Chevron-Manager*innen dürfen nicht ausreisen

(Lima, 22. März 2012, noticias aliadas).- Mehrere leitende Angestellte des US-amerikanischen Ölkonzerns Chevron dürfen Brasilien auf Anordung eines brasilianischen Richters vom 18. März nicht verlassen. Grund dafür ist ein Ölunfall im November des vergangenen Jahres, bei dem 110.000 Gallonen (ca. 416.000 Liter) Erdöl vor der Küste Rio de Janeiros ins Meer gelaufen sind.

Der Fall rückt die in Kalifornien ansässige Firma Chevron wieder ins Zentrum der Rechtsstreitigkeiten in Lateinamerika. Das Unternehmen legt weiterhin Berufung gegen ein in Ecuador verhängtes Urteil ein. Dort wird Chevron vorgeworfen, während der 28 Jahre währenden Tätigkeit der Firma Texaco den ecuadorianischen Regenwald mit Tausenden Litern giftiger Abwässer verseucht zu haben. Chevron hatte Texaco 2001 gekauft. Das Unternehmen wurde dafür von einem ecuadorianischen Gericht zur Zahlung einer Geldstrafe von 16 Millionen US-Dollar verurteilt, weigert sich aber bisher, diese Strafe zu zahlen.

Neues Leck im Atlantischen Ozean

Nachdem Chevron ein undichtes Bohrloch im Atlantik geschlossen hatte, gab das Unternehmen Anfang März bekannt, in der Gegend eine neue Stelle entdeckt zu haben, aus der Öl sickert. Dies habe jedoch nichts mit der Ölpest vom vergangenen November zu tun, für die Chevron eine Geldstrafe von 28 Millionen US-Dollar gezahlt hatte.

Der Richter Vlamir Costa Magalhaes ordnete an, dass der Chef von Chevron Brasil, George Buck, sowie 16 seiner Manager*innen das Land vorerst nicht verlassen dürfen; dasselbe gilt für die leitenden Angestellten des Bohrunternehmens Transocean. Währenddessen hat die brasilianische Behörde für Erdöl, Erdgas und Biokraftstoffe (Agência Nacional do Petróleo, Gás Natural e Biocombustíveis, ANP) dem Unternehmen jegliche Probebohrungen im Land untersagt.

Am 21. März hat die brasilianische Staatsanwaltschaft Chevron wegen “Umweltkriminalität und Schädigung des öffentlichen Eigentums” angeklagt und eine Gefängnisstrafe von 31 Jahren für die Vorstandsmitglieder gefordert.

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