
(Lima, 15. September 2025, servindi).- Der Agrarausschuss des peruanischen Kongresses hat eine Änderung des Wald- und Wildtiergesetzes zugunsten von Ölpalmen und Abholzung beschlossen.
Der Entwurf für das „Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Aktivitäten im Amazonasgebiet“ wurde am 13. September in einer außerordentlichen Sitzung in der Stadt Aguaytía, Ucayali, mit 13 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen verabschiedet. An der Sitzung nahmen unter anderem der Kongressabgeordnete Elvis Vergara, Landwirtschaftsminister Ángel Manero, Regionalgouverneur Manuel Gambini und der Bürgermeister von Padre Abad, Iván Mendoza, sowie weitere lokale Behördenvertreter*innen teil.
Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, landwirtschaftliche Aktivitäten in Waldgebieten zu „formalisieren“, indem Beschränkungen in Schutzgebieten und indigenen Territorien gelockert werden. Initiiert wurde er von Kongressabgeordneten der Fujimori-Partei Fuerza Popular, darunter Jeny Luz López Morales, Hauptinitiatorin und derzeitige Vorsitzende des Agrarausschusses.
Gesetz auf Initiative der Fujimori-Partei
Der Gesetzentwurf sieht Vorteile für Landwirt*innen vor, die ihre Grundstücke in einem vom Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung und Bewässerung (MIDAGRI) geführten Verwaltungsregister eintragen lassen. Zu den Anreizen gehören der vorrangige Zugang zu Titulierungsverfahren und die Möglichkeit, Umweltgenehmigungen durch automatische Genehmigungen zu erhalten, die lediglich einer nachträglichen Kontrolle unterliegen.
Das „Programm zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Aktivitäten” (REPAAS), das Teil des Gesetzes ist, bietet die Möglichkeit, Aktivitäten zu formalisieren, selbst wenn die Mindestanforderung von 30 Prozent Waldreserven auf den betroffenen Grundstücken nicht erfüllt wurde.
Kritik am Gesetzesentwurf
Die Kongressabgeordnete Ruth Luque, die nicht Mitglied des Agrarausschusses ist, kritisierte, dass das Urteil nicht darauf abzielt, den Amazonas zu schützen, sondern vielmehr die Unternehmen für Ölpalmen-Monokulturen, die Tausende Hektar Amazonas-Wald abgeholzt haben.
Sie merkte in der Sitzung folgende Punkte an:
Im Amazonasgebiet wird zwischen Wald- und landwirtschaftlich genutzten Gebieten unterschieden. Die Landwirtschaftsflächen werden nicht zum Waldgebiet gezählt: „Die Vergabe von Eigentumsrechten für das gesamte Grundstück ist zulässig und jede landwirtschaftliche, agroforstwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit kann ohne zusätzliche Studien oder Genehmigungen für die Landnutzung ausgeübt werden”.
Die Amazonas-Waldzone wird definiert als „die Flächen, die am 31. Dezember 2024 mit Wald bedeckt sind” (Art. 11). Damit würden die vor diesem Datum abgeholzten Flächen Teil der landwirtschaftlichen Zone sein, was deren illegale Situation nachträglich legalisieren würde.
Das Urteil sieht eine schrittweise Wiederherstellung der Waldflächen von Parzellen landwirtschaftlicher Produzent*innen im Umfang von 30 Prozent der Gesamtfläche des Grundstücks vor. Dabei unterliegt die schrittweise Wiederherstellung jedoch keinen Fristen, sodass die offizielle Registrierung ein endloser Prozess ohne Ende sein wird (Art. 13).
Änderung der Flächennutzung muss nicht genehmigt werden
Eine Genehmigung für die Änderung der Nutzung von Wald- zu landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht erforderlich.
Der Beschluss sieht außerdem vor, dass „der Vertrag über die Nutzungsüberlassung für Agroforstsysteme einen forstwirtschaftlichen Nutzungsberechtigungstitel darstellt, der für das gesamte Grundstück, einschließlich der Waldflächen und der gesamten Landnutzung, bis zu einer maximalen Fläche von 100 ha und für eine Dauer von bis zu vierzig Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit gewährt wird.“
Darüber hinaus sind die Nutzungsrechte vererbbar und das Eigentum kann nach vorheriger Genehmigung durch die regionale Forstbehörde übertragen werden. Die Höhe der Nutzungsgebühr pro Hektar und Jahr wird auf 0,02 % einer Steuereinheit (UIT) festgesetzt. Die Zahlung wird erlassen, wenn das Grundstück in das Förderprogramm für nachhaltige landwirtschaftliche Aktivitäten (REPAAS) aufgenommen wird.
Abstimmung ohne Ankündigung
Ruth Luque kritisierte, dass es sich um ein neues Anti-Forstgesetz handele, und forderte eine politische und technische Analyse über die Auswirkungen und Folgen, die eine Verabschiedung mit sich bringen würde, sowie eine Fortsetzung der Debatte.
Unterstützung erhielt Ruth Luque von dem Kongressabgeordneten Germán Tacuri, der mehrere Anmerkungen des Umweltministeriums anführte, in denen eine Änderung des Gesetzestextes gefordert wird, da dieser die Umweltkontrolle und -überprüfung lockert.
Trotz dieser Anmerkungen und Forderungen nach einer tiefer gehenden Analyse wurde das Gesetz zur Abstimmung gestellt, ohne dass dies zuvor auf der Tagesordnung des Ausschusses gestanden hatte, wie die Kongressabgeordnete Medina Hermosilla kritisierte, die sich bei der Abstimmung der Stimme enthielt.
Übersetzung: Annette Brox
Agrarausschuss stimmt für verschärftes „Anti-Waldgesetz“ von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar