(Oaxaca, 14. August 2019, La Minuta).- Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat ein Dekret des Bundesstaates Yucatán für ungültig erklärt, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verbietet. Mit einer Mehrheit von neun Stimmen befand das Gericht, dass dieses bundesstaatliche Dekret dem nationalen Gesetz der Biosicherheit von GVO (Ley de Bioseguridad de Organismos Genéticamente Modificados) unterliege.
Das Dekret 418/2016 wurde nach Protesten indigener Bienenzucht-Gemeinden verabschiedet. Sie hatten jahrelang darauf hingewiesen, dass die GVO, vor allem Soja, mit Glyphosat behandelt werden, einem Unkrautvernichtungsmittel, dass die Bienen der Halbinsel gefährdet. Trotzdem war der Oberste Gerichtshof sich einig, dass es – laut Paragraf 90 des betreffenden Gesetzes – allein dem Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung obliege, den Anbau GVO in bestimmten Regionen zu verbieten. Der Gerichtspräsident Arturo Zaldívar bekräftigte, es sei ein heikles Thema, bundesstaatlichen Gouverneur*innen zu erlauben, Verbote gegen den Anbau von GVO zu erlassen und stimmte für die Aufhebung des Dekrets. Das Gericht räumte ein, dass in diesem Fall jedoch die negativen Auswirkungen für die Honigproduzent*innen behoben werden müssen. Dem Urteil wurde eine Aufforderung an die Bundesregierung hinzugefügt, sich der Beschwerden der Gemeinden in Yucatan, hinsichtlich der negativen Auswirkungen der Pflanzungen von GVO in der Region, anzunehmen.
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