von Jutta Blume,Tegucigalpa
(Tegucigalpa, 24. November 2013, amerika21.de).- Kurz vor den Wahlen in Honduras sind Beamt*innen der Ausländerbehörde sowie der Militärpolizei massiv gegen Wahl- und Menschenrechtsbeobachter*innen vorgegangen. Am Samstagvormittag drangen bewaffnete und maskierte Angehörige der Generaldirektion für Migration und Ausländerangelegenheiten in das Hotel Suite Aurora in der Hauptstadt Tegucigalpa ein, wo sich Mitglieder einer Wahlbeobachtungsdelegation aus verschiedenen amerikanischen Ländern aufhielt.
Eine Stunde lange überprüften sie die Papiere von 20 Wahlbeobachter*innen aus Guatemala, Argentinien, Mexiko, El Salvador, Costa Rica und der Dominikanischen Republik. Unter den Festgehaltenen befanden sich Bürgermeister*innen und Parlamentarier*innen, die von der Partei Libre als Wahlbeobachter*innen eingeladen worden waren.
Nach Angaben des Präsidenten des Obersten Wahlgerichts (TSE), David Matamoros, waren die Beamt*innen der Ausländerbehörde auf der Suche nach zwei Personen, die vor zehn Tagen nach Honduras eingereist seien. Bei dem Einsatz seien diese beiden Personen aber nicht gefunden worden. Matamoros sagte außerdem, der De-facto-Präsident Porfirio Lobo Sosa habe die Anweisung gegeben, solche Einsätze künftig zu unterlassen.
Ausländerbehörde verlangte Akkreditierungen vom TSE
Am Abend zuvor waren vier Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf das Gelände der Jesuiten in der Stadt El Progreso eingedrungen. In dem dortigen Ausbildungszentrum befanden sich insgesamt 166 Wahlbeobachter*innen aus den USA, Kanada, Guatemala und El Salvador. Die Bediensteten der Ausländerbehörde verlangten von allen Anwesenden die Pässe sowie die Akkreditierung vom TSE. “Akkreditierungen als Wahlbeobachter sind aber nicht nötig, um den legalen Aufenthaltsstatus nachzuweisen”, heißt es in einer Erklärung der betroffenen Gruppe “La Voz de los de Abajo”.
Die Tatsache, dass der leitende Beamte Juan Reynaldo die Akkreditierungen aller Personen verlangte, zeige ein Interesse, das über die Aufgaben der Ausländerbehörde hinausgehe. Die Delegationen erhielten außerdem eine Vorladung auf die Ausländerbehörde von San Pedro Sula.
Bei der Aktion hielten die Beamt*innen auch Menschenrechtsbeobachter*innen der deutschen Gruppe “Hondurasdelegation” auf, die sich auf der Durchreise befanden. Sie verlangten eine Liste aller Mitreisenden und stellten ohne hinreichende Befugnis Fragen nach dem Ziel des Aufenthalts in El Progreso.
Mitte vergangener Woche hatte der Direktor der Ausländerbehörde, Venancio Cervantes, angekündigt, dass die Zollstellen angewiesen worden seien, die Einreise von Ausländer*innen zu verhindern, “die ihren Aufenthalt in Honduras während der Wahlen nicht legitimieren können”. Nach Angaben der Tageszeitung El Heraldo kontrollierten Beamt*innen der Ausländerbehörde und der Nationalpolizei im Laufe des Samstags neun Hotels im Grenzgebiet zu Nicaragua.
COFADEH kritisiert Geringschätzung von WahlbeobachterInnen
Die Menschenrechtsorganisation COFADEH bezeichnete die Aktionen der Ausländerbehörde als “einen Ausdruck der Geringschätzung der honduranischen Behörden gegenüber Ausländern, die den Wahlprozess beobachten und die Menschenrechtsverteidiger im Land begleiten”. Am Freitag verweigerte der TSE dem spanischen ehemaligen Richter Baltasar Garzón und der guatemaltekischen Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú sowie dem Ex-Vizepräsidenten von Panama, Martín Torrijos, die Akkreditierung als internationale Wahlbeobachter*innen.
Neben den Aktionen gegen internationale Beobachter*innen fand am Freitagabend eine Operation der Militärpolizei gegen ein Parteibüro von Libre in Tegucigalpa statt. Nach Berichten von COFADEH fuhren drei Patrouillen mit insgesamt 36 Polizisten gegen 22 Uhr vor dem Büro vor und maskierten sich beim Aussteigen. Nachbar*innen sowie internationale Beobachter*innen versammelten sich daraufhin vor dem Sitz der Menschenrechtsorganisation, so dass die Patrouillen sich nach einiger Zeit wieder zurückzogen.
Honduras: Polizeiaktionen gegen internationale WahlbeobachterInnen von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.
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