ unter Anführern der Wayúu planten. „Auf der Liste stehen mehrere Mitglieder der Familie Boscán“, betonte sie.

In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der Wayúu heißt es: „Trotz der Regierungspropaganda, die verbreitet, Paramilitärs und Selbstverteidigungsgruppen gehörten der Vergangenheit an, bestehen in der Guajira und vor allem auf dem Territorium der Wayúu paramilitärische Strukturen fort, die nach wie vor die wichtigsten regionalen legalen und illegalen Wirtschaftskreisläufe kontrollieren.“ Die Paramilitärs in diesem Gebiet hätten lediglich ihren Namen geändert: „Die ‚Schwarzen Adler‘ (Águilas Negras), wie sie sich selbst nennen, oder die ‚entstehenden kriminellen Banden‘, wie sie von der kolumbianischen Regierung bezeichnet werden, unterscheiden sich kaum von der paramilitärischen Struktur, die vorher unter dem Namen ‚Wayúu-Aufstandsbekämpfungsfront‘ (Frente Contrainsurgencia Wayúu) bekannt war“, führt der Text aus.

Neben Karmen werden auch die Wayúu-Aktivistinnen Mydoll Arredondo und Leonor Avilorio von der Frauenorganisation „Fuerza de Mujeres Wayúu“ bedroht.

Zwei Prozent der 42 Millionen Kolumbianer sind Indígenas. Die Wayúu bilden mit etwa 260.000 Menschen das zahlenmäßig stärkste Indígenavolk Kolumbiens.

Parlamentarier gesteht Verbindung zu paramilitärischen Gruppierungen

(Buenos Aires, 19. Juli 2007, púlsar).- Der Vertreter des Departements Magdalena im Senat, Alfonso Campo Escobar, akzeptierte am vergangenen Mittwoch die Vorwürfe der kolumbianischen Staatsanwaltschaft. Campo Escobar wird beschuldigt Kontakte zu paramilitärischen Organisationen zu unterhalten. Durch die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft kann der Senator durch das Eingeständnis das Strafmaß von 20 auf 7 Jahre Haft verringern.

Der Politiker der Konservativen Partei wird beschuldigt eine Straftat geplant, Wähler erpresst und Wahlergebnisse manipuliert zu haben. Campos Escobar verzichtete auf seine parlamentarischen Sonderrechte, damit sein Strafprozess vom Obersten Gerichtshof an die Staatsanwaltschaft übertragen wird.

Des weiteren beschloss das Gericht die Verhaftung des Abgeordneten des Departement Casanare, Óscar Wilches, aufgrund angeblicher Verbindungen mit den Vereinigten Bürgerwehren von Casanare (Autodefensas Campesinas del Casanare). Damit erhöhte sich die Anzahl der Parlamentsabgeordneten, die aufgrund von Verbindungen mit den Vereinigten Bürgerwehren Kolumbiens verhaftet und angeklagt wurden, auf fünfzehn Personen. Sie wollten damit eine Unterstützung für die Wahl in verschiedenen Orten des Landes erreichen.

PERU

Regierung schränkt Demonstrationsrecht ein

von Victor Jaramillo

(Buenos Aires, 27. Juli 2007, alc-poonal).- Nachdem die heftige Welle des Protest abgeklungen war, die verschiedene Orte des Landes in diesem Monat erfasst hatte, haben führende Gewerkschafter und regionale Regierungsvertreter Präsident Alan García eines autoritären Führungsstils beschuldigt. Zudem unterbinde Garcia allgemeine Bürgerrechte, wie das Demonstrationsrecht.

Die Kritik wurde nach Bekanntgabe einer Verfügung laut, die sich auf Artikel 24 der Verfassung beruft. Die Verfügung besagt, dass allen Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden wie zum Beispiel Bürgermeister, Kongressabgeordnete oder regionale Volksvertreter, es untersagt ist, an Streiks oder an Demonstrationen gegen die Regierung teilzunehmen.

Der frühere Generalsekretär der peruanischen Lehrergewerkschaft SUTEP (Sindicato Unitario de Trabajadoes de la Educación en el Perú), Nilver López, äußerte, dass das Aprista-Regime demokratische Freiheiten verbieten und autoritäre Züge zeigen würde. López bekräftigte außerdem erneut seine Kritik  gegenüber dem kürzlich erlassenen „Gesetz zur Laufbahn des öffentlichen Lehramtes“ (Carrera Pública Magisterial). Seiner Ansicht nach richte sich dieses Gesetz gegen das Recht der Lehrer zu streiken.

Der Präsident der Region Lambayeque, Yehude Simon meinte, dass die Regierung García angesichts der sozial angespannten Situation in den ersten beiden Juliwochen mit dieser Verordnung „das Feuer schürt“. Simón rief die Regierung dazu auf, über die Entscheidung zu reflektieren und kündigte an, dass er sich mit seinen Amtskollegen aus den anderen Regionen des Landes in der Versammlung der Regionalregierungen (Asamblea de Gobiernos Regionales)
treffen werde, um die Maßnahme zu prüfen und danach ein Kommuniqué in dieser Angelegenheit zu entsenden. Mehrere regionale Volksvertreter haben jedoch schon jetzt ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser Vorschrift zum Ausdruck gebracht.

Strafe für rassistische Praktiken

(Lima, 25. Juli 2007, na).- Gegen die exklusive Diskothek Café del Mar in der peruanischen Hauptstadt Lima musste bereits zum zweiten Mal eine Strafe wegen ihrer diskriminierenden Einlasspolitik verhängt werden. Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde für Wettbewerbskontrolle und den Schutz geistigen Eigentums INDECOPI (Instituto de Defensa de la Competencia y de la Protección de la Propiedad Intelectual) fordert ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet knapp 56.000 Euro. Außerdem wurde die zweimonatige Schließung des Lokals im Stadtbezirk Miraflores angeordnet, die am 6. Juli von der Bezirksverwaltung umgesetzt wurde. Die Maßnahme erfolgte aufgrund einer Fernsehreportage, in der zu sehen war, wie das Sicherheitspersonal der Diskothek einem Paar mit mestizischem Äußeren den Zutritt verwehrte, während ein Gast mit weißer Hautfarbe problemlos eingelassen wurde.

Das erste Mal wurde gegen Café del Mar im Dezember 2005 eine Strafe verhängt, nachdem Zivilbeamte von INDECOPI festgestellt hatten, dass Nicht-Weißen kein Zutritt gewährt wurde. Damals wurde gegen die Eigentümer des Clubs ein Strafgeld von umgerechnet knapp 30.000 Euro verhängt. Wilfredo Ardito, Mitarbeiter der Menschenrechtsorganisation APRODEH (Asociación Pro Derechos Humanos) für den Bereich wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, bewertete die Maßnahme als einen wichtigen Präzedenzfall, da „rassistische Diskriminierung von Indigenen und Schwarzen in Peru nach wie vor sehr verbreitet ist“.

BOLIVIEN

Internationale Beschränkungen verhindern Export von Koka-Produkten

von Martin Garat

(La Paz, 27. Juni 2007, na-poonal).- „Die Menschen bringen Koka-Blätter, wenn ein Kind geboren und wenn es getauft wird, wenn jemand Abitur macht oder zum Militärdienst eingezogen wird. Wenn ein Mann um die Hand einer Frau anhält, bringt er Kokablätter mit“, erzählt Beatriz Chambilla von der Geschichtswerkstatt Taller de Historia Oral Andina. „Von unserer Geburt an und sogar bis über unseren Tod hinaus begleitet uns die Koka-Pflanze: Beim Totenfest, dem Día de los Muertos, bringen wir Koka-Blätter auf den Friedhof.“

Koka ist ein zentrales Element der Andenkultur. Seit Tausenden von Jahren werden bei den Hochlandbewohnern in Argentinien, Bolivien, Ecuador und Peru Kokablätter gekaut. In solch einer unwirtlichen Natur hilft das akulliku (Kauen) gegen Kälte, Müdigkeit und Hunger. „Während der Kolonialherrschaft der Spanier spendete das Koka-Blatt den zur Arbeit in den Minen gezwungenen Menschen Trost“, so Chambilla weiter. „Wir benutzen Koka außerdem bei religiösen Ritualen, als Medizin und kauen es beim Plaudern. Unseren Besuchern bieten wir Koka-Blätter als Zeichen unserer Gastfreundschaft an.“

Das UN-Abkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen aus den Jahr 1988 führt das Koka-Blatt in der Liste 1 auf, als eines der Rauschmittel, die einer strikten Kontrolle unterworfen sein müssen und beschränkt dessen traditionellen Gebrauch als Kulturpflanze auf die Länder Bolivien und Peru. Es unterstützt insofern die im 1961 in New York verabschiedeten Einheitsabkommen und im Wiener Abkommen über psychotrope Stoffen aus dem Jahr 1971 ausgedrückten Einschätzungen.

In den 80er und 90er Jahren wurde der Kampf gegen den Kokaanbau auf Betreiben der USA von den damaligen Regierungen angeführt. Die Kokabauern organisierten sich, um gegen die Ausrottung der Kokapflanze zu kämpfen, und bezahlten dabei nicht selten mit ihrem Leben. Nicht zuletzt war es die Bewegung der Kokabauern, die Evo Morales, einem ihrer Anführer, zu seinem heutigen Amt als Präsident von Bolivien verhalf.

Seit Morales im Januar vergangenen Jahres sein Amt antrat, spricht man nicht mehr von einer Totalausrottung der Koka-Pflanze, sondern vom Kampf gegen den Drogenhandel und einer Wiederaufwertung der Kokablätter. Statt von „Ausrottung” ist nun von „Reduktion“ die Rede; das dahinter befindliche Konzept sieht die Zerstörung der Kokafelder mit Zustimmung der Bauern vor. Allen Mitgliedern einer Koka-Gewerkschaft steht das Recht zu, ein „Cato“, das heißt, ein Feld in einer Größe von 40×40 Metern als Kokapflanzung zu nutzen. „Um Kontrolle über den Kokaanbau zu gewinnen, vergeben wir offizielle Herstellerausweise an die gewerkschaftlich organisierten Koka-Bauern. Wer nicht organisiert ist, darf die Kokapflanze weder anbauen noch verkaufen”, erklärt Richard Pérez, Leiter des Vizeministeriums für soziale Verteidigung.

Seit Beginn der Morales-Regierung hat das Ministerium etwa 80 Prozent der Kokabauern der zentralen Chapare-Region erfasst und 42.400 organisierte Koka-Bauern registriert, die den Seis Federaciones de Productores de Coca del Trópico de Cochabamba („Sechs Verbände der Tropen von Cochabamba“) angeschlossen sind. Nun müssen noch der Rest von Chapare und die Region Los Yungas im Norden von La Paz, das zweite große Koka-Anbaugebiet des Landes, erfasst werden. Das Vizeministerium für soziale Verteidigung arbeitet nicht mit eigenen Statistiken über die Gesamtgröße des Koka-Anbaugebiets im Land, sondern stützt sich auf die Angaben der Vereinten Nationen, die von 27.400 Hektar ausgehen. Das entspräche 171.250 Catos, was wiederum die Zahl der Kokabauern ganz erheblich übersteigt.

Drogenhandel ist in Bolivien ein ausgesprochen heikles Thema. Nach Aussagen René Sanabrias, Leiter der Spezialeinheit zur Bekämpfung des Drogenhandels (Fuerza Especial de Lucha contra el Narcotráfico FELCN), wurden unter der aktuellen Regierung mehr Drogen beschlagnahmt als zuvor. „Möglicherweise hat der Drogenhandel zugenommen, aber wir beschlagnahmen mehr, weil mehr getan wird und wir effektiver arbeiten. Eine unsere Strategien ist es, die Einfuhr der Chemikalien zu unterbinden, die für die Kokainproduktion benötigt werden. Wir wollen den Drogenhandel bekämpfen, nicht die Kokabauern.“ So erfolgreich seien die Operationen zur Bekämpfung der Einfuhr der besagten Chemikalien, dass viele Drogenhändler inzwischen auf die Produktion von Marihuana umgesattelt hätten, weil man dazu keine Chemikalien brauche, so Sanabria.

Die Regierung hingegen beschloss, die industrielle Produktion der Jahrtausende alten Pflanze zu fördern, um Tees, Cremes, Spirituosen und andere Produkte, die auf Kokabasis hergestellt werden, für den Export zu fertigen. Es existiert eine enorme Vielfalt an Koka-basierten Produkten, die innerhalb des Landes verkauft werden. Germán Casassa, Diplomlandwirt, ist einer der Begründer des Kekse herstellenden Kleinbetriebs „Coca Cookies”, dessen Produkte zu 8 Prozent aus Kokamehl und zu 92 Prozent aus Weizen bestehen. Der Betrieb produziert monatlich rund 4.500 Kekse in Kokablattform. Zwölf Stück kosten 4 Bolivianos (0,50 US-Dollar). „Unsere Kunden sind Touristen, junge Leute und Studenten. Sie bilden die Zielgruppe, die neuen Produkten am aufgeschlossensten gegenübersteht“, so Casassa. „Die Menschen kennen Koka als Medizin, aber über ihre Eigenschaften als Nahrung
smittel wissen sie praktisch nichts. Die Regierung müsste eine intensive Kampagne starten, um bekannt zu machen, wie nahrhaft Kokablätter sind. Das würde den Absatz unserer Kekse sicher steigern, denn viele Leute mögen das Kauen der Kokablätter nicht.“

Der inländische Markt ist sehr schwach. Coca Cookies kommt über eine kostendeckende Fertigung kaum hinaus. Um rentabel zu arbeiten, müsste der Betrieb seine Produkte exportieren können. Das ist jedoch nicht möglich. „Wir haben Anfragen aus Russland, China und Indien, die gern unseren Tee auf Kokabasis importieren würden. Solange die Kokapflanze auf der Liste 1 gefährlicher Rauschmittel der Wiener Konvention stehen, kommt ein Export nicht in Frage.“ Seit letztem Jahr versucht die bolivianische Regierung, die internationale Staatengemeinschaft davon zu überzeugen, dass die Kokapflanze in ihrem Naturzustand nicht zu den Drogen gehört. Die Forderung, sie von der Liste 1 der Wiener Konvention zu nehmen, wird im Jahr 2008 vorgelegt. Pérez ist optimistisch: „Wir denken, dass die Legalisierung der Kokapflanze im Bereich des Möglichen liegt.“

PARAGUAY

Demonstration gegen „Antiterror-Gesetz“

(Buenos Aires, 26. Juli 2007, púlsar).- Menschenrechtsgruppen und soziale Bewegungen demonstrierten am Donnerstag (26. Juli) in der paraguayischen Hauptstadt Asunción gegen das so genannte „Antiterror-Gesetz“. Sie zogen vor den Kongress, um die Senatoren aufzufordern gegen den Gesetzesvorschlag zu stimmen. Die Demonstranten lehnen den Vorschlag ab, weil er es möglich macht, Personen, die an Demonstrationen teilnehmen bis zu einer 40jährigen Haftstrafe zu verurteilen.

Die Koordinationsstelle paraguayischer Menschenrechtsgruppen Codehupy (Coordinadora de Derechos Humanos del Paraguay) kritisierte, dass die juristische Figur des „Terrorismus“ in dem Vorschlag ungenau definiert sei. Richter könnten es so auslegen, dass auch Demonstrationen darunter fielen. Auch die Organisationen „Für ein Land der Mehrheit“ und „Patriotische Sozialistische Allianz“ verurteilen die Reformen im Strafrecht.

Die sozialen Organisationen stellen sich gegen die Reformen, weil sie darin einen Widerspruch zu den Prinzipien eines demokratischen Landes sehen. Die Abgeordnetenkammer hat das umstrittene Antiterrorgesetz am 3. Mai verabschiedet. Für den 9. August wird die definitive Bestätigung durch den Senat erwartet.

BRASILIEN

Digitales Fernsehen spaltet Regierung

(Rio de Janeiro, 27 Juli 2007, púlsar).- Helio Costa, der brasilianische Kommunikationsminister, will bei der Einführung des digitalen Fernsehens  die Heimaufzeichnung von Fernsehsendungen verbieten lassen. Die Ministerien für Kultur, Wissenschaft und Technik, Entwicklung und das Außenministerium veröffentlichten ein Papier, in dem sie sich von dieser Position distanzierten. Sie seien gegen das DRM, ein System, das die Aufzeichnung von Inhalten des digitalen Fernsehens verhindere.

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit wird der brasilianische Präsident Lucia Inacio de Silva, haben. Die Ministerien sind der Meinung, die technische Applikation in den Empfangsgeräten sollte der Bevölkerung die Aufnahme von Teilen der ausgestrahlten Sendungen ermöglichen. Bei Programmen des öffentlichen Fernsehens sollte sogar die Aufzeichnung ganzer Sendungen erlaubt sein. Den Ministerien zufolge ermögliche das DRM-System den privaten Fernsehsendern ganz allein darüber zu entscheiden, was aufgenommen werden kann und was nicht. Weiter wird erklärt, die Position Helio Costas sei mit der Politik der aktuellen Regierung im Bezug auf die Demokratisierung von Information, Wissen und dem besseren Zugang zu Bildung und Kultur des Landes nicht vereinbar.

Herausgeber: Nachrichtenpool Lateinamerika e.V. Köpenicker Straße 187/188, 10997 Berlin, Tel.: 030/789 913 61 e-mail: poonal@npla.de, Internet: http://www.npla.de/

Redaktion in Mexiko: Kristin Gebhardt, Wolf-Dieter Vogel Tel./Fax.: 0052-55-55541480, e-mail: poonalmex@npla.de

Koordination in Berlin: Eva Völpel

Übersetzungsteam: Alexander Trofimow, Andrea Kaden, Ania Müller, Anna Mielke, Barbara Kus, Benjamin Weber, Brigitta Kainz, Carolin Gehrmann, Carolina Könn, Christina Klug, Claudia Hecktor, Conny Gritzner, Cornelia Derler, Dietrich von Richthofen, Fabian Klein, Frauke Köhler, Grit Petschick, Henning Alts, Henrike Hochmuth, Ina Soetebeer, Inga Vietzen, Jan Kühn, Jana Fleschenberg, Katharina Braig, Kathrin Fochtmann, Katrin Aue, Kerstin Westerbeck, Kristina Vesper, Lilli von der Ohe, Lui Lüdicke, Mareike Hagemann, Marit Teerling, Nicole Romana Heigl, René Cofré Baeza, Ricarda Franzen, Sebastian Henning, Sebastian Landsberger, Silvia Weber, Steffi Ulrich, Thorsten Mense, Yvonne Stolz

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