Minenkonzern Hanrine verschafft sich gewaltsam Zutritt zu Gemeindeland

(Quito, 04.08.2021, Alianza por los Derechos Humanos Ecuador).- Die Gemeinde Buenos Aires befindet sich in der Provinz Imbabura, Kanton Urququí im Bereich des Bergregenwaldes der nördlichen Anden Ecuadors auf einer Höhe von 2.700m. Die Region ist Teil des Chocó Andino, einem “Hotspot der Artenvielfalt” mit einer extrem hohen Biodiversität. Die Bevölkerung besteht im Wesentlichen aus kleinbäuerlichen Migranten aus den Nachbarprovinzen und der indigenen Bevölkerung der Awá. Seit 2017 gibt es dort illegale Aktivitäten zum Abbau von Gold, was bereits erhebliche Schäden in den Bergen und den Wasserquellen verursacht hat. Ein Großteil der lokalen Bevölkerung hat sich stets dagegen zu wehren versucht. Als dann ebenfalls 2017 der australische Bergbaukonzern Hanrine eine Konzession zum Abbau von Kupfer erhielt, mobilisierte und festigte sich der Widerstand in der Gemeinde. Die folgende Pressemitteilung enthält eine detaillierte Schilderung der Vorfälle:

„In den frühen Morgenstunden des 3. August 2021 näherten sich sieben Busse, Dutzende Polizeiautos und -Lastwagen mit über 500 Polizisten der Gemeinde Buenos Aires; gleichzeitig besetzte eine Gruppe ecuadorianischer Militärs das für den Bergbau des australischen Unternehmens Hanrine konzessionierte Gebiet nahe Buenos Aires. Die bewaffneten Einheiten kamen mit einer gerichtlichen Schutz-Verfügung (Acción de Protección) aus der Hauptstadt Quito, obwohl hierfür eigentlich das Provinzgericht Imbabura zuständig wäre. Dies ist ein juristisch zweifelhaftes Verhalten, auch da aufgrund des nicht-öffentlichen Charakters der Verfügung der Bevölkerung von Buenos Aires jegliches Einspruchsrecht verweigert wurde. In dem Gerichtsbeschluss wird der Polizei ausdrücklich die Verwendung von Gewalt zur Durchsetzung des Eindringens des Minenkonzerns gestattet. Einen Tag zuvor wurde eine Einstweilige Verfügung gerichtlich abgewiesen, die die Gemeinde Buenos Aires (auch mit dem Verweis auf die COVID-19-Pandemie) eingereicht hatte. Ziel der Verfügung war die Auflösung eines Lagers des Bergbauunternehmens am Ortseingang, das den Druck auf die Bevölkerung erhöhen sollte. Zeugen aus der Bevölkerung bekunden, dass die Menschen mit passivem Widerstand auf die Militäroperation reagierten, ohne sich provozieren zu lassen. Eine Zeugenaussage: „Die Polizisten traten nach den Frauen und sprühten ihnen Tränengas in die Augen. Trotzdem stellten diese sich der Polizei in den Weg”. Derzeit sind mehrere Verletzte zu beklagen, die vier Festgenommenen sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Sie müssen sich heute (4.8.) vor Gericht verantworten. Um sieben Uhr morgens drangen dann ca. zehn Lastwagen von Hanrine in die Gemeinde ein, mit schweren Baumaschinen, Pickups und Arbeitern, begleitet von Polizeieinheiten. Laut den örtlichen Autoritäten ist dieses Verhalten des Unternehmens illegal, da es hier keinerlei Befragung bzw. keine vorherige freie Zustimmung der Bevölkerung für das Bergbauprojekt gab, weder gegenüber den Gemeinden des Landkreises noch der dort ansässigen indigenen Bevölkerung der Awá de Palmira.

Wir fordern, dass die Regierung die Rechte der Bevölkerung von Buenos Aires garantiert: das Recht auf Widerstand, das Recht auf eine vorherige Befragung und Zustimmung auf ihrem eigenen Territorium, das Recht auf Leben und auf eine gesunde Umgebung, frei von Gewalt und Verschmutzung.
Wir betonen unsere Forderung, dass die zuständigen Ministerien und lokalen Behörden der Gewalt ein Ende bereiten, die mit dem Bergbau einhergeht und dass ein Dialogforum mit den Bewohner*innen von Buenos Aires etabliert wird. Verfolgung, Kriminalisierung und Vorverurteilung der Verteidiger*innen von Menschenrechten und den Rechten der Natur stellen eine Verletzung des Abkommens von Escazú dar, das von Ecuador ratifiziert wurde.“

(Das internationale Abkommen von Escazú: „Regionaler Vertrag über den Zugang zu Informationen, über die Beteiligung der Öffentlichkeit und über die juristische Prüfung in Umweltangelegenheiten in Lateinamerika und der Karibik“ hat zum Ziel, engagierte Verteidiger*innen von Menschenrechten vor illegitimer Verfolgung zu schützen.)

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