(Buenos Aires, 04. Dezember 2012, púlsar).- Eine gesetzgebende Kommission des uruguayischen Parlaments hat am 5. Dezember angekündigt, dass ein Gesetz zur Legalisierung von Ehen gleichgeschlechtlicher Paare vor der Verabschiedung steht. Die gesetzliche Regelung würde die rechtmäßige Eheschließung zwischen Personen des gleichen Geschlechts erlauben. Die Ankündigung kommt fünf Monate, nachdem das uruguayische Parlament bereits im Ausland geschlossene Homo-Ehen für rechtmäßig erklärt hatte. (siehe dazu poonal Nr. 1000)
Ein klares Zeichen gegen Diskriminierung
Der Kommission zufolge soll die Gesetzesinitiative grundsätzlich vor allem die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare reduzieren. Interessant daran ist, dass der Gesetzentwurf von der verfassungs- und gesetzgebenden Kommission des Abgeordnetenhauses mit den Stimmen der Abgeordneten der Regierung und zwei Stimmen aus der Opposition verabschiedet wurde. Am 11. Dezember wird nun in der Abgeordnetenkammer über die Vorlage abgestimmt. 2013 wird sich auch der Senat damit befassen.
Im ersten Artikel des Gesetzes steht, dass “die Ehe die Verbindung von zwei Personen impliziert, die ehefähig sind, unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung.” Dadurch wird die Charakterisierung der Ehe als “einer monogamen heterosexuellen Verbindung” erweitert um die Möglichkeit der Eheschließung zwischen “heterosexuellen, homosexuellen, lesbischen und transsexuellen Personen”.
Die Gesetzesänderung wird vor allem von denen propagiert, die darauf hinweisen, welche Wandlung die “Institution Familie” in den letzten Jahrzehnten erlebt hat. So war Uruguay das erste Land in Lateinamerika, das im Jahr 2007 die Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare legalisierte. 2009 wurde außerdem ein Gesetz zur Geschlechteridentität und zur Namens- und Geschlechtsänderung verabschiedet.
(2010 hatte bereits Argentinien als erstes Land Lateinamerikas die Homo-Ehe erlaubt. Näheres dazu siehe Poonal Nr. 921, Anm. d. Ü)
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