Debatte über Revision des Amnestiegesetzes

von Coordinación Cono Sur

(Buenos Aires, 23. Mai 2013, púlsar).- Mitglieder der staatlichen Wahrheitskommission in Brasilien erklärten, man werde im Abschlussbericht die Revision des Amnestiegesetzes aus dem Jahre 1974 vorschlagen. Durch dieses Gesetz ist eine strafrechtliche Verfolgung der in den Jahren der Militärdiktatur (1964 bis 1985) begangenen Verbrechen nicht möglich.

 

Dagegen versicherte Verteidigungsminister Celso Amorin, die Regierung strebe keine Abschaffung des Amnestiegesetzes an, das erst 2009 durch das Oberste Bundestribunal ratifiziert worden war. Amorin reagierte damit auf eine Aussage der neuen Koordinatorin der Wahrheitskommission, Rosa Cardoso. Die Anwältin hatte erklärt, Autoamnestien seien „vor internationalem Recht per se ungültig“. Falls man sich in diesem Punkt einig werde, müsse die Kommission empfehlen, dass für diese Fälle das innerstaatliche Recht zur Anwendung komme.

Bestrafung für Menschenrechtsverletzungen gefordert

Kommissionsmitglied Paulo Sérgio Pinheiro schloss sich dem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte an. Dieser hatte 2010 verkündet, dass die Menschenrechtsverletzungen während der brasilianischen Militärdiktatur bestraft werden müssten. Diese Ansicht vertrat auch María Rita Kehl, Kommissionsmitglied und Psychoanalytikerin. Mit Claudio Fonteles sprach sich noch ein weiteres Kommissionsmitglied für die Verurteilung der Militärs aus. Die drei übrigen Mitglieder haben bisher keine Stellung bezogen.

Seit dem vergangenen Jahr ist die Kommission mit der Untersuchung der während der Diktatur begangenen Gewaltverbrechen beschäftigt, jedoch hat sie keine Handhabe, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen werden für Mai 2014 erwartet.

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